Gast225 666 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Oktober 2011 VII R 55/10 entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an.http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet - und er darf das Geld behalten.http://www.stern.de/news2/aktuell/buerger-...en-1775295.html Hier noch der Volltexthttp://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/re...s=2&anz=110 Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Das kommt öfters mal vor Aber meistens in nicht so hohen Summen wie im obigen Fall Quote Link to post Share on other sites
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