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Da Sage Einer Noch Mal Das Finanzamt Fordere Nur Zur Zahlung Auf


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Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Oktober 2011 VII R 55/10 entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an.

http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen

 

Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet - und er darf das Geld behalten.

http://www.stern.de/news2/aktuell/buerger-...en-1775295.html

 

Hier noch der Volltext

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/re...s=2&anz=110

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