schatten 0 Posted September 29, 2011 Report Share Posted September 29, 2011 Hallo Forengemeinde, ich habe heute einen unschönen Brief mit Anhörungsbogen erhalten: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h den erforderlichen Astand von 53m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein--> 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Fakten: Halter: ichFahrer: ichTatzeitpunkt: 15.09Datum Anhörungsbogen 27.09Beweismittel: Video, Foto (nicht beim Brief dabei) Ich kenne die Ersatzfahrermethode, habe aber noch zwei andere Ideen, bitte helft mir doch: 1. Ich gebe meinen Vater als Fahrer an (Ersafa). Im Brief steht, ich soll den Bogen ausfüllen und die Daten des Fahrer eintragen. Hier im FOrum steht aber immer, dass der Fahrer, also in dem Fall mein Vater, den Bogen ausfüllen und unterschreiben soll. 2. Ein Freund von mir ist im Moment für 9 Monate in Australien. Kann ich ihn als Fahrer angeben, er erhält den Bußgeldbescheid, der Vater schickt diesen zurück mit dem Vermerk, dass der Sohn bis Mitte 2012 im AUsland ist und der Fall verjährt? 3. Ich ziehe Mitte Oktober bis Ende Januar 2012 zum Studium um. Kann mein Vater den Anhörungsbogen unbeantwortet lassen, der Bußgeldbescheid wird zugestellt an mich, mein Vater antwortet, dass ich unbekannt verzogen bin (werde mich für die 3 Monate nicht ummelden beim Amt) und die Sache verjährt zum 27.12.2011? Im Voraus vielen vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 29, 2011 Report Share Posted September 29, 2011 OK, dann lies dir mal das hier durch. Quote Link to post Share on other sites
schatten 0 Posted September 29, 2011 Author Report Share Posted September 29, 2011 OK, dann lies dir mal das hier durch. Danke dir vielmals, also fallen Variante 2 + 3 raus. Sind denn meine Annahmen zur Alberto Methode richtig: Ich fülle den Anhörungsbogen aus und gebe meinen Vater als Fahrer an (im Brief steht, dass ich (Halter) den Fahrer angeben soll und folglich der Fahrer den Bogen nicht selber ausfüllen soll)? Könnte auf mich dann nicht schon eine Strafe nach § 164 Falsche Verdächtigung zukommen, weil ich fälschlicherweise meinen Vater bezichtige? Angenommen die Behörde schluckt das und schickt den Anhörungsbogen an meinen Vater raus: Er gibt dann den Verstoß zu und der Bußgeldbescheid kommt. Mein Vater legt Widerspruch ein, mit der Begründung, dass er gerne das Bild sehen würde, um festzustellen, ob er der tatsächliche Fahrer ist. Die Behörde schickt das Bild zu. Im besten Fall ist es bis dahin verjährt. Was passiert, wenn es bis dahin nicht verjährt ist? Bzw. wie zögert mein vater das Verfahren sonst bis Ende Dezember raus? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 29, 2011 Report Share Posted September 29, 2011 Ich fülle den Anhörungsbogen aus und gebe meinen Vater als Fahrer an (im Brief steht, dass ich (Halter) den Fahrer angeben soll und folglich der Fahrer den Bogen nicht selber ausfüllen soll)? Könnte auf mich dann nicht schon eine Strafe nach § 164 Falsche Verdächtigung zukommen, weil ich fälschlicherweise meinen Vater bezichtige?Hast du richtig erkannt, deshalb füllt Vati oder ein anderer Ersafa den AHB aus, egal was da geschrieben steht Angenommen die Behörde schluckt das und schickt den Anhörungsbogen an meinen Vater raus: Er gibt dann den Verstoß zu und der Bußgeldbescheid kommt. Mein Vater legt Widerspruch ein, mit der Begründung, dass er gerne das Bild sehen würde, um festzustellen, ob er der tatsächliche Fahrer ist. Die Behörde schickt das Bild zu. Im besten Fall ist es bis dahin verjährt. Was passiert, wenn es bis dahin nicht verjährt ist? Bzw. wie zögert mein vater das Verfahren sonst bis Ende Dezember raus?"Er muss sich nochmal mit sein Anwalt beraten" sowas oder ähnliches schreiben. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted September 29, 2011 Report Share Posted September 29, 2011 Ich fülle den Anhörungsbogen aus und gebe meinen Vater als Fahrer an (im Brief steht, dass ich (Halter) den Fahrer angeben soll und folglich der Fahrer den Bogen nicht selber ausfüllen soll)? Könnte auf mich dann nicht schon eine Strafe nach § 164 Falsche Verdächtigung zukommen, weil ich fälschlicherweise meinen Vater bezichtige?Das wurde hier kürzlich diskutiert, leider ohne Konsens. Es kann nicht ausgeschlossen werden dass der Tatbestand des § 164 erfüllt ist. Daher sollte sich Dein Vater selber eintragen. Allerdings sehe ich hier das Risiko dass die Behörde das allein wegen des unplausiblen Alters nicht schluckt und trotzdem Dir einen Bußgeldbescheid zuschickt. Aber dann hättest Du es immerhin probiert. Günstig wäre ein Fahrer der besser in Dein Schema passt. Mein Vater legt Widerspruch ein, mit der Begründung, dass er gerne das Bild sehen würde, um festzustellen, ob er der tatsächliche Fahrer ist.Dein Vater oder der Kumpel legt Einspruch ohne Begründung ein. Die Folge ist dass es vor Gericht geht. Damit ist relativ viel Zeit gewonnen, da ein Termin in der Regel so schnell nicht anberaumt wird. Die Sache ist gegen Dich erst am 27.12. (= Erlass des Anhörungsbogens) verjährt, sofern keine weiteren verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden. Quote Link to post Share on other sites
schatten 0 Posted October 2, 2011 Author Report Share Posted October 2, 2011 Ok, danke. Dann habe ich das ja soweit richtig verstanden. Ihr seid echt super, danke euch! Wenn es vor Gericht gehen sollte, kommen dann Kosten auf den Ersatzfahrer zu? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 2, 2011 Report Share Posted October 2, 2011 Wenn das Verfahren eingestellt wird zahlt niemand, auch nicht der Kumpel. Quote Link to post Share on other sites
schatten 0 Posted October 11, 2011 Author Report Share Posted October 11, 2011 Weder Vater noch Bruder wollten den Bogen unterschreiben, also habe ich ihn ausgefüllt und die Tat abgestritten und um Zusendung des Fotos gebeten zwecks Fahreridentifikation.Heute habe ich einen Brief bekommen mit Foto, in dem steht, dass mit meinem Fahrzeug die Owi begangen worden ist und ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet wurde und ich evtl. als Zeuge rangezogen werde. Auf dem Foto bin ich allerdings recht deutlich zu erkennen.Was empfehlt ihr als weiteres Vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted October 11, 2011 Report Share Posted October 11, 2011 Du hast ein Foto angefordert und bekommen, nun ist dein Ekennungsvemögen gefragt und du hast dich ja selber erkannt. Da ist nicht mehr viel zu machen, gib den Verstoß zu und gut ist, oder du wartest ab, bis sie dich zu Hause oder auf Arbeit besuchen kommen, oder mit Fotos in der Nachbarschaft umherwedeln und dich so ermitteln, ist egal. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Was empfehlt ihr als weiteres Vorgehen? OP? dete Quote Link to post Share on other sites
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