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In Probezeit Geblitzt


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Hey,

 

meine Freundin wurde im Juli 2009 innerhalb ihrer Probezeit geblitzt. 3- Punkte... Aufbauseminar wurde absolviert.

 

Mit Probezeitverlängerung würde ihre Probezeit am 25. Oktober 2011 ablaufen.

Dummerweise wurde sie jetzt wieder geblitzt. 25 km/h drüber.

Geh ich richtig in der Annahme, dass jetzt eigentl. erstmal nix passiert? Also außer eine Einladung zum Punkteabbau?

 

Wenn der Bescheid nach dem 25.10.2011 rechtskräftig wird, kommt adnn auch so eine Einladung?

 

Vielen Dank

 

LG ERIC

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Geh ich richtig in der Annahme, dass jetzt eigentl. erstmal nix passiert? Also außer eine Einladung zum Punkteabbau?

Ja, aber nur fast richtig. Einladung zur freiwilligen psychologischen Beratung.

 

Wenn der Bescheid nach dem 25.10.2011 rechtskräftig wird, kommt adnn auch so eine Einladung?

Kommt auch, außer das es etwas Verwaltungsgebühr kostet, kein Problem für die Probezeit.

 

MfG.

 

hartmut

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Okay,

vielen Dank.

 

Und jetzt mal ne Frage für den schlechtesten Fall.

 

Nehmen wir an, sie wird jetzt bis Oktober nochmal mit Punkten geblitzt... Wäre ja quasi der Führerschein dann weg.

Wäre er auch weg, wenn der 3. (imaginäre) Blitzer erst nach dem 25.10.2011 rechtskräftig ist?

 

DANke

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Nehmen wir an, sie wird jetzt bis Oktober nochmal mit Punkten geblitzt... Wäre ja quasi der Führerschein dann weg.

Nein, wenn die Aufforderung kommt, hat sie 2Monate Zeit zur Beratung zu gehen oder auch nicht, erst danach zählen weitere Verstöße für die Probezeit. Aber bis dahin dürfte das Probezeitende erreicht sein.

 

Wäre er auch weg, wenn der 3. (imaginäre) Blitzer erst nach dem 25.10.2011 rechtskräftig ist?

Es zählt der Tattag, nicht die Rechtskraft.

 

MfG.

 

hartmut

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Einwas versteh ich in dem System nicht.

 

Mal unabhängig von meinem Fall.

 

Nehmen wir an, man ist in der Probezeitverlängerung und wird geblitzt. Und man macht dann tasächlich diese freiwilligen psychologischen Beratung..

Dann werden doch nur 2 Punkte abgebaut, oder? Oder kann man dann noch einen A-Verstoß begehen?

 

Ich dachte, der Führerschein ist bei 2 A-Verstößen während der probezeitverlängerung weg. Unabhängig davon, ob man die freiwillige psychologische Beratung absolviert hat.

 

oder seh ich da was falsch?

 

DANKE

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Ich dachte, der Führerschein ist bei 2 A-Verstößen während der probezeitverlängerung weg.
Da denkst Du falsch.

Erst beim dritten A-Verstoß ist er wech. Dann aber auch nur, wenn der zweite A-Verstoß bereits rechtskräftig und die Frist für die vpB abgelaufen ist.

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