EricB 0 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 Hey, meine Freundin wurde im Juli 2009 innerhalb ihrer Probezeit geblitzt. 3- Punkte... Aufbauseminar wurde absolviert. Mit Probezeitverlängerung würde ihre Probezeit am 25. Oktober 2011 ablaufen.Dummerweise wurde sie jetzt wieder geblitzt. 25 km/h drüber.Geh ich richtig in der Annahme, dass jetzt eigentl. erstmal nix passiert? Also außer eine Einladung zum Punkteabbau? Wenn der Bescheid nach dem 25.10.2011 rechtskräftig wird, kommt adnn auch so eine Einladung? Vielen Dank LG ERIC Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 Geh ich richtig in der Annahme, dass jetzt eigentl. erstmal nix passiert? Also außer eine Einladung zum Punkteabbau?Ja, aber nur fast richtig. Einladung zur freiwilligen psychologischen Beratung. Wenn der Bescheid nach dem 25.10.2011 rechtskräftig wird, kommt adnn auch so eine Einladung?Kommt auch, außer das es etwas Verwaltungsgebühr kostet, kein Problem für die Probezeit. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted August 26, 2011 Author Report Share Posted August 26, 2011 Okay, vielen Dank. Und jetzt mal ne Frage für den schlechtesten Fall. Nehmen wir an, sie wird jetzt bis Oktober nochmal mit Punkten geblitzt... Wäre ja quasi der Führerschein dann weg.Wäre er auch weg, wenn der 3. (imaginäre) Blitzer erst nach dem 25.10.2011 rechtskräftig ist? DANke Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 Nehmen wir an, sie wird jetzt bis Oktober nochmal mit Punkten geblitzt... Wäre ja quasi der Führerschein dann weg.Nein, wenn die Aufforderung kommt, hat sie 2Monate Zeit zur Beratung zu gehen oder auch nicht, erst danach zählen weitere Verstöße für die Probezeit. Aber bis dahin dürfte das Probezeitende erreicht sein. Wäre er auch weg, wenn der 3. (imaginäre) Blitzer erst nach dem 25.10.2011 rechtskräftig ist?Es zählt der Tattag, nicht die Rechtskraft. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted August 26, 2011 Author Report Share Posted August 26, 2011 Einwas versteh ich in dem System nicht. Mal unabhängig von meinem Fall. Nehmen wir an, man ist in der Probezeitverlängerung und wird geblitzt. Und man macht dann tasächlich diese freiwilligen psychologischen Beratung..Dann werden doch nur 2 Punkte abgebaut, oder? Oder kann man dann noch einen A-Verstoß begehen? Ich dachte, der Führerschein ist bei 2 A-Verstößen während der probezeitverlängerung weg. Unabhängig davon, ob man die freiwillige psychologische Beratung absolviert hat. oder seh ich da was falsch? DANKE Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 Ich dachte, der Führerschein ist bei 2 A-Verstößen während der probezeitverlängerung weg.Da denkst Du falsch.Erst beim dritten A-Verstoß ist er wech. Dann aber auch nur, wenn der zweite A-Verstoß bereits rechtskräftig und die Frist für die vpB abgelaufen ist. Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted August 26, 2011 Author Report Share Posted August 26, 2011 Ach so (:Wieder was gelernt. Da muss man ja schon häufig zügig unterwegs sein, bis da mal der Führerschein weg ist (: Quote Link to post Share on other sites
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