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Übertretung Um 6-10km/h In Schaffhausen


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Hallo!

 

Ich wurde letzten Monat auf der A4 Rheinbrücke km 17,46 Richtung Landesgrenze "erwischt". Die ganze Zeit über war 80, Tempomat drin...dann zwischen zwei Tunneln auf 60 runter... komische Stelle .. hab aber insgesamt Glück gehabt, "nur" 75 aufm Tacho...

 

 

im Nachbarthread hat es NetGhost schon gut erklärt, danke dafür, aber ich weiss jetzt nicht, was es bedeutet, das Verfahren zu eröffnen :mecker:

 

Von NetGhost

Solange das Ordnungsbussenverfahren läuft, kannst Du entweder die Zahlungsfrist verstreichen lassen, oder (meine Empfehlung) das Ordnungsbussenverfahren schriftlich ablehnen und den Vorwurf mit der Begründung betreiten, nicht der verantwortliche Fahrzeuglenker gewesen zu sein. Du hältst fest, dass Du den Personenkreis, dem das Fahrzeug zur Verfügung gestanden hat, bereits benannt hast und bittest um Eröffnung des ordentlichen Verfahrens.

 

Wenn ich wie o.g. den Einspruch erhebe, was passiert dann...? Wie sind die Chancen, garnicht zahlen zu müssen, oder bei der nächsten Einreise mit einem hohen Aufschlag dennoch zahlen zu müssen?

 

Grüße

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Mit welcher Begründung? Das ordentliche Verfahren wird bei Nichtzahlung so oder so eröffnet. Kosten dafür liegen bei ~100 CHF, abgesehen von Zinsen macht es dann keinen Unterschied wenn man die dann sofort zahlt oder erst bei der Einreise irgendwann gezwungen wird.

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zu diesen dingen weiss netghost wirklich am besten bescheid.

ich kann dir nur kurz meinen fall schildern. ich bin 2 mal, einmal mit 18 km/h zuviel und einmal mit 21 km/h zuviel 2009 in der schweiz geblitzt worden. da ich da eher faul war, habe ich gar nicht reagiert. aber die schweizer sind halt gewissenhaft. die haben mich weit über ein jahr mit post, einschreiben, adressfeststellung durch die örtliche polizei usw genervt. am schluss kam dann der haftbefehl, und auch wieder mit einer gebührenrechnung.

also es ist wohl so dass ich in der schweiz zur fahndung ausgeschrieben bin. aber das ganze verjährt wohl in 2 oder 3 jahren.

aber in deutschland kann dir absolut nichts passieren.

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@Bluna80

 

Hast Du denn schon Post bekommen? Wenn ja, welche Überschreitung wird Dir vorgeworfen (netto)?

 

Wenn Du ohnehin nicht zahlen willst, musst Du gar nichts unternehmen. Die verschiedenen Instanzen nehmen dann ihren Lauf und wie Tom bereits schrieb, bekommst Du dann viel Post bis schliesslich die Geldbusse samt Verfahrenskosten (schätzungsweise nicht mehr als 300 Franken) in Ersatzhaft umgewandelt wird. Keine Panik, denn die BRD liefert Dich nicht gegen Deinen Willen aus (§ 80 Abs. 3 IRG). Solltest Du trotz dieses Haftbefehls in die Schweiz einreisen wollen, kannst Du, falls man Dich erwischt, gem. Art. 36 Abs. 1 S. 3 StGB (CH) den geforderten Geldbetrag jederzeit (auch nach Haftantritt) bezahlen und die Ersatzhaft dadurch abwenden. Die Strafverfolgung (und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) verjährt nach 3 Jahren ab Rechtskraft des Entscheids.

 

Es stellt sich die Frage, ob sich das lohnt. Tacho 75 werden gerade echte 70 km/h sein, wovon noch Toleranz abgezogen wird. Es stehen also gerade mal CHF 60,- im Raum. Du musst selbst entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt.

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hi!

wie geschrieben, überschreitung um 6-10km/h, 100 Franken = 77,50 eur. 75km/h gemessen, nach toleranz überschreitung um 10 km/h.

die frage ist halt, ob sich der betrag wegen der ersatzhaft bei der Einreise erhöht - /und die gibts definitiv, ich bin wenige male im jahr in der schweiz und werde bei der einreise vermutlcih aufgrund des autos in 90% der fälle kontrolliert).

 

ansonsten sehe ich es wie ihr, die 77,50 einfach bezahlen.. bei mehrern 100 würde es sich eher lohnen...

 

 

 

Solltest Du trotz dieses Haftbefehls in die Schweiz einreisen wollen, kannst Du, falls man Dich erwischt, gem. Art. 36 Abs. 1 S. 3 StGB (CH) den geforderten Geldbetrag jederzeit (auch nach Haftantritt) bezahlen und die Ersatzhaft dadurch abwenden. Die Strafverfolgung (und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) verjährt nach 3 Jahren ab Rechtskraft des Entscheids.
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überschreitung um 6-10km/h, 100 Franken

 

Das ist der Tarif für Autostrassen. Die A4 ist zwar an dieser Stelle durchgehend als Autobahn eingezeichnet, aber ich will nicht ausschliessen, dass die Beschilderung vor Ort tatsächlich anders ist.

 

die frage ist halt, ob sich der betrag wegen der ersatzhaft bei der Einreise erhöht

 

Ja, der Betrag erhöht sich. Nicht wegen der Ersatzhaft, sondern durch die Verfahrenskosten. In einem anderen Fall (+18 km/h auf Autobahn) kamen so rund 300 Franken zusammen.

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