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Bluna80

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  1. nun ist der Bußgeldbescheid gekommen. Bringts was , nun dagegen Einspruch einzulegen? Zwischendrin rief mich mal einer von der örtlichen Polizei ein wegen der Vorladung etc, ich bin ja nicht erschienen. Er habe dann gegoogelt und die gefunden Bilder ließen für ihn keine Zweifel, dass das Blitzerfoto zu mir passen würde...
  2. ende januar kam jetzt ein "Anhöring im Bußgeldverfahren" - direkt an mich gerichtet. Nun wirds mir vorgeworfen. Was tun? Mein Vater angeben? Der erklärt sich bereit
  3. jetzt kam eine Vorladung von der örtlichen Polizeidirektion. Ändert auch nix, oder? Was könnte als nächstes folgen - das Aufsuchen meiner Adresse?
  4. es geht weiter - aber mit dem gleichen Schreiben, es steht wieder "Zeugenfragebogen" drüber. Imnernoch "Zur Ermittlung der betroffenen Person.."
  5. ok. also ist es auch nicht schlimm wenn ich ersteinmal nichts mache und den BGB abwarte und dann zahle...
  6. danke. es gibt hier aber keine zusammenstellung der V.Strategien? Über das bin ich hier schonmal gestolpert... also wenn den ZFB jmd anders ausfüllt, bekommt er vermutlich einen Bußgeldbescheid mit Zahlungsauffordeurng etc. Ist das richtig so, dass er DANN dem widerspricht, und gleichzeitig den Hinweis auf den korrekten Fahrer geben kann - der dann aber, wenn Verjährt ( 3 Monate nach welchem Datum?) trotz der direkten "Anschuldigung" nichtsmehr zu befürchten hat?
  7. keiner ein Rat für mich? Kommt die Sache mit dem "es kommen mehrere in Betracht aber ich kann mich nichtmehr daran erinnern da es schon über 2 Wochen her ist?" in Frage?
  8. Hallo Freunde, lange habe ich gelesen und muss nun doch ein eigenen Thread für meinen neuerlichen Fall eröffnen. Es geht darum, dass das auf mich zugelassene FZ am 10.12. auf der Autobahn mit +22 geblitzt wurde. Ich habe (glaube ich) 3 Punkte, also nicht gerade ein Engpass, aber ich möchte die Sache, wenns geht, dennoch gerne abwenden. Überraschend meiner Recherchen nach ist nun, dass ich einen Zeugenfragebogen bekommen habe. Der ist datiert auf den 13.12. Eine Woche zum Antworten wurde zeit gelassen. Meiner Meinung nach bin ich auf dem Foto zu erkennen. Wohne in einer größeren Wohnanla
  9. mir wurde gesagt dass das aus 250m war.. ich dachte immer, dass man an den lasermessungen noch juristisch was machen kann. ich habe dort nichts zugegeben und unterschrieben.
  10. hallo zusammen, ich wurde vor 3 wochen gelasert, nun wird mir schriftlich in einem Bußgeldbescheid vorgeworfen, außerhalb geschlossener ortschaften (is ne 2spurige autobahnähnliche einfallsstrasse) um 25kmh überschritten zu haben. Das Beweismittel: JenOptic Laser Patrol, Zeuge POK xy/POM xz. = Bußgeld + Gebühr = 93,50 eur. Nun, wie ist das übliche Vorgehen, kann man die Messung irgendwie anzweifeln (ist z.b. das gerät schon bekannt dafür dass es klappt?) Grüße!
  11. hi! wie geschrieben, überschreitung um 6-10km/h, 100 Franken = 77,50 eur. 75km/h gemessen, nach toleranz überschreitung um 10 km/h. die frage ist halt, ob sich der betrag wegen der ersatzhaft bei der Einreise erhöht - /und die gibts definitiv, ich bin wenige male im jahr in der schweiz und werde bei der einreise vermutlcih aufgrund des autos in 90% der fälle kontrolliert). ansonsten sehe ich es wie ihr, die 77,50 einfach bezahlen.. bei mehrern 100 würde es sich eher lohnen...
  12. Hallo! Ich wurde letzten Monat auf der A4 Rheinbrücke km 17,46 Richtung Landesgrenze "erwischt". Die ganze Zeit über war 80, Tempomat drin...dann zwischen zwei Tunneln auf 60 runter... komische Stelle .. hab aber insgesamt Glück gehabt, "nur" 75 aufm Tacho... im Nachbarthread hat es NetGhost schon gut erklärt, danke dafür, aber ich weiss jetzt nicht, was es bedeutet, das Verfahren zu eröffnen Von NetGhost Wenn ich wie o.g. den Einspruch erhebe, was passiert dann...? Wie sind die Chancen, garnicht zahlen zu müssen, oder bei der nächsten Einreise mit einem hohen Aufschlag dennoch za
  13. Koleriker .. wie gesagt, ich bin das gegenteil. aber bei sowas geht der hut einfach hoch
  14. ich bin ja sonst ein eher ruhiger mensch, aber nach dem öffnen dieses schreibens klatsche ich dieser politessenfot.... eine, wenn ich sie sehe "Sie parkten im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 318) zu verwenden." Ich bin dort Anwohner. Soll ich nun jeden Abend bzw jedes mal, an dem ich den pkw abstelle (was durchaus mehrmals am Tag so ist) zum nächsten Parkscheinautomaten laufen, und testen, ob der funktioniert? Jetzt hätt ich Lust die gleich 2x zu klatschen. Jetzt ist es so, dass am 24.10. mein Anwohnerparkschein abgelaufen ist, den ic
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