fibu 0 Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 War heute etwas unter Zeitdruck und habe die Busspur verwendet, um an einer Kolonne vorbeizufahren (die Autos in der Kolonne fuhren mit ca. 20km/h, ich etwas mit 50km/h). Irgendwo endete dann die Fahrt, als ein ziviles Polizeiauto auf meine Spur wechselt mit Display "Polizei. Bitte folgen" Na ja, die haben dann gemeint, dies wäre mehr als nur ein Verstoss und würde sauteuer werden. Sei sagten, ich hätte die Sicherheitslinie überfahren (hatten sie aber nicht gesehen, konnten sie dann auch nicht belegen), desweiteren habe ich die Busspur befahren (logisch) und ich hätte rechts überholt. Jetzt meine Frage: Erfüllt dies der Tatbestand des Rechtsüberholens? Weil dann würde es richtig teuer werden und hätte evtl. ein Fahrverbot zur Folge. Ich habe mich übrigens geweigert, irgendetwas zum Vorfall zu sagen und habe dann auch nichts unterschrieben! Wenn ich Post kriege, werde ich das dann auch noch posten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Du hast die Kolonne überholt (sie war ja - laut deinen Angaben - mit 20 km/h unterwegs, also kein Vorbeifahren, sondern überholen).Das wäre verbotwidriges Rechtsüberholen innerorts (TBNR 105100) bzw. gleichermaßen das verbotene Überfahren der durchgezogenen Linie (Z 295) (TBNR 141259) - Verwarnungsgeld 30 €.Hinzu kommt das verbotswidrige Benutzen des Sonderfahrstreifens für Busse (Z 245) (TBNR 141202) - dürfte allerdings Tateinheit sein; damit bliebe es theoretisch bei den 30 €, kann aber auch angemessen erhöht werden. Quote Link to post Share on other sites
fibu 0 Posted March 1, 2003 Author Report Share Posted March 1, 2003 Wann spricht man von vorbeifahren, wann von überholen? Wie wird das definiert? Und was genau bedeutet Tateinheit? Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 @ Michael Hier bin ich nicht gaz deiner Meinung. Den Tatbestand des Rechtsüberholens kann ich nur erfüllen wenn das überholen auf "derselben Fahrbahn" statt findet. Das hier sieht mir nach einem Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungsplicht aus (STVO §2 Abs.1). Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Überholen ist in § 5, Vorbeifahren ist in § 6 StVO geregelt; zu letzterem heißt es: "Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, ..."Vorbeifahren setzt also begrifflich stehende Fahrzeuge oder Hindernisse hervor. Anders herum, "alles was rollt", wird überholt. Tateinheit (§ 19 OWiG) bedeutet, vereinfacht gesagt, daß ein und dieselbe Handlung mehrere Vorschriften verletzt; in deinem Fall wird durch das Überholen (= Handlung) mehrere Vorschriften (= einmal Rechtsüberholen/Überfahren der durchgezogenen Linie und das Befahren der Busspur) gleichzeitig verletzt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Das hier sieht mir nach einem Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungsplicht aus (STVO §2 Abs.1).@Matte: Ein Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht läge dann vor, wenn der Sonderfahrstreifen (Busspur) nicht Bestandteil der Fahrbahn wäre. Nach LG Frankfurt (DAR 1993, 393) ist dies allerdings der Fall, so daß § 2 hier nicht einschlägig wäre.Anders wäre es, wenn der Sonderfahrstreifen baulich von der übrigen Fahrbahn getrennt wäre. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 @Michael Stimmt, hast recht. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, Sonderfahrstreifen gehören zur Fahrbahn. Sag mal sind die TBKataloge nicht schon tabu? Sollte jetzt nicht nur noch der BKatV verwendet werden? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Vorbeifahren setzt also begrifflich stehende Fahrzeuge oder Hindernisse hervor. Anders herum, "alles was rollt", wird überholt. Aber wenn ich auf der Autobahn mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit rechts an einem anderen Fahrzeug vorbeifahre (z. B. stockender Kolonnenverkehr), dann ist dies sicher kein Rechtsüberholen. Und Vorbeifahren ist es laut deiner Definition auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
fibu 0 Posted March 1, 2003 Author Report Share Posted March 1, 2003 sorry sorry, habe vergessen einzulogen obiger Beitrag ist von mir. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Sag mal sind die TBKataloge nicht schon tabu? Sollte jetzt nicht nur noch der BKatV verwendet werden? @Matte: Die alten TBKat der Bundesländer mit den vierstelligen Nummern sind veraltet.Gültig ist nur noch der bundeseinheitliche TBKat des KBA - http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegi...andskatalog.pdf Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 1, 2003 Report Share Posted March 1, 2003 Aber wenn ich auf der Autobahn mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit rechts an einem anderen Fahrzeug vorbeifahre (z. B. stockender Kolonnenverkehr), dann ist dies sicher kein Rechtsüberholen. Und Vorbeifahren ist es laut deiner Definition auch nicht. Doch, auch das ist Überholen - siehe § 7 Abs 2a StVO: "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Quote Link to post Share on other sites
Siegfried Zynzek 0 Posted March 2, 2003 Report Share Posted March 2, 2003 Hallo, ich dachte immer, daß innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt werden darf(wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird, z.B. bei zwei Fahrspuren je Richtung, wenn auf der linken Spur ein Wackeldackel-Fahrer mit 30 entlangschleicht) Viele GrüßeSiegfried Zynzek Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted March 2, 2003 Report Share Posted March 2, 2003 ich dachte immer, daß innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt werden darfNaja, "immer" ist übertrieben... Wenn mindestens 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden sind, darfst du mit dem PKW innerorts den Fahrstreifen frei wählen und dementsprechend auch rechts überholen. Aber im obigen geschilderten Fall trifft das ja offensichtlich nicht zu, da ging's ja um eine Busspur und eine durchgezogene Linie. Quote Link to post Share on other sites
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