pepe123 0 Posted November 18, 2010 Report Share Posted November 18, 2010 Hallo zusammen, ich habe bereits das Forum durchforstet und zig ähnliche Beiträge gefunden, aber keiner von denen, die ich gelesen habe, waren mit meinem Fall identisch. Zur Situation Halter: ichgefahren: ichbin noch in der Probezeit geblitzt am: 16.10. außerorts erlaubt: 70, ich war vielleicht bei 90-100 » also Probezeitverlängerung, AFS usw Zeugefragebogen vom 12.11., aber zugestellt erst am 17.11. ! Ich wüsste 3 Sachen, in der Hoffnung auf Verjährung, aber nicht welche am sinnvollsten in meinem Fall ist bzw am meisten Zeit bringt: 1) Ich antworte NICHT auf den ZFB. Was wären die Folgen?Passbildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt??? - Ich habe gar keinen Reisepass, lediglich einen Perso; würde dann dieser zum Vergleich genommen? Auf dem Persobild trage ich eine Brille und sehe viel jünger aus, auf dem Blitzerfoto keine, da ich jetzt Kontaktlinsen trage. Würden dann die Grünen in meiner Nachbarschaft rumfragen? 2) Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht und schicke den ZFB möglichst spät zurück. Was wären dann hier die Folgen?Das gleiche wie bei eins? EMA und Befragung der Nachbarn oder nur Befragung der Nachbarn? 3) Den ZFB von einem anderen ausfüllen lassen, er sei gefahren mit seiner Unterschrift. Falsche selbstbeschuldigung ist ja erlaubt, aber wie sieht es mit der Tatsache aus, dass der ZFB an MICH adressiert ist und ICH in dem Schreiben aufgefordert werde den "Fragebogen" auszufüllen? Könnte theoretisch mein Cousin, der 17 ist und noch keinen FS hat sich eintragen? Und nach Erhalt des Anhörungsbogens sagen er sei es nicht (mit Alibi und Zeugen, dass er zur Tatzeit zu hause war) gewesen, hat noch nicht einmal den Lappen, oder würde es damit noch schlimmer kommen? Weil die Grünen dann ermitteln würden, ob er nicht vielleicht bereits Autos ohne Fahrerlaubnis gefahren ist? Was er aber noch nie getan hat, somit diese Ermittlung also im Sande verlaufen würde. Aber wieso sollte er sich dann "versehentlich" eintragen? Also macht das auch keinen Sinn, oder? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe ! Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 18, 2010 Report Share Posted November 18, 2010 Mein Vorschlag: 4. du kannst dich nicht erinnern, wer gefahren ist, da zu lange her.... Warum hast du einen Zeugenbefragungsbogen bekommen? Steht da, dass du als Fahrer ausgeschlossen wurdest? Ist ein Bild aufgedruckt? Quote Link to post Share on other sites
pepe123 0 Posted November 18, 2010 Author Report Share Posted November 18, 2010 Ja es ist ein vergrößertes schwarzweiß Front-Foto in relativ schlechter Quali dabei (unscharf), auf dem mich Bekannte und Verwandte natürlich schon erkennen könnten. Es steht nicht wörtlich drin, dass ich ausgeschlossen wurde nur "...es wurde festgestellt, dass [...] der Führer des [...] eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. [...] Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie als Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der Rück-/Folgeseite dieses Schreibens anzugeben." Anzukreuzen auf der Rückseite sind nur "Das Fahrzeug wurde geführt von", "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an" und "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch [...]". Und dann folgen leere Zeilen unter denen schon Name, Vorname etc steht. Sollte ich dann da einfach reinschreiben, ich könnte mich nicht mehr erinnern? Das merkwürdige ist auch, dass in der Belehrung nur steht, dass man von dem Zeugnisverweigerungsrecht nur dann Gebrauch machen darf, wenn man mit dem Fahrzeugführer verwandt oder verschwägert ist, nicht aber wenn man selbst der Fahrzeugführer ist... Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 18, 2010 Report Share Posted November 18, 2010 Das Zeugnisverweigerungsrecht ist der sicherste Weg zum Fahrtenbuch! Denn es bedeutet: "ich könnte sagen, wer es war, aber ich will nicht" Bei der Sachlage würde ich meinen obigen Tipp um den Zusatz: "die Person auf dem Foto kann ich aufgrund der schlechten Qualität nicht erkennen". Besser wäre (wenn du dich auf dem Bild erkennst, kann es natürlich sein, dass man dich doch noch identifiziert) in deinem Fall tatsächlich ein ErsaFa. Allerdings würde ich dafür ganz sicher keinen 17jährigen ohne FS nehmen. Quote Link to post Share on other sites
pepe123 0 Posted November 18, 2010 Author Report Share Posted November 18, 2010 Ok, soweit so gut... Ich habe keine Ahnung was ein Fahrtenbuch ist, geschweige denn worin die Nachteile liegen, aber da ich der einzige Fahrer des Autos bin, ist das Ausfüllen eines solchen Fahrtenbuchs wahrscheinlich kein großes Ding, oder? ..und wäre mir damit 1000x lieber als die 100€ fürs Blitzen + ca 250 € AFS + 2 Jahre längere PZ... Angenommen mein Onkel spielt mit, der viel älter ist als ich (ich 20, Onkel 42)... 1) sollte ich den ZFB selbst ausfüllen und schreiben "Ich bin mir sicher wer an dem Tag gefahren ist und erkenne auf dem Bild niemanden. Es KÖNNTE sein, dass es mein Onkel war" Wäre das dann schon eine Falschaussage? Wenn ich Vermutungen anstelle? Wenn es legal ist Vermutungen anzustellen, weil man sich nicht mehr sicher ist, würde ich damit Zeit gewinnen können? oder 2) sollte ich den ZFB von meinem Onkel ausfüllen lassen, obwohl das Schreiben ja ganz klar an mich adressiert ist und mich zum Ausfüllen auffordert? Wie käme das denn bei den Behörden an, wenn mein Onkel MEINEN ZFB ausfüllt und angibt er erkennt sich darauf und dann beim Anhörungsbogen angibt, er hat sich geirrt und ist es doch nicht gewesen... Hätte ich dann vielleicht dadurch dann schon genug Zeit gewonnen wegen Weihnachten und Silvester? Verjährung wäre ja am 16.01.2011 oder sollte er das durchziehen, den BuGeBe auf sich nehmen und für mich den Punkt kassieren? Danke für die schnelle Hilfe ! Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 18, 2010 Report Share Posted November 18, 2010 Fahrtenbuch ist nicht kompliziert, aber in deinem Fall unnötig. (Außerdem kostet die Anordnung auch Geld und du riskierst, wenn du die Eintragung vergisst, jedesmal 50 Eujro plus 1 Punkt). Zum Onkel: der sollte sich besser selbst eintragen. So komisch ist das nicht, dass man ein Schreiben gleich an den Betroffenen weitergibt. Lasst euch ruhig Zeit mit der Rücksendung, umso größer sind die Chancen, die Verjährung zu erreichen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 19, 2010 Report Share Posted November 19, 2010 Du koenntest z.B. auf dem ZBB ansagen, dass das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt mehreren Personen zur Verfuegung stand und du die betreffende Person aufgrund der schlechten Bildqualitaet nicht identifizieren kannst, solltest dir aber darueber im Klaren sein, dass die Bussgeldstelle mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Bild besserer Qualitaet zur Verfuegung hat..... Quote Link to post Share on other sites
pepe123 0 Posted November 19, 2010 Author Report Share Posted November 19, 2010 wie ich eingangs bereits erwähnt habe, denke ich eher nicht, dass ich einen ersfa habe, dh mein onkel wird wahrsch nicht mitspielen. wie sähe es aus, wenn ich meine mutter den zfb ausfüllen ließe und sie die schuld auf sich nimmt? wie gesagt, das bild is relativ unscharf und es soll ja auch frauen geben die sehr männlich aussehen, auch wenn meine mutter nicht dazugehört 1. frage: gucken die sich dann überhaupt noch das blitzer foto genau an, wenn die einen geständigen täter haben?? 2. frage: gucken die sich dann auch noch das führerschein foto von der eingetragenen person, sprich meiner mutter, an? angenommen das ginge durch, bekäme sie dann einen neuen zeugenfragebogen oder direkt den anhörungsbogen? danke wiederum ! Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 19, 2010 Report Share Posted November 19, 2010 1. frage: gucken die sich dann überhaupt noch das blitzer foto genau an, wenn die einen geständigen täter haben?? 2. frage: gucken die sich dann auch noch das führerschein foto von der eingetragenen person, sprich meiner mutter, an? Die Aufgabe eines Sachbearbeiters bei einer Bußgeldstelle ist es, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Also den Täter ermitteln, rechtzeitig einen Bußgeldbescheid zu erlassen und notfalls die Kohle einzutreiben. Auch wenn ich noch nie bei einer Bußgeldstelle gearbeitet habe, bin ich mir sehr sicher, dass es dort keine Anweisungen gibt, dass sich die Mitarbeiter besonders dämlich anzustellen haben. Ich nehme an, jeder dort wird im Rahmen seiner Arbeitsbelastung, seiner Fachkenntnisse und seines Engagements das tun, was er für angemessen hält. Deshalb lassen sich deine Fragen nicht pauschal beantworten. Der eine ist vielleicht froh, dass er eine Antwort auf den Zeugenbogen hat und leitet ohne weiteres das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter ein. Der nächste sieht genauer nach. Und selbstverständlich hat jeder dort die Möglichkeit, auf "amtliche" Bilder zurückzugreifen. Quote Link to post Share on other sites
pepe123 0 Posted November 19, 2010 Author Report Share Posted November 19, 2010 ok, danke soweit, kommen wir nun zu meiner letzten frage^^ angenommen, mein onkel trägt sich selbst ein und der sachbearbeiter kauft es nicht ab. hat das dann konsequenzen für mich oder sogar für ihn?? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 20, 2010 Report Share Posted November 20, 2010 Nein, solange man sich an die hier Vorgaben hält. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted November 20, 2010 Report Share Posted November 20, 2010 Das beste ist, dass sich jemand einträgt einträgt, der ungefähr dein Alter ist. Das Aussehen spielt hier nicht unbedingt die große Rolle. Das Geburtsdatum muss aber ungefähr stimmen. Dieser sollte die Tat zugeben (auf dem ZBB, falls möglich) und dann geht die Sache seinen gewünschten Lauf. Dafür spricht: Hätte sich der Sachbearbeiter genauere Gedanken gemacht oder schon mal beim Amt dein Bild angefordert, hätte er dir einen AB geschickt. Bedenke, dass das originale Bild ausreichend ist, um dich auch von Fremden identifizieren zu lassen. Wenn der Sachbearbeiter jetzt den Fahrer quasi auf dem Silbertablett auf dem ZBB serviert bekommt, wird er sich nicht noch die Arbeit machen, ein Passbildabgleich zu machen. Maximal wird er anhand der Geburtsdatums und des Geschlechts überprüfen, ob die Angaben stimmen könnten. Zunächst wird er dem angeblichen Fahrer einen AB schicken. Das bedeutet kaum Arbeit und in der Regel ist das ja auch die richtige Spur. Dort muss dann die Tat zugegeben werden. Dann erhält der Ersatzfahrer einen BGB und muss widersprechen, ruhig ohne Begründung (wird nachgereicht ). Danach ist die Sache i.d.R. verjährt (beim ZBB verlängert sich die Frist nicht, du musst also nur bis zum 16.01.2011 durchhalten).Um dann ein Fahrtenbuch zu vermeiden, muss man sich eine gute Geschichte ausdenken, wie dieses Missverständnis entstehen konnte. Dazu kann man schon in einem Antwortschreiben beim ZBB oder AB eine kleine Falle stellen. Sei kreativ. Quote Link to post Share on other sites
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