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Kontrolle, Beanstandung Ein Mangel, Verwarngeld?


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Wer kennt Fälle wo wegen EINES verschleiß- oder altersbedingten Mangles an Licht oder Ausrüstung Verwarnugsgeld erhoben wurde?

 

Defekt EINES Rücklichtes oder EINES Standlicht, abgelaufender Verbandskasten, Fahrradfahrer mit EINEM felhlenden Pedalreflektor, morsches Warndreieck, usw. NICHT 4 Reifen auf Karkasse oder ähnlich heftig. Nicht Sachen wie blaue Unterbodenbeleuchtung usw.

 

 

Oder kann man sagen daß bei solchen Kleinigkeiten die :unsure: es bei mündlicher Verwarnung allgemein lassen?

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abgelaufender Verbandskasten

Es gibt keine Rechtsgrundlage einen "abgelaufenen Verbandskasten" zu ahnden.

 

Tatsächlich? Das ist mir neu, wobei ich deine Aussage absolut glaube. Aber hast du (auch wenn es eigentlich paradox klingt), eine Quelle für die fehlende Rechtsgrundlage? Ich meine gehört zu haben, dass abgelaufende Verbandskästen schon kostenpflichtig beanstandet wurden.

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abgelaufender Verbandskasten

Es gibt keine Rechtsgrundlage einen "abgelaufenen Verbandskasten" zu ahnden.

Tatsächlich? Das ist mir neu, wobei ich deine Aussage absolut glaube. Aber hast du (auch wenn es eigentlich paradox klingt), eine Quelle für die fehlende Rechtsgrundlage?

Nachlesen kann man das u.a. hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=1198

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