STracer 0 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Moin, also ich hab mit einem Kollegen ErSaFa angewendet. Verstoß: 07.03.10, 35km/h zu schnell in einer 30er Zone... Kollege hat BGB bekommen, ich aber auch! Anwalt hat Einspruch eingelegt gegen meinen, weil in einer Sache zwei BGBs geht ja nicht. Jetzt meine Frage: Wir haben beide eine Ladung zu einem Gerichtstermin im November erhalten. Bin ich jetzt aus der Sache raus? Weil 6 Monate ab Tattag sind ja vergangen. Oder hat sich die Bußgeldstelle doppelt abgesichert mit den beiden BGBs gegen mich und dem Kollegen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Haben beide zeitgleich einen Bußgldbescheid bekomenen oder wurde einer zurück genommen?Als was hast du die Ladung zum Gerichtstermin bekommen? Als Betroffener oder als Zeuge? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
STracer 0 Posted September 27, 2010 Author Report Share Posted September 27, 2010 Zeitgleich haben wir das nicht bekommen...ich hbe viel später einen bekommen, wie er, gegen ihn wurde als erster erlassen. Ich habe seitdem nichts mehr gehört, habe den BGB zum RA gebracht, der hat sich mit der Stelle in Kontakt gesetzt. Eine Mitteilung, dass der BGB aufgehoben wurde, hat keiner bekommen. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Bin ich jetzt aus der Sache raus?Nein. Oder hat sich die Bußgeldstelle doppelt abgesichert mit den beiden BGBs gegen mich und dem Kollegen?Nein. Entschuldige die Kürze der Antwort, aber ausführlicher könnte man tatsächlich nur antworten, wenn du dir gestellte Rückfragen auch beantworten würdest. Dazu hast du aber ja scheinbar keine Lust... Quote Link to post Share on other sites
STracer 0 Posted September 27, 2010 Author Report Share Posted September 27, 2010 Bin als Zeuge geladen! Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Ist das Verfahren zu dem du als Zeuge geladen bist denn das Verfahren über seinen Einspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit?Ist er dort also der Betroffene? Quote Link to post Share on other sites
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