DerFriese2Punkt0 1 Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 moin, folgender sachverhalt...das auto ist auf meine frau zugelassen, ich bin gefahren und zwar zu schnell...eigentlich ging ich davon aus, dass meiner frau, wie sonst auch üblich , ein zbb inklusive foto zugesandt wird, in der sie zu dem nicht passenden führer des pkw als halterin stellung beziehen soll...nun kam ein schreiben, dem kein foto beihing und sie den anhörungsbogen ausfüllen soll, wenn sie es gewesen ist...ferner stand in dem anschreiben drin, dass sie, wenn sie es nicht gewesen ist, den fahrer nennen soll, ausser er gehört zu dem kreis der üblichen verdächtigen, die man nicht bennen muss... ich meine, hier liegen optimale voraussetzungen für eine chance auf verjährung vor und ich würde wie folgt vorgehen:- keine reaktion auf das erste schreiben, allerdings besteht die möglichkeit, dass mit dem zweiten schreiben sie als fahrerin ausgeschlossen wird...- in angemessenen zeitraum auf das erste schreiben reagieren und ein foto anfordern, allerdings auch hier die gefahr, dass die behörde sie dann schon als fahrer ausschliesst...- sie beschuldigt sich irrtümlicherweise selbst und bevor der bescheid rechtskräftig wird, erinnert sie sich und widerspricht... was wäre die geeigneste maßnahme ?? grußder friese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 - sie beschuldigt sich irrtümlicherweise selbst und bevor der bescheid rechtskräftig wird, erinnert sie sich und widerspricht... was wäre die geeigneste maßnahme ??Als alter Hase solltest Du doch wissen das es so am einfachsten ist Zeit für die Verjährung zu schinden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted August 26, 2010 Author Report Share Posted August 26, 2010 meine befürchtung ist nur, dass der bgb schneller erscheint als mir lieb ist und plötzlich ist ihm widersprochen und es ist noch soooo viel zeit da, um einen neuen fahrer zu finden.... wie lange dauert es denn in der regel - von sich irren+beschuldigen über bgb erlassen und bgb widersprechen grußder friese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 Mit der Beantwortung des Anhörungsbogen würde ich mir so 10 Tage Zeit lassen. Wenn dann das BGB kommen sollte Einspruch einlegen mit dem Hinweis sich erst mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Wie schnell die Behörde arbeitet?????????????? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 - sie beschuldigt sich irrtümlicherweise selbst und bevor der bescheid rechtskräftig wird, erinnert sie sich und widerspricht...Nicht ganz: Bevor der Bescheid rechtskräftig wird widerspricht die Halterin, allerdings ohne Angabe von Gründen oder z.B. weil man sich mit einem Anwalt beraten will. Erst wenn für den tatsächlichen Fahrer Verfolgungsverjährung eingetreten ist (3 Monate nach dem Verstoß), erinnert sie sich, dass sie ja an diesem Tag gar nicht gefahren sein kann... Quote Link to post Share on other sites
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