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Strafzettel - Obwohl Keine Parkscheinpflicht ?


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Hallo allerseits,

 

folgendes ist vorgefallen: Ich habe für etwa 2 Monate das Auto eines Familienmitglieds ausgeliehen (da sich besagtes Familienmitglied für 2 Monate im Ausland befindet) und das Auto nach München zu mir mitgenommen - hier im direkten Umkreis meiner Wohnung sind ca 98% der freien Flächen gebührenpflichtig - entweder wird ein Anwohnerparkschein benötigt oder es muss ein Parktiket an einem automaten gelöst werden...

 

Jede dieser Flächen ist mit Schildern bespickt, die besagen, dass entweder ein Anwohnerparkschein oder ein Parkticket benötigt wird, außerdem ist in besagten Flächen ca alle 30-50m ein Parkautomat aufgestellt.

 

Ich habe im direkten Umfeld keinen kostenfreien Parkplatz gefunden, daher bin ich ca 1 km weit gefahren und dann folgende Situation vorgefunden:

 

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Hauptstraße

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| |______________________

| |______________________

| | ( -> Einbahnstraße)

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| | Nebenstraße

| |

 

 

 

Auf der Nebenstraße ist Parkscheinpflicht, ca alle 20m ist ein Schild und ein Parkautomat aufgestellt.

 

Ich habe mich auf der Suche nach einem Parkplatz rechts in die Einbahnstraße eingestellt, hier sind keine markierten Parkflächen, keine Schilder die Parkscheinpflicht oder Parkautomaten aufgestellt. Auf beiden Seiten der Einbahnstraße parken Autos, die meisten damit mit Anwohnerparkschein, kein einziger mit Parkticket. Die Einbahnstraße ist ca 300m lang. Die Straße trägt einen eigenen Straßennamen und hat einen anderen Straßennamen als die Straßen am Anfang und Ende der der Einbahnstraße. Es ist abgesehen vom Einbahnstraßenschild und dem Straßennamen kein einziges Schild in der Straße aufgestellt.

 

Habe heute nach dem Heimkommen festgestellt, dass ich ein 25 € Ordnungsgeld bekommen habe, da ich "Länger als 1 Stunde ohne gültigen Parkschein oder Anwohnerparkausweis" in einer markierten ParkFläche gestanden bin.

 

1.)Wieso ? Woher soll das bitte ersichtlich sein ? Ist allein dadurch, dass in der Nebenstraße Parkscheinpflicht herrscht, die Einbahnstraße auch Parkscheinpflichtig ?

 

2.)Wie kann ich Einspruch einlegen ?

 

3.)Ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges - der Halter befindet sich im Ausland. Ist es ratsam es auf einen Bußgeldbescheid ankommen zu lassen und der Halter präsentiert dann einfach seine Flugtickets und sagt: "War ich nicht, war im Ausland ?"

 

Für Tipps wäre ich dankbar,

 

Grüße numb

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Schau mal nach ob der ganze Bereich als Parkzone gekennzeichnet ist,dann wäre in der Strasse kein extra Automat nötig. einen Hinweis könnte der der Einbahnstrasse nächstgelegene Parkscheinautomat liefern. Irgendwo bin ich beim lösen des Parkscheins,so eine lahme Kiste hatte ich noch nie erlebt, zufällig gesehen das der auch für eine unscheinbare Nebenstrasse gilt.Da stand fett der Name der Strasse in der ich parkte auf dem Automaten und ganz klein weit darunter noch die Nebenstrasse,bin mir sicher das da auch einige in die Falle tapten.

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1.)Wieso ? Woher soll das bitte ersichtlich sein ? Ist allein dadurch, dass in der Nebenstraße Parkscheinpflicht herrscht, die Einbahnstraße auch Parkscheinpflichtig ?

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es auch Anwohnerparkenzonen. Könnte das hier der Fall sein?

Wenn ja wäre nur am "Eingang" in die Zone ein entsprechende Hinweisschild.

 

2.)Wie kann ich Einspruch einlegen ?

Imho ist das wenig fruchtbar. Ich würde ggf. erst die Faktenlage genauer prüfen.

 

3.)Ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges - der Halter befindet sich im Ausland. Ist es ratsam es auf einen Bußgeldbescheid ankommen zu lassen und der Halter präsentiert dann einfach seine Flugtickets und sagt: "War ich nicht, war im Ausland ?"

Das funktioniert so nicht. Im ruhenden Verkehr gilt Halterhaftung. Der Halter wird belangt, wenn der tatsächliche Fahrer nicht bekannt ist oder die Fahrereigenschaft abstreitet. Herauswinden a la Blitzfoto ist bei Parkverstößen erheblich schwerer.

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