schweizer 0 Posted July 5, 2010 Report Share Posted July 5, 2010 Hi, gegen mich wurde ein Bussgeldbescheid am 12.3.2010 erlassen, darin ein 1monatiges Fahrverbot. Ich besitze zwar einen deutschen Pass, wohne aber seit meiner Geburt in der Schweiz und habe dementsprechend einen schweizer Führerschein (im Kreditkartenformat). Heute (5.7) kam ein Brief (uneingeschrieben) zu mir der mich auf ein ab dem 12.7.2010 wirksames Fahrverbot von 1 Monat Dauer hinwies. Ich solle den Führerschein zur Eintragung übersenden. Zudem ein Hinweis auf Paragraph 21 des Strassenverkehrsgesetzes. Nun meine Frage: Ich brauche mein Auto hier in der Schweiz täglich aus beruflichen Gründen, geht es auch anders als die Einsendung? Was ich mich zudem frage ist, wie man auf einem Kreditkartenführerschein eine Eintragung machen will? Mein Problem ist zudem, dass ich eine Freundin in Deutschland habe und diese regelmässig besuche. Wie soll ich vorgehen? Danke für eure Antworten! Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 5, 2010 Report Share Posted July 5, 2010 Einmal reicht. Hier dicht. MfG. hartmut Link to post Share on other sites
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