EricB 0 Posted January 15, 2010 Report Share Posted January 15, 2010 Hallo, meine Freundin wurde Anfang August 2009 geblitzt. Sie war etwas zu schell unterwegs ( dazu gibt es auch ein anderes Threat von mir). Im September 2009 lief die probezeit ab.Jedenfalls kam zu erst der Zeugefragebogen zu Ihrer Mutter ( Auto auf sie zugelassen), die angegeben hat, dass Sie gefahren ist. Dann die Anhörung zu meiner Freundin. Sie hat nicht darauf reagiert.Gestern kam der Bußgeldbescheid. Jedenfalls wird wohl die ganze Sache vors Gericht gehen ( dank Verkehrsrechtschutz).. Meine Frage wäre alledings: Zählen die 3 Punkte noch in die Probezeit ( also Tattag) oder zählt da die Rechtskraft? Von meinem rechtlichen Verständnis eher der Tattag oder?Wenn es denn so wäre, hat jemand erfahrung, ob Flensburg das jetzt noch mitbekommt, obwohl die probezeit schon vorbei ist? Bzw. können wir davon ausgehen, das da noch ein Schreiben bzgl. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar kommt? Lg eric Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 15, 2010 Report Share Posted January 15, 2010 Es zählt der Tattag. Probezeitverlängerung und Nachschulung kommt noch. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted January 15, 2010 Report Share Posted January 15, 2010 Vor Gericht ziehen würde ich deshalb aber nicht, da sollten schon andere Gründe vorliegen. Bis das Aufbauseminar absolviert ist wäre die verlängerte Probezeit eh fast schon durch. Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted January 15, 2010 Report Share Posted January 15, 2010 Bis das Aufbauseminar absolviert ist wäre die verlängerte Probezeit eh fast schon durch.Wie das? Die ursprüngliche Probezeit endete September 2009, d.h. die verlängerte wird bis September 2011 gehen. So lang dauert ein Aufbauseminar nun auch wieder nicht. Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted January 18, 2010 Author Report Share Posted January 18, 2010 Was würde denn passieren, wenn Sie jetzt wieder geblitzt werden würde.. würde das dann als neuer Probezeitverstoß gelten, oder eher nicht? Weil der Bußgeldbescheid, der zur evtl. Probezeitverlängerung geführt hat, noch nicht rechtskräftig ist.. Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted January 19, 2010 Report Share Posted January 19, 2010 Was würde denn passieren, wenn Sie jetzt wieder geblitzt werden würde.. würde das dann als neuer Probezeitverstoß geltenNein. Solange sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert hat, haben weitere Verstöße keine Folgen hinsichtlich der Probezeit. Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted January 20, 2010 Author Report Share Posted January 20, 2010 und ab wann würde denn die Probezeitverlängerung zählen? 2 jahre ab Rechtskraft oder direkt anschließend an die "1." Probezeit? Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted January 20, 2010 Report Share Posted January 20, 2010 Die zwei Jahre werden an die ersten beiden angehängt. Also insgesamt 4 Jahre ab Erteilung. Quote Link to post Share on other sites
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