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Abstandsmessung In Bayern Am 13.11.09


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Hallo alle zusammen, habe schon recht viel gelesen, jetzt habe ich doch noch paar offene Fragen.

Also, habe diese Woche den ZBB bekommen, das Auto ist auf meine GmbH zugelassen, somit haben die die GmbH angeschrieben mit der Bitte um Auskunft des Fahrers, leider haben die kein Bild angehängt, ich habe immer die Sonnen blenden unten,wie sollte jetzt meine Vorgehenswiese sein?

Ich könnte jetzt erstmal nach 8-9 Tagen schreiben, dass sie mir bitte ein Bild zukommen lassen sollen, um zu wissen wer gefahren sein könnte, oder?! Werden die mir ein Biold schicken, oder fangen die gleich an die xAkte an meine zuständige Polizei zu schicken?

Wenn dem so ist will ich nämlich gleich einen Fahrer aus Ungarn angeben, der den Mist wohl auf sich nimmt!!!

 

Was meinen die Experten hier????

 

lg

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Hallo alle zusammen, habe schon recht viel gelesen, jetzt habe ich doch noch paar offene Fragen.

Also, habe diese Woche den ZBB bekommen, das Auto ist auf meine GmbH zugelassen, somit haben die die GmbH angeschrieben mit der Bitte um Auskunft des Fahrers, leider haben die kein Bild angehängt, ich habe immer die Sonnen blenden unten,wie sollte jetzt meine Vorgehenswiese sein?

Ich könnte jetzt erstmal nach 8-9 Tagen schreiben, dass sie mir bitte ein Bild zukommen lassen sollen, um zu wissen wer gefahren sein könnte, oder?! Werden die mir ein Biold schicken, oder fangen die gleich an die xAkte an meine zuständige Polizei zu schicken?

Ist in Bayern üblich kein Bild mitzuschicken.

 

Fragst du danach wird dir aber in der Regel eines geschickt, danach kannst du dann sehen was du weiter machst...

 

Wenn dem so ist will ich nämlich gleich einen Fahrer aus Ungarn angeben, der den Mist wohl auf sich nimmt!!!

 

Was meinen die Experten hier????

Dass du dich damit der falschen Verdächtigung (Straftat gemäß §164) schuldig machst....

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Habe ich vielleicht falsch ausgedrückt, meiner Meinung nach ist ein Bekannter von mir uas Ungarn gefahren,

Auch das ist eine falsche Verdächtigung, falls es sich dabei nicht tatsächlich um die Wahrheit handelt.

 

der das natürlich auch zugeben kann,!Oder soll ich einen Ersafa finden?

Auch dein ungarischer Freund kann natürlich deinen Ersatz-Fahrer machen, um keine Straftat zu begehen sollte sich dieser jedoch selbst auf dem Fragebogen eintragen. Irrtümliche Selbstbeschuldigung ist im Ordnungswidrigkeitenrecht nämlich nicht strafbar...

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Hallo,

 

ich denke, das ein ausländischer Ersatzfahrer, der in der Regel ja nicht belangt werden kann, selbst den schläfrigsten Beamten weckt. Das schreit doch direkt danach sich damit mal genauer zu beschäftigen.

 

Außerdem könnte das einen Hinweis ans Finanzamt nach sich ziehen, bei der nächsten Prüfung genauer hinsehen, in wie weit die Fahrt des Ersatzfahrers steuerlich berücksichtigt wurde.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Also, werde jetzt erstmnal um ein Foto bitten, da ich so keine Auskunft geben kann!

Danach werde ich sofern nötig ist, den Bekannten aus Ungarn den Zbb ausfüllen lassen, und natürlich auch unterschreiben lassen!enke so komme ich über die 3 Monate zumal ja auch Weihnachten dazwischen ist!

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Würd mich auch interessieren, wie das Vorgehen im Falle eines ZBB ist. Im "Normalfall" wird ums Verrecken kein Foto verschickt, sondern Akteneinsicht bei der zuständigen Polizeidienststelle (für 12,- Euronen) gewährt. Die Mühlen in Viechtach mahlen langsam, was dir evtl. entgegenkommt. Mit der Antwort würd ich mich also nicht beeilen.

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  • 2 weeks later...

Hallo

 

ist das ok so

 

Ich kann keinen Fehler entdecken. Aber du bist ja wohl selbst gefahren, oder habe ich das falsch verstanden.

 

Der Behördenmitarbeiter wird wahrscheinlich erstaunt sein, das der Fahrer, zumal einer aus dem Ausland, das Schreiben, welches an dich verschickt wurde, beantwortet. Sein Problem wird sein, das er von dem Fahrer kein "amtliches" Foto zum Vergleich bekommen kann. Deshalb wird er wahrscheinlich ein Foto von dir beim Einwohnermeldeamt anfordern. Und du schreibst ja selbst, das das Foto von der Messung gut ist.

 

Wenn er dich offensichtlich erkennt bekommst du gleich einen Bußgeldbescheid, ansonsten kann es sein das die Polizei im Zug der Amtshilfe bei dir, deinen Nachbarn oder in deinem Betrieb auftaucht. Wenn du doch nicht der Fahrer bist dürfte die Angelegenheit für dich erledigt sein.

 

Gruss

 

MrMurphy

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