STracer 0 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Moin, hab gerade Post bekommen, bin in ner 70er Zone mit 129km/h (n. Toleranzabzug) geblitzt worden, war auf der Autobahn, im Tunnel, hatte jedoch kein Schild gesehen. Jetzt ist ja der AHB schon da, mit Foto. Foto ist auch jetzt nicht so schlecht. Jedenfalls kann man sehen, dass ich Brillenträger bin. Jetzt meine Frage: Was kann ich tun, um aus der Sache heraus zu kommen? Es geht mir nicht ums Geld, ich würde die 263,50€ sofort zahlen, aber das FV stört mich, weil ich gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschreieben hab und dafür brauche ich den FS. Vielleicht hat ja einer ne Idee von euch? Danke schonmal und schönen Gruß,STracer. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 +59, Du als Fahrer hast AHB erhalten -> Umziehen, Busverbindung prüfen, der Drops dürfte gelutscht sein. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Sicher kann man da was machen! 1.) Rechtanwalt einschalten und vor Gericht ziehen: der Richter wird dir als in Flensburg nicht einschlägig bekannten VT, dessen berufliche Existenz gefährdet ist (wg. dem 1-monatigem Fahrverbot) in der Regel stattdessen das 2 oder 3-fache der Geldbuße aufbrummen 2.) Aus Eigeninitiative mit der Behörde verhandeln, denen alles erklären und darum bitten vom Fahrverbot gegen eine Verdopplung der Geldbuße aus genannten Gründen abzusehen. Wenn das nicht fruchtet gehe zu Punkt 1.) 3.) Spar' dir die 300 Euronen für den Advokaten und mach von dem Geld innerhalb der nächten 4 Monate einfach Urlaub. (Mit Chef/Arbeitsvertrag vorher abklären ob auch in deinem Fall möglich) Ob und wofür du dich entscheidest bleibt dir überlassen, ich habe hier lediglich ein paar weitere Optionen aufgelistet, Schöne Grüsse. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Sicher kann man da was machen! 1.) Rechtanwalt einschalten und vor Gericht ziehen: der Richter wird dir als in Flensburg nicht einschlägig bekannten VT, dessen berufliche Existenz gefährdet ist (wg. dem 1-monatigem Fahrverbot) in der Regel stattdessen das 2 oder 3-fache der Geldbuße aufbrummen Woher ist bekannt, dass der VT kein "in Flensburg nicht einschlägig bekannten VT" ist??? 2.) Aus Eigeninitiative mit der Behörde verhandeln, denen alles erklären und darum bitten vom Fahrverbot gegen eine Verdopplung der Geldbuße aus genannten Gründen abzusehen. Wenn das nicht fruchtet gehe zu Punkt 1.) bei + 59 km/h?=?? 3.) Spar' dir die 300 Euronen für den Advokaten und mach von dem Geld innerhalb der nächten 4 Monate einfach Urlaub. (Mit Chef/Arbeitsvertrag vorher abklären ob auch in deinem Fall möglich) Guter Rat! Ob und wofür du dich entscheidest bleibt dir überlassen, ich habe hier lediglich ein paar weitere Optionen aufgelistet, Schöne Grüsse. Quote Link to post Share on other sites
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