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Geblitzt In Der Schweiz


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Hallo, hatte heute einen Brief von der Polizei Basel-Landschaft im Briefkasten.

Economy Stand1 also ohne Zustellungsurkung kein Einschreiben nix.

 

Verkehrübertreung

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr

Nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes sind Sie Halter bzw Halterin des nachfolgend ausfgeführten Kraftfahrzeuges.

Mit unserem automatischem Verkehrsüberwachungs-System wurde festgestellt, dass die Lenkerin oder der Lenker dieses fahrzeuges folgende Verkehrsübertretung begangen hat:

 

Kennzeichen (D)

Übertretungsort Augst BL, A2, Verzweigung Augst km...

Datum 31.08.2008

Fahrtrichtung: Basel

 

Gemessen 115 km/h

Toleranz 6 km/h

erlaubt 100km/h

 

Übertretung 9 km/h

 

Bußgeld 60 CHF

 

Zahlbar innerhalb von 30 Tagen.

Wenn innerhalb der Frist weder Buße bezahlt noch die Personalien der verantwortlichen Person bekanntegegeben werden , wird das ordentliche Verfahren mit Polizei rapport an das zuständige Statthalteamt eingeleitet. Einsprachen gegen diese Anzeige können nur schriftlich entgegegengenommen werden. Die Übertretung ist mit Beweisbildern dokumentiert.

 

Bin mit einem Mietwagen unterwegs gewesen..Mietvertrag auf mich als alleiniger Mieter..Nun die Große Frage muss ich bezahlen oder kann ich den Brief ganz getrost weg werfen???

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Guest rodney

Die Mietwagenfirma hat dich schon als Fahrer benannt und hat damit jetzt nix mehr zu tun. Ab in den Müll damit - einziges Restrisiko ist wenn bei einer Verkerhskontrolle dein Name genau geprüft wird.

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Ab in den Müll damit [...]

 

Das ist bei solch einer Lappalie nun wirklich nicht zu empfehlen. Schon aus dem Grund nicht, weil dann das Stadthalteramt aus der Mücke gleich einen Elefanten macht und ordentlich Phantasiekosten hinzukommen. Du könntest die Fahreigenschaft bestreiten, doch dann musst Du damit rechnen, dass die Deutsche Polizei mit einem Foto bei Dir (in der Nachbarschaft) vorbeikommt. Amtshilfe funktioniert wechselseitig leider auch bei Pillepalle-Owis reibungslos. Die offene Forderung wird irgendwo gespeichert und es besteht das Risiko, dass man sie Dir bei einer Grenz/Zoll/Verkehrskontrolle unter die Nase reibt. Zwar wurde der Fahrer nie ermittelt, es ist jedoch hier (rechtswidrige) Praxis, einfach den Halter "ranzunehmen", wenn der Fahrer nicht pflichtgemäss ermittelt werden konnte.

 

Der Weg des geringsten Widerstandes ist somit: Einfach bezahlen und das nächste mal ein bisschen besser auf fest installierte Blitzer achten!

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Danke für die Antworten. Also das mit dem Foto Abgleich hatte ich schonaml das soe einer vor mir stand. War auch mit nem Mietwagen innerhalb Deutschalnds..

Die kamen aber direkt ohne ein vorheriges Schreiben..

 

Klar der geringste Wiederstand wäre zu zhalen..Nun da ich es aber agrnciht bemerkt habe denke ich da könnten noch welche kommen da ich letztes Jahr öfter da gewesen bin immer die gleiche Strecke..

 

Also es werder weitere briefe mit höheren kosten kommen wenn ich nicht drauf reagiere und dann kommt sehr wahrscheinlich der Foto abgleich?

Mit dem Abgleich ist es rechtskräftig so gesehen?

Kann die Deutsche Polizei denn bei mir eintreiben kommen oder bleibt es einfach bei der Forderung und ich muss nur Angst an der Grenze haben?

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Also es werder weitere briefe mit höheren kosten kommen [...]

 

So ist es. Wenn Du nicht reagierst (mittels Widerspruch oder Zahlung) dann wird die Sache irgendwann (zwar rechtswidrig, aber dennoch) rechtskräftig. Dann ist "das Kind in den Brunnen gefallen".

 

[...] wenn ich nicht drauf reagiere und dann kommt sehr wahrscheinlich der Foto abgleich?

 

Möglicherweise. Es kann auch sein, dass man sich den Fotoabgleich spart und gleich wie oben geschildert verfährt.

Der Fotoabgleich ist aber in jedem Fall möglich. Einen Freund von mir hat die Schweizer Polizei auf Ersuchen der Dt. Polizei persönlich aufgesucht um festzustellen, ob er der Schlingel war, der in Deutschland innerorts 10 km/h zu schnell und mit Mobiltel. am Ohr unterwegs war. Letzteres wurde dann fallen gelassen und ein Verwarnungsgeld über EUR 15,- gefordert.

 

Mit dem Abgleich ist es rechtskräftig so gesehen?

 

Wenn der Abgleich positiv ausfällt, dann sind die Chancen, da herauszukommen, nahe Null.

 

Kann die Deutsche Polizei denn bei mir eintreiben kommen oder bleibt es einfach bei der Forderung und ich muss nur Angst an der Grenze haben?

 

Das hängt von der Vorgehensweise der Schweizer ab. Gehen die den "kurzen Weg", dann kann es in Deutschland nicht eingetrieben werden, weil (auch nach Schweizer Recht) der Fahrer ermittelt werden muss.

 

Wird ein Fotoabgleich vorgenommen, dann kann es auch in Deutschland eingetrieben werden, so mein Kenntnisstand.

 

An der Schweizer Grenze wirst Du, im Fall einer Kontrolle, in beiden Fällen möglicherweise Schwierigkeiten bekommen.

 

Klar der geringste Wiederstand wäre zu zhalen..Nun da ich es aber agrnciht bemerkt habe denke ich da könnten noch welche kommen da ich letztes Jahr öfter da gewesen bin immer die gleiche Strecke..

 

Das ist der fest installierte Blitzer 20761. Wenn Du die Strecke regelmässig fährst, dann solltest Du die fest installierten Blitzer entweder kennen oder dir einen POI-Warner zulegen.

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Fotoabgleich? Es kann so oder so nix eingetrieben werden! Die schicken als nächstes ne Mahnung und danach ruft die dt. Polizei an und lädt dich zum Identifizieren ein. Soweit meine Erfahrung, auf die neue Aufstellung mit den Phantasiekosten warte ich seit 4 Monaten. Also eher ab in den Müll denn Kennzeichen von Mietwagenfirmen werden eh nicht gespeichert.

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Ok..Also da nix per Einschreiben oder dergleichen kam (sondern im normalen Brief) düften doch erstmal keine Folgekosten entstehen da ich diesen Brief garnicht erhalten habe? Demnach könnte ich doch erstmal abwarten oder nicht ohne Risiko?

 

Nicht ohne das o.g. Risiko.

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Ok..Also da nix per Einschreiben oder dergleichen kam (sondern im normalen Brief) düften doch erstmal keine Folgekosten entstehen da ich diesen Brief garnicht erhalten habe? Demnach könnte ich doch erstmal abwarten oder nicht ohne Risiko?

Das ist hier leider wurscht, ob man einen normalen Brief erhalten hat oder nicht. Die nächsten Folgekosten sind dann die nicht unerhebliche "Spruchgebühr" sowie "Schreib- und Zustellgebühr " für die Verfügung, welche dann per Einschreiben / Rückschein zugestellt wird.

<_<

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Es geht auch nur um die Kennzeichenspeicherung, die einem doch angeblich beim Grenzübetritt sofort zum Verhängnis werden soll - die fällt schon mal komplett weg.

 

Nein. Es geht nicht nur um die Kennzeichenspeicherung. Es geht darum, dass die Daten des mutmasslichen Delinquenten bereits bekannt sind. Die stellen unter Umständen eine Gefahr dar, die in keinem gesunden Verhältnis zur Zahlung von CHF 60,- (< 40 Euro) steht.

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dann wird die Sache irgendwann (zwar rechtswidrig, aber dennoch) rechtskräftig.

 

Nach welchem Recht wäre das rechtswidrig ?

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand in der Schweiz statt (siehe Titel dieses Themas). Demnach gilt Schweizer Recht. Hier muss, genau wie in Deutschland, der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung im fliessenden Verkehr gibt es nicht!

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Wird ein Fotoabgleich vorgenommen, dann kann es auch in Deutschland eingetrieben werden, so mein Kenntnisstand.

 

sorry, da muss ich widersprechen. das thema hatten wir hier schonmal. aber ich bin jetzt zu faul zu suchen <_< letztendlich können schweizer strafen in D nicht eingetrieben werden

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Guest Simineon
dann wird die Sache irgendwann (zwar rechtswidrig, aber dennoch) rechtskräftig.

 

Nach welchem Recht wäre das rechtswidrig ?

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand in der Schweiz statt (siehe Titel dieses Themas). Demnach gilt Schweizer Recht. Hier muss, genau wie in Deutschland, der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung im fliessenden Verkehr gibt es nicht!

 

In Deutschland wird der BGB auch rechtskräftig, wenn nicht vorher Einspruch eingelegt wurde. Ist das auch rechtswidrig ?

 

Wer auf sein Recht verzichtet darf sich nachher nicht über die angeblich rechtswidrige Rechtskraft beschweren.

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dann wird die Sache irgendwann (zwar rechtswidrig, aber dennoch) rechtskräftig.

 

Nach welchem Recht wäre das rechtswidrig ?

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand in der Schweiz statt (siehe Titel dieses Themas). Demnach gilt Schweizer Recht. Hier muss, genau wie in Deutschland, der Fahrer ermittelt werden. Eine Halterhaftung im fliessenden Verkehr gibt es nicht!

 

In Deutschland wird der BGB auch rechtskräftig, wenn nicht vorher Einspruch eingelegt wurde. Ist das auch rechtswidrig ?

 

Wir sprechen hier von der Schweiz :wacko: , Simineon. Die verfolgenden Behörden sind hier verpflichtet, bei Verstössen/Straftaten im Strassenverkehr den Täter (d.h. den Fahrer) zu ermitteln! Ermitteln bedeutet nicht, einfach jemanden pauschal zu beschuldigen, anstatt zu ermitteln. Leider wird dies dennoch so praktiziert.

 

Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, Schreiben aus der Schweiz zu ignorieren. Egal ob Sie per Einschreiben, Brieftaube oder Flaschenpost ankommen, man sollte stets fristgerecht widersprechen.

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Guest Simineon
Wir sprechen hier von der Schweiz [...]

 

Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, Schreiben aus der Schweiz zu ignorieren. Egal ob Sie per Einschreiben, Brieftaube oder Flaschenpost ankommen, man sollte stets fristgerecht widersprechen.

 

Mein liebster NetGhost (heute bin ich mal fremdenfreundlich), da unterscheidet sich die Schweiz nicht von Deutschland, auch in Deutschland sollte man tunlichst einem Bussgeldbescheid fristgerecht widersprechen (bzw. Einspruch einlegen) wenn dieser an die falsche Person geht, da unterscheidet sich anscheinend nur der Postweg, in Deutschland kommen so wichtige Sachen per Einwurfeinschreiben, in der Schweiz anscheinend aber auch per Brieftaube und/ oder Flaschenpost. Diese Zustellungswege sind in Deutschland nicht gestattet. :wacko::wacko:

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Wir sprechen hier von der Schweiz [...]

 

Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, Schreiben aus der Schweiz zu ignorieren. Egal ob Sie per Einschreiben, Brieftaube oder Flaschenpost ankommen, man sollte stets fristgerecht widersprechen.

 

Mein liebster NetGhost (heute bin ich mal fremdenfreundlich), da unterscheidet sich die Schweiz nicht von Deutschland, auch in Deutschland sollte man tunlichst einem Bussgeldbescheid fristgerecht widersprechen (bzw. Einspruch einlegen) wenn dieser an die falsche Person geht, da unterscheidet sich anscheinend nur der Postweg, in Deutschland kommen so wichtige Sachen per Einwurfeinschreiben, in der Schweiz anscheinend aber auch per Brieftaube und/ oder Flaschenpost. Diese Zustellungswege sind in Deutschland nicht gestattet. :wacko::wacko:

Ergehen in Deutschland auch Bussgeldescheide an Personen, deren Fahreigenschaft gänzlich unbekannt ist und lediglich vermutet wird? Ohne einen vorherigen Anhörungsbogen?

 

Edit: Worauf möchtest Du eigentlich hinaus, Simineon? :wacko:

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Guest Simineon
Ergehen in Deutschland auch Bussgeldescheide an Personen, deren Fahreigenschaft gänzlich unbekannt ist und lediglich vermutet wird? Ohne einen vorherigen Anhörungsbogen?

 

Klar ... wenn zu keinem Zeitpunkt dem widersprochen wird.

Du weisst doch sehr genau, dass vielfach der Anhörungsbogen gar nicht erst bei dem Täter eingeht ...

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Ergehen in Deutschland auch Bussgeldescheide an Personen, deren Fahreigenschaft gänzlich unbekannt ist und lediglich vermutet wird? Ohne einen vorherigen Anhörungsbogen?

 

Klar ... wenn zu keinem Zeitpunkt dem widersprochen wird.

 

Nochmals: Worauf willst Du hinaus? Was ist Dein argumentatives Ziel? :wacko:

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Guest Simineon
Nochmals: Worauf willst Du hinaus? Was ist Dein argumentatives Ziel? :wacko:

 

och, mir geht nur Deine meterlange Signatur auf den Senkel und freue mich jedesmal, wenn ich sie wieder sehen muss.

ausserdem geht mir das sich ständig wiederholende Genöle um Rechtswidrigkeit auf den Senkel, vor allem wo es ja nicht rechtswidirig ist, sondern ebenso eines Deiner Hirngespinste wie m3_ Blitzerparanoia.

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ausserdem geht mir das sich ständig wiederholende Genöle um Rechtswidrigkeit auf den Senkel, vor allem wo es ja nicht rechtswidirig ist, sondern ebenso eines Deiner Hirngespinste wie m3_ Blitzerparanoia.

 

Starke Worte von jemandem, der schon in der letzten Schweiz-Diskussion arg zurückrudern musste.

 

Fakt ist, in der Schweiz muss der Fahrer ermittelt werden. Fakt ist auch, dass es Usus ist, das nicht zu tun und statt dessen den Halter zur Zahlung zu bewegen.

 

Mir ist aber klar, dass Du das nicht wissen kannst, da Deine Schweiz-Kenntnisse ja bestenfalls rudimentär sind.

 

Wie lange lebst Du schon in der Schweiz?

Wieviele (Verkehrs)Bussenverfahren hast Du schon durchgefochten?

Sind Dir die entsprechenden Urteile bekannt?

Bist Du mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts vertraut?

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Guest Simineon
Fakt ist auch, dass es Usus ist, das nicht zu tun und statt dessen den Halter zur Zahlung zu bewegen.

 

Soso ... Usus heisst doch in mehr als 50% aller Fälle, ja sogar vielleicht noch mehr Fälle ... kannst Du das belegen ? Nein ?

Sag' ich doch, nur rumnölen und kaum was beweisen oder belegen können.

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Fakt ist auch, dass es Usus ist, das nicht zu tun und statt dessen den Halter zur Zahlung zu bewegen.

 

Soso ... Usus heisst doch in mehr als 50% aller Fälle, ja sogar vielleicht noch mehr Fälle ...

 

Das entspringt Deiner Phantasie! Ich habe aber gewiss mehr Erfahrung mit Schweizer Verkehrsrechtsstreitigkeiten als Du. Hinzu kommt, dass ausreichend Fälle hier im RaFo dokumentiert sind, wo diese Vorgehensweise belegt ist. Aber dass Dir das nicht passt, kann ich mir vorstellen!

 

Sag' ich doch, nur rumnölen und kaum was beweisen oder belegen können.

 

Das ist widerum eine Falschaussage, die Du nicht belegen kannst.

 

Ich würde jetzt gern wieder zum Thema zurückkommen. Könntest Du bitte Deine privaten Animositäten woanders ausleben und hier mal strikt beim Thema bleiben? Dass Du andauernd hier durch Privatfehden Themen verwässerst, nur weil Dir die Meinung Anderer nicht schmeckt, ist langsam nicht mehr auszuhalten.

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Guest Simineon

Nun denn lieber TE:

 

Du solltest den Brief auf gar keinen Fall wegwerfen, denn wie die meisten Schweizkenner wissen ist es Usus in der Schweiz rechtswidrig zu handeln (was ja an verschiedensten Stellen bestätigt wird z.B. Steuerbetrug; Bankgeheimnis; Halterhaftung im fahrenden Verkehr; etc.)

 

Also sollte man bei jedem Schreiben aus der Schweiz entweder zahlen oder unverzüglich Einspruch einlegen (wie das allerdings die Schweizer nennen, weiss ich nicht)

 

Sicherlich sollte man sich bewusst sein das zwischen der Schweiz und Deutschland ein einseitiges Rechthilfeabkommen besteht (deutsche Sünder, die ihre Tat in der Schweiz begehen werden auch in Deutschland abkassiert; umgekehrt schützt die Schweiz manche Täter);

 

wie in den allermeisten Fällen, in den allermeisten Ländern gilt auch hier: Zahlen schafft Frieden

 

Leider bin ich ja kein Schweizkenner :wacko:

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Nun denn lieber TE:

 

Du solltest den Brief auf gar keinen Fall wegwerfen, denn wie die meisten Schweizkenner wissen ist es Usus in der Schweiz rechtswidrig zu handeln (was ja an verschiedensten Stellen bestätigt wird z.B. Steuerbetrug; Bankgeheimnis; Halterhaftung im fahrenden Verkehr; etc.)

 

Der TE sollte dem Vorwurf widersprechen, das ist richtig. Der Rest sind, wie leider so oft, Stammtisch- & Latrinenparolen!

 

 

Also sollte man bei jedem Schreiben aus der Schweiz entweder zahlen oder unverzüglich Einspruch einlegen (wie das allerdings die Schweizer nennen, weiss ich nicht)

 

Das hängt vom Stand des Verfahrens ab. Wer das nicht weiss, schreibt einfach "...das zulässige Rechtsmittel...".

 

 

Sicherlich sollte man sich bewusst sein das zwischen der Schweiz und Deutschland ein einseitiges Rechthilfeabkommen besteht (deutsche Sünder, die ihre Tat in der Schweiz begehen werden auch in Deutschland abkassiert; umgekehrt schützt die Schweiz manche Täter);

 

Stammtisch-Schwachsinn!

 

 

wie in den allermeisten Fällen, in den allermeisten Ländern gilt auch hier: Zahlen schafft Frieden

 

Leider bin ich ja kein Schweizkenner :wacko:

 

Ja, leider... :wacko:

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Absolut sinnlos die Diskusion. Ob Mietwagen oder nicht, es muss wie bei tausenden Schweizvergehen eigentlich nicht gezahlt werden!!!

 

Diese Behauptung gewinnt auch durch gebetsmühlenartige Weiderholung nicht an Wahrheitsgehalt! Es gilt zwischen Risiko und Nutzen abzuwiegen - und das erfordert Aufklärung über eben diese Risiken. Ich halte es überdies für töricht, zu sagen "wenn man nicht wieder in die Schweiz einreist...", denn dass kann sich - in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftslage in Deutschland - sehr schnell ändern. Plötzlich bietet sich in der Schweiz ein attraktives Jobangebot, aber der Herr Delinquent muss fürchten, dass er bei der Einreise zum Vorstellungsgespräch festgesetzt wird, bis er den Betrag von ein paar hundert Franken bezahlt hat, obwohl die Knolle damals nur 60 Franken gekostet hätte...

 

Was der TE tut, muss er selbst entscheiden. Ihm aber permanent zu raten, einfach nicht zu zahlen, ist nicht in Ordnung! Ihm entstehen dadurch unter Umständen Nachteile, die er heute nicht absehen kann.

 

Zumal es um läpische 60 Franken geht...

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Schweiz ist dann wohl laut deiner Prognose die einzige VW bei ders heuer noch aufwärts gehen wird?! Die Wahrscheinlichkeit da arbeiten zu MÜSSEN liegt irgendwo bei 0. Wenn ich mir morgen Aktien kaufe wird das Risiko höher sein etwas Kohle zu verlieren als eine erneute Fahrt durch die Schweiz.

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Schweiz ist dann wohl laut deiner Prognose die einzige VW bei ders heuer noch aufwärts gehen wird?!

 

Ich habe keine Prognose abgegeben. Aufwärts geht es in der Schweiz momentan nicht, es herrscht seit Anfang des Jahres auch keine Vollbeschäftigung mehr. Du kannst aber ganz sicher sein, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern am wenigsten von der Finanzkrise betroffen sein wird.

 

 

Die Wahrscheinlichkeit da arbeiten zu MÜSSEN liegt irgendwo bei 0.

 

Die Wahrscheinlichkeit in der Schweiz arbeiten zu WOLLEN, ist jedoch sehr hoch (niedrige Steuern, hoher Lohn, niedrigere Lebenshaltungskosten, politische Stabilität, höchste Lebensqualität der Welt usw.).

 

 

Wenn ich mir morgen Aktien kaufe wird das Risiko höher sein etwas Kohle zu verlieren als eine erneute Fahrt durch die Schweiz.

 

Das mag Deine persönliche Einschätzung sein. Die sollte aber keinesfalls Basis dafür sein, den TE zu verunsichern!

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Guest Simineon
Schweiz ist dann wohl laut deiner Prognose die einzige VW bei ders heuer noch aufwärts gehen wird?!

 

Ich habe keine Prognose abgegeben. Aufwärts geht es in der Schweiz momentan nicht, es herrscht seit Anfang des Jahres auch keine Vollbeschäftigung mehr. Du kannst aber ganz sicher sein, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern am wenigsten von der Finanzkrise betroffen sein wird.

 

Naja ... die Schweiz wird endlich aufhören müssen ein Paradies für Steuerbetrüger sein zu wollen.

In wie weit die dadurch verminderten Einnahmen dann auf die reale Volkswirtschaft durchschlagen kann keiner genau sagen

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Naja ... die Schweiz wird endlich aufhören müssen ein Paradies für Steuerbetrüger sein zu wollen.

 

Es ist erstaunlich... :wacko: Du legst das Niveau wirklich jeden Tag tiefer! Die Frage ist nur: Geht es noch tiefer, nachdem Du nun von Boulevard über Stammtisch bei den Latrinenparolen angelangt bist? Die Schweiz hat nicht die Ursache für Steuerbetrug gesetzt, sondern die Politik der Hochsteuerländer! Aber das hast Du ja schon in der Letzten Diskussion zum Thema nicht wahr haben wollen.

 

Ich würde jetzt gern wieder zum Thema zurückkommen. Könntest Du bitte Deine privaten Animositäten woanders ausleben und hier mal strikt beim Thema bleiben? Dass Du andauernd hier durch Privatfehden Themen verwässerst, nur weil Dir die Meinung Anderer nicht schmeckt, ist langsam nicht mehr auszuhalten.

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Guest Simineon
Ich würde jetzt gern wieder zum Thema zurückkommen. Könntest Du bitte Deine privaten Animositäten woanders ausleben und hier mal strikt beim Thema bleiben? Dass Du andauernd hier durch Privatfehden Themen verwässerst, nur weil Dir die Meinung Anderer nicht schmeckt, ist langsam nicht mehr auszuhalten.

 

Warum bleibst Du dann nicht beim Thema :wacko:

 

Abgesehen davon ist es kein Geist wert, mit ihm eine Privatfehde führen zu wollen.

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CH hat vergleichbare Arbeitsmarktdaten wie Süddeutschland. Wer von München nach Zürich wechseln will kriegt kaum mehr Kohle, zwar weniger Steuern aber in jedem Fall höhere Lebenshaltungskosten.

 

Zur allgemeinen Krise: http://www.n-tv.de/1122032.html (Ende der Steuerzuflucht noch garnicht eingerechnet)

 

Sonst noch irgendwas großkotziges???

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CH hat vergleichbare Arbeitsmarktdaten wie Süddeutschland. Wer von München nach Zürich wechseln will kriegt kaum mehr Kohle, zwar weniger Steuern aber in jedem Fall höhere Lebenshaltungskosten.

 

Wenn Du selbst in diesem Glauben leben willst, ist das in Ordnung. Nur verbreiten solltest Du solche Falschinformationen nicht. In Süddeutschland herrschte bis Anfang des Jahres keine Vollbeschäftigung und die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz gefallen, während sie in Deutschland stetig steigen.

 

Zur allgemeinen Krise: http://www.n-tv.de/1122032.html

 

Das habe ich alles weiter oben schon geschrieben. :wacko:

 

Sonst noch irgendwas großkotziges???

 

Von meiner Seite nicht. Aus München vielleicht?

 

Warum bleibst Du dann nicht beim Thema :wacko:

 

...fragte der Troll. :wacko:

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Komm was willst du, die Daten sind doch da: BY und BW kommen zusammen auf 5 und CH auf 3,8%. Überhaupt nix merkliches also, da sollte man auch noch die demografischen Daten bedenken, während CH fast nur aus Provinznestern und höchstens noch ein paar miefigen Kleingroßstädten besteht gibts hier noch ein paar Ballungsräume mit entsprechenden sozialen Brennpunkten. Käffer mit 1 oder 2%, also deine heissgeliebte Vollbeschätigung gibts hier auch noch.

 

TE: Wie du siehst, die brauchen deine 40 Euronen nicht -> MÜLL

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Komm was willst du, die Daten sind doch da: BY und BW kommen zusammen auf 5 und CH auf 3,8%.

 

Ahh ja. Die ca. 10 Millionen Deutschen Arbeitslosen haben sich also in Norddeutschland versammelt, damit sie Süddeutschland die Statistik nicht versauen? Bei dem Vergleich übersiehst Du übrigens, dass die Arbeitslosenzahlen in Deutschland anders berechnet werden als in der Schweiz.

 

TE: Wie du siehst, die brauchen deine 40 Euronen nicht -> MÜLL

 

Du kannst es gern so halten. Ich hoffe aber, dass Du auch zur Stelle bist, wenn der TE dann hier aufschlagen sollte und sich beklagt, dass es schief gegangen ist.

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Guest rodney

Hätte auch mal innerbetrieblich nach CH wechseln können, klar mit mehr Kohle, aber: KV müsste ich komplett alleine zahlen und nur noch 20 Tage Urlaub, fehlen also ganze 2 Wochen!!! Einkaufstouren nach D wären von da auch zu weit gewesen, hätte also auch wirklich da dann teuer konsumieren müssen.

 

Noch was sachdienliches zum Thema? Also ich würde nur zahlen wenn du da noch mal länger Urlaub machen willst denn das Restrisiko bei der genauen Verkehrskontrolle ist gering.

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