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Vorwurf Nicht Angelegter Sicherheitsgurt In Der Schweiz


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Hi,

 

mir ist vor einiger Zeit eine verrückte Geschichte passiert.

Bin mit meinem Bruder, welcher der Fahrer war, in der Schweiz gefahren und wurden bei einem Kreisverkehr bei einer Polizeikontrolle rausgewunken.

Ich saß auf dem Beifahrersitz, waren in einem VW T5 unterwegs.

Ein Beamte stand in der Kreisverkehreinfahrt, ein zweiter hat uns in der ersten Kreiselausfahrt rausgezogen.

Die Ausfahrt führte direkt auf einen Kiesplatz von einer Firma, wo einige LKW parkten und einer gerade am rausfahren war.

Wir standen also mitten in der Kreiselausfahrt und blockierten somit die Einfahrt des LKWs in den Kreisel.

Da wir nach kurzer Zeit keine Anweisung von den Beamten bekamen entschied sich mein Bruder am ausfahren LKW vorbeizufahren, damit dieser weiterfahren konnte und wir den Verkehr nicht weiter behinderten, anschließend zu wenden und wieder zurück zum Beamten zu fahren, welcher immer noch in der Kreiselausfahrt stand.

Der wollte dann unsere Papiere sehen, inspizierte kurz das Auto und meinte dann ich wäre nicht angeschnallt gewesen beim vorbeifahren am ersten Beamte.

Ich schluckte erstmal, weil ich sehr wohl angeschnallt war und das auch immer bin. Er hielt nochmal Rücksprache mit dem Beamten an der Kreiseleinfahrt, welcher nicht 100% sicher schien und wenn ich es richtig beobachtet hatte auch mit den Schultern zuckte.

Auf jeden Fall wollte er dann 60 CHF und das am besten gleich.

Natürlich habe ich nichts gezahlt und den Bussenbescheid abgewartet.

Wir wurden dann ein bisschen ausfällig da ich so einen Vorwurf aus dem Blauen noch nie erlebt hatte und es einfach Wut in mir auslöste. Ich meinte z.B. ich würde jetzt nicht mehr in die Schweiz kommen zum tanken (wohne in Grenznähe) usw. wurden aber nie persönlich beleidigend. Das haben sie in ihrer Schilderung natürlich übertrieben dargestellt.

Dann habe ich Einspruch eingelegt, es kam ein Brief zurück mit Festhalten an der Strafe und Aussagen der Beamten dass ich ohne Gurt gefahren wäre.

Ich habe dann ebenfalls einen langen Brief geschrieben mit unserer Version und dass ich die Strafe nicht akzeptieren kann. Ich hatte auch Fotos angefertigt bei denen ich im Wagen sitze mit einem ähnlichen Oberteil an wie ich es damals hatte, nämlich einen weiten Kapuzenpulli mit Reißverschluss halb offen. Der verdeckt den Gurt an der Brust nämlich und von der Seite sieht man aufgrund der höheren Sitzhöhe beim T5 nur bis etwas unterhalb der Brust. Der Beamte meinte in seiner Stellungnahme ich hätte ein weißes Oberteil angehabt, so dass er aufgrund des hohen Kontrasts zweifelsfrei erkennen konnte dass ich keinen Gurt trug.

Auffällig war auch dass die Beamten von dem ausfahrenden LKW anscheinend nichts wussten und keinen Grund für unser Wendemanöver sahen. Sie meinen ich hätte den Gurt während des Wendemanövers angelegt.

Habe dann eine Einladung zum Bezirksamt bekommen wo ich vernommen wurde und meine Schilderungen noch mal mündlich ausgesagt habe, diese wurden dann protokolliert. Die Bearbeiterin meinte zu Beginn auch ich könnte einen Anwalt einschalten und den Termin verschieben um mit dem Anwalt zu kommen. Das hielt ich aber nicht für nötig, sie meinte auch in solchen geringen Bußgeldverfahren wäre das eher unüblich.

Das ganze wird jetzt ans Bezirksgericht weitergereicht. Sie würden sich noch überlegen ob sie auch meinen Bruder zur Vernehmung einladen würden meinte die Bearbeiterin.

 

Jetzt wollte ich euch mal fragen was ihr dazu meint. Sollte ich vom Richter als schuldig beurteilt werden, würden mehrere 100 CHF auf mich zukommen meinte die Bearbeiterin. Im Prinzip steht es ja 2:1, also mein Bruder und ich gegen den einen Beamten an der Einfahrt des Kreisels. Habe ich überhaupt etwas zu befürchten? Bei uns wird das Wort eines Polizisten ja üblicherweise für doch etwas glaubhafter bewertet, weiß jemand wie das in der Schweiz aussieht?

Ein Freund meiner Mutter ist Anwalt, sollte ich den noch einschalten?

Bin dankbar für jeden Tipp und für jede Erfahrung diesbezüglich!

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Guest Raser_Olympiakos7
Hi,

 

..................

 

 

da hast du dir was eingebrockt. hättest doch gleich bezahlt. es lohnt sich nicht mit diesen ;) zu disktutieren, das geht nur ins geld und in die zeit. wenn der eine das so gesehen haben will haste NULL chance (ausserderm hat 1 cop "2 stimmen" also stehts 2:2 und wem glaubt der richter mehr? dir oder dem cop? sry das ich dir die chancen gleich so abschmettere aber es ist so. schalt am besten nen anwalt ein. auch wenns dir nicht viel bringen wird.

 

ich drück dir aber trotzdem die daumen!!!

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Hmm Ok,

dass ein Polizist generell wie 2 Stimmen zählt halte ich jetzt mal für ein Gerücht.

Ich hoffe auch dass er uns glauben wird, verdächtig ist meiner Meinung ja auch dass die Beamten in ihrer Version nichts von dem LKW erwähnten.

Im Protokoll wurden Sie sogar direkt darauf angesprochen: "Sehen Sie einen Grund, warum der Fahrer das Wendemanöver durchführte? --> Nein"

 

Wie ist das mit einer Rechtschtuzversicherung, bin mir gar nicht sicher ob ich eine habe, falls doch, wäre es dann jetzt schon zu spät diese einzuschalten?

 

hättest doch gleich bezahlt.

 

Tut mir Leid, aber ich zahle nicht für eine Straftat die ich nicht begangen habe, auch wenn die Strafe noch so gering ist, Oder würdest du das machen?

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(ausserderm hat 1 cop "2 stimmen" also stehts 2:2 und wem glaubt der richter mehr? dir oder dem cop?

 

Das erste, was du geschrieben hast, ist totaler Schwachsinn. Das zweite ist richtig. Trotzdem hat der Richter freie Beweiswürdigung. Das heißt, es können auch 10 Cops gegen einen sein, wenn dieser die Sache dem Richter glaubhaft machen kann.

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Guest Raser_Olympiakos7
(ausserderm hat 1 cop "2 stimmen" also stehts 2:2 und wem glaubt der richter mehr? dir oder dem cop?

 

Das erste, was du geschrieben hast, ist totaler Schwachsinn. Das zweite ist richtig. Trotzdem hat der Richter freie Beweiswürdigung. Das heißt, es können auch 10 Cops gegen einen sein, wenn dieser die Sache dem Richter glaubhaft machen kann.

 

 

wiso? es mag sein das es im gesetz nicht steht, aber so wird es gehandhabt. aber hast recht. hab mich falsch ausgedrückt :-)

 

 

@Jero

 

Kannst du mir kurz sagen wo das passiert ist? Interessiert mich

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Ein Beamte stand in der Kreisverkehreinfahrt, ein zweiter hat uns in der ersten Kreiselausfahrt rausgezogen.

Hier ist die Polizei Spezialist darin, VT an den den dümmstmöglichen Stellen anzuhalten. Zum Beispiel gegen ihr Stopzeichen genau so, dass du in einer Querstrasse einer grösseren Einfahrt anhalten musst und diese Einfahrt blockieren musst, anstatt dich 50 m zum nächsten Parkplatz fahren zu lassen. Das soll man dann auch so machen. Sicher nicht weitsichtiger denken als die Polizei. Das Amüsement ist einzigartig, wenn es dann zum Chaos kommt, weil sie die dümmste stelle zum Anhalten ausgesucht haben.

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Ja, für das nächste Mal weiß ich dann bescheid und werde mitten im Kreisverkehr anhalten :rolleyes:

 

Gerade haben Sie mich übrigens angerufen und nach der Adresse meines Bruders gefragt, da sie ihn jetzt auch noch aufs Bezirksamt zur Befragung einladen werden.

Ist schon Wahnsinn was die für einen Aufwand betreiben, ich will gar nicht wissen was der Fall den Schweizer Steuerzahler schon gekostet hat...

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  • 2 weeks later...
Ja, für das nächste Mal weiß ich dann bescheid und werde mitten im Kreisverkehr anhalten :rolleyes:

 

Gerade haben Sie mich übrigens angerufen und nach der Adresse meines Bruders gefragt, da sie ihn jetzt auch noch aufs Bezirksamt zur Befragung einladen werden.

Ist schon Wahnsinn was die für einen Aufwand betreiben, ich will gar nicht wissen was der Fall den Schweizer Steuerzahler schon gekostet hat...

 

Hello !

 

Ich hoffe nur Dein Bruder fährt da nicht hin , um eine mündliche Aussage zu machen. Auf eine Vorladung / Sachverhalts Darstellung würde ich schriftlich antworten. Lasse Dich da mal von dem RAW beraten.

 

Gruß adiMB

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Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung haben wir doch schon geschrieben.

Die mündlichen Aussagen wurden bei mir protokolliert, danach durfte ich das Protokoll noch einsehen und per Stift Ergänzungen bzw. Korrekturen durchführen.

Werde aber trotzdem mal den RAW fragen deswegen.

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Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung haben wir doch schon geschrieben.

Die mündlichen Aussagen wurden bei mir protokolliert, danach durfte ich das Protokoll noch einsehen und per Stift Ergänzungen bzw. Korrekturen durchführen.

Werde aber trotzdem mal den RAW fragen deswegen.

 

Hallo Jero !

 

Du schreibst weiter oben, Dein Bruder würde nochmals vorgeladen um eine Aussage zu machen. Da würde ich nicht auf die Diensstelle der :kopfschuettel: gehen um die mündlich abzugeben, sondern denen eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung per Post übermitteln.

 

Bei der mündlichen Befragung und der darauf folgenden Niederschrift, hat Dein Bruder, sofern er nicht RAW ist schon verloren. Eine schriftliche Darstellung kann in Ruhe zu Hause formuliert werden. Zusätzlich schreibst Du, Du hättest einen befreundeten RAW, da kann die die Formulierung zu Hause ja kein Problem sein.

 

Gruß adi

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Hallo Jero !

 

Du schreibst weiter oben, Dein Bruder würde nochmals vorgeladen um eine Aussage zu machen. Da würde ich nicht auf die Diensstelle der :nolimit: gehen um die mündlich abzugeben, sondern denen eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung per Post übermitteln.

 

Bei der mündlichen Befragung und der darauf folgenden Niederschrift, hat Dein Bruder, sofern er nicht RAW ist schon verloren. Eine schriftliche Darstellung kann in Ruhe zu Hause formuliert werden. Zusätzlich schreibst Du, Du hättest einen befreundeten RAW, da kann die die Formulierung zu Hause ja kein Problem sein.

 

Gruß adi

 

OK, wenn du das so empfehlst werde ich es denk ich schriftlich zusammen mit meinem Bruder formulieren.

Ja richtig, er wurde eingeladen genauso wie ich es auch schon wurde. Ich dachte die wollen zusätzlich zu unserer schriftlichen Darstellung uns noch ein paar Fragen direkt stellen. Ich dachte halt das könnte eventuell nachteilig sein wenn man der Einladung nicht folgt...

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Hallo Jero !

 

Du schreibst weiter oben, Dein Bruder würde nochmals vorgeladen um eine Aussage zu machen. Da würde ich nicht auf die Diensstelle der :nolimit: gehen um die mündlich abzugeben, sondern denen eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung per Post übermitteln.

 

Bei der mündlichen Befragung und der darauf folgenden Niederschrift, hat Dein Bruder, sofern er nicht RAW ist schon verloren. Eine schriftliche Darstellung kann in Ruhe zu Hause formuliert werden. Zusätzlich schreibst Du, Du hättest einen befreundeten RAW, da kann die die Formulierung zu Hause ja kein Problem sein.

 

Gruß adi

 

OK, wenn du das so empfehlst werde ich es denk ich schriftlich zusammen mit meinem Bruder formulieren.

Ja richtig, er wurde eingeladen genauso wie ich es auch schon wurde. Ich dachte die wollen zusätzlich zu unserer schriftlichen Darstellung uns noch ein paar Fragen direkt stellen. Ich dachte halt das könnte eventuell nachteilig sein wenn man der Einladung nicht folgt...

 

Hello !

 

Grundsätzlich kann jedes Verfahren der Beweisaufnahme schriftlich durchgeführt werden. ES wird für Dich auch keine nachteiligen Folgen haben, da die Aussage Deines Bruders als Zeugenaussage anzusehen ist.

 

Ich kenne jetzt den genauen Verfahrensverlauf, bzw. den Instanzenzug in der Schweiz nicht. Sollte jedoch eine Gerichtsverhandlung stattfinden, dann würdet Ihr sowieso Du als Beschuldigter und Dein Bruder als Zeuge vorgeladen werden.

 

Gruß adi

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