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Ich (Sohn) bin in der Schweiz stationär auf der AB geblitzt worden (22 zu schnell), Halter (Vater) soll nun angeben wer gefahren ist. Ich werde wahrscheinlich schon wieder, zumindest zur Durchfahrt wieder in die Schweiz reisen, mein Vater wahrscheinlich nicht. Soll man also a) nicht reagieren, oder b) auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen?

 

Wie sieht es dann beim Grenzübertritt aus, kann ein Fahrer mit dem selben Auto wenn die Strafe auf den Halter geschrieben wird trotzdem einkassiert werden?

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Guest Tim002
Beim Rauswinken wäre noch interessant ob ein Fahrer die Strafe des Halters zahlen muss?

Wenn der Halter nicht zahlt, so wird dann sicher mal davon ausgegangen das er nicht zahlen will, also nimmt man dann seinen

Wagen. Ich denke, dass dann der Fahrer schnell mal selber das Bussgeld begleicht, anstatt ohne Auto weiterzureisen.

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Was du jetzt vor dir hast ist so etwas wie ein "Verwarngeld" in Deutschland. Keine Nachfrage nach dem Fahrer, dafür gibts keine Bearbeitungsgebühren.

 

Bei uns sind halt nicht nur die Bussgelder, sondern auch die Verwaltungsgebühren höher. Wenn man nicht reagiert bzw. angibt "ich weiss nicht, wer gefahren ist", wird das ordentliche Verfahren eingeleitet (statt dem momentanen vereinfachten Ordnungsbussenverfahren, das jetzt gerade läuft). Erst dann werden Abzüge der Bilder zur Identifikation des Fahrers erstellt, und dann wird das Ganze von einem Sachbearbeiter begutachtet. Kostet rund Fr. 150.- extra.

 

Der Sachbearbeiter macht eigentlich nicht viel mehr, als das Bild an die zuständige Deutsche Behörde zu schicken. Die versucht dann, den Fahrer zu identifizieren, nach Berichten hier aus dem Forum übrigens mit ähnlichem Arbeitseifer, wie wenns eine Strafe aus Deutschland wäre (inklusive Polizeibesuch zu Hause). In deinem Fall (Vater ist Halter, Sohn ist gefahren, womöglich noch gleiche Adresse) dürfte das ein Kinderspiel sein.

 

Die Strafe (wird sich dann auf die jetztigen Fr. 260 + rund Fr. 400 Bearbeitungsgebühr belaufen) ist dann zwar in D nicht eintreibbar, allerdings kann wie gesagt das Auto beim CH-Zoll oder bei anderen Verkehrskontrollen (in der CH) rausgewunken werden. Ebenfalls beliebt sind Radkrallen, wenn man das Auto wo geparkt sieht.

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Sollte man dann nur noch über Videoüberwachte aber unbesetzte Grenzübergänge einreisen?

 

Mach das,nur solltest du dann nicht mehr so schnell in die Schweiz reisen.

Für wie blöd hältst du die Schweizer?Wenn du sagst ich war's ist für die der Drops gelutscht und wenn du die dann fällige Rechnung nicht zahlst stehst du bei denen auf der schwarzen Liste.Bei den Schweizern wäre ich mir nicht mal so sicher ob bei den Videoüberwachten Übergänge nicht automatisch die Kennzeichen mit der Fahndungsliste abgeglichen werden.

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Ich denke, man kommt nach 30 Tagen eh auf die Schwarze!?

 

An den Grenzen mit Personenüberwachung wird man meistens eh durchgewunken. Interessant wäre wo und wie ein Abgleich Alarm auslösen würde, wenn der Zöllner fehlt käme man aber sicher über die Grenze und ein paar Stunden später ist man eh schon wieder raus aus dem gelobten Land.

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ich hab keine ahnung, wie gross die chance ist, dass du effektiv erwischt wirst.

 

nur, wenn du erwischt wirst, kostets halt locker das 3 fache des jetztigen betrages. und dann wird auch nicht weitergefahren, bis bezahlt ist. unsere guten cops nehmen übrigens euro, schweizer franken, visa und mastercard.

 

ob du das risiko auf dich nimmst, ist deine sache.

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Guest Tim002
Ich denke, man kommt nach 30 Tagen eh auf die Schwarze!?

 

An den Grenzen mit Personenüberwachung wird man meistens eh durchgewunken. Interessant wäre wo und wie ein Abgleich Alarm auslösen würde, wenn der Zöllner fehlt käme man aber sicher über die Grenze und ein paar Stunden später ist man eh schon wieder raus aus dem gelobten Land.

 

Wer hat den gesagt, dass innerhalb des Landes keine Kameras mehr gibt?

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Ich denke, man kommt nach 30 Tagen eh auf die Schwarze!?

 

An den Grenzen mit Personenüberwachung wird man meistens eh durchgewunken. Interessant wäre wo und wie ein Abgleich Alarm auslösen würde, wenn der Zöllner fehlt käme man aber sicher über die Grenze und ein paar Stunden später ist man eh schon wieder raus aus dem gelobten Land.

 

Wer hat den gesagt, dass innerhalb des Landes keine Kameras mehr gibt?

 

die stören ja nicht. oder glaubst da wird sofort jemand losgeschickt um denjenigen vielleicht dann irgendwo auf der autobahn zu stoppen?

das ganze müsste ja auch sehr zeitnah passieren.

deswegen würde ich mir also keine sorgen machen

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Denke nicht das er den Fahrer angeben muss, sondern den Fahrer angeben darf. Wenn nicht reagiert wird, dann wird das Auto, falls registriert, rausgewunken.

 

 

In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu Wissen, was passiert, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug erwirbt, dieses im selben Landkreis zulässt, also sich das Kennzeichen nicht ändert und an der Schweizer Grenze festgestellt wird, dass zu diesem Fahrzeug noch eine alte Blitzrechnung offen ist

 

Gruß

 

Dr. Stein

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Guest Tim002
die stören ja nicht. oder glaubst da wird sofort jemand losgeschickt um denjenigen vielleicht dann irgendwo auf der autobahn zu stoppen?

das ganze müsste ja auch sehr zeitnah passieren.

deswegen würde ich mir also keine sorgen machen

Genau, die Reaktionszeit beläuft sich auf ein paar Sekunden, die Intervention innerhalb ein paar Minuten.

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Naja, ob die schnell genug sind, um bei flüssigem Verkehr jemand am Sihlquai rauszuziehen, das bezweifle ich. Anders siehts natürlich aus, wenn sich der Verkehr dort staut.

 

Gemäss einem Internetbereicht soll übrigens eine Kamera der Firma CES zum Einsatz kommen. CES hat so eine Kamera im Programm (siehe Datenblatt), ich weiss aber nicht, ob wirklich diese Kamera eingesetzt wird. Wenn ich das nächste mal dort durchfahre, schaue ich mir das genauer an.

Interessant ist, wie viele verschiedene Kennzeichen die Kamera laut Hersteller erfassen kann:

Schweiz, Deutschland, Spanien, Niederlande, Dänemark, Litauen, Israel, Ungarn, Schweden, Algerien, Türkei, Griechenland, USA, Frankreich, Italien, Tschechien, Abu Dhabi, Bahrein, England, Irland, Australien, Mexiko, Malaysia, Taiwan

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Guest Raser_Olympiakos7

allein schon wegen den bussen würde ich nie in das land gehen zu wohnen.

 

auch wenn die nur 1/3 der steuern die wir abdrücken zahlen müssen. nie nie nie.

 

nur dumm das meine freundin in zürich wohnt :kopfschuettel::rolleyes:<_<

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Dafür ist die Kontrolldichte nicht extrem hoch in der Schweiz. (Hängt aber davon ab, in welchem Kanton man sich befindet.)

Es gibt zwar einige stationäre Anlagen, die sind aber vielen bekannt. Mobile Geschwindigkeitsmessungen werden, wie ich finde, nicht sehr exzessiv betrieben.

 

Man muss eben immer beides betrachten: Bussgeldhöhe und Kontrolldichte (resp. das Risiko, von einer Kontrolle erfasst zu werden).

 

Wenn man die stationären Anlagen kennt und ungefähr weiss, wo typischerweise mobil kontrolliert wird, kann man auch in Zürich sehr zügig unterwegs sein!

Also: Notfalls zum "Kennenlernen" der Messanlagen die entsprechende POI ins Navi laden, dann kann man sich zügig in der schönsten schweizer Stadt bewegen.

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