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! Fehler bei Lasermessung !


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Guest ravy888

Ich wurde vor einiger Zeit gelasert, angehalten und mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h konfrontiert. Nach der üblichen Prozedur durften ich und mein Partner weiterfahren. Nachdem wir nach einiger Zeit klare Gedanken fassen konnten, wurde uns bewußt, das der Polizist uns eigentlich gar nicht gelasert haben konnte, da sich vor uns noch mindestens zwei andere Fahrzeuge im normalen Abstand befunden hatten. Ich habe nun Beschwerde eingelegt und mittlerweile eine Ladung bekommen. Hat jemand schon mal mit einer ähnlichen Sache zu tun gehabt und kann aus Erfahrung berichten ob man ein Zeugenwort gegen ein Polizistenwort gleivhsetzen kann oder welche Argumente einen Richter von der dargestellten Situation überzeugen könnten?

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um deinen Fall beurteilen zu können bräuchte ich mal Angaben zur Strasse. War sie einspurig oder mehrspurig in Fahrtrichtung. Wo stand der Laser-Meßtrupp, von dir aus gesehn links auf dem evtl. Mittelstreifen oder rechts am Gehweg oder...

 

Mehr Infos bitte! Auch zu den vor dir fahrenden Fahrzeugen, seit ihr in Kolonne gefahren? Was für einen Pkw fährst du? Evtl. Kleintransporter? Fakten!

 

 

Gruß Firefox

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Schließe mich der Bitte nach mehr Infos von @Firefox an.

 

Ansonsten ist es aber praktisch gut möglich, ein Fahrzeug in einer Fahrzeugschlange zu messen. Kommt auf die Meßentfernung und die Abstände zwischen den Fahrzeugen an. Auch der Straßenverlauf ist nicht ganz unwesentlich bzw. kann eine solche Messung begünstigen.

 

Es ist jedenfalls absolut nicht unmöglich!

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Guest Daddy Cool

@ravy888

 

Wo ist das Problem?

Bis zu einer Messentfernung von etwa 250m können Pkw auch in Kolonne gemessen werden. Es muß lediglich gewährleistet sein, dass kein anderes Fahrzeug in den das Messfeld gerät. Und dafür wurden die Kollegen ausgebildet.

 

Gruß

Daddy Cool

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Guest ravy888

Es war eine Baustellenumgehung, zweispurig nur in einer Richtung zu befahren, kerzengerade, ca. 600 m lang, an deren Ende der Polizist etwa in Mittellinienverlängerung stand. Ich fuhr auf der rechten Seite, vor mir ein Auto im Abstand von ca. 40-50 m die ganze Zeit, ein Fahrzeug fuhr auf der linken Seite an uns vorbei und scherte vor uns beiden ein. Weder dieses, noch das direkt vor uns fahrende Auto wurden angehalten, sondern wir ???!!! Eigentlich hätte uns der Laserstrahl aus dem Blickwinkel des Polizisten nie und nimmer treffen können. Sein Kollege war zum Zeitpunkt unserer Messung mit einem anderen VT beschäftigt, so das dieser nicht als Zeuge in Frage kommen kann, oder muß vielleicht gar ein zweiter Beamte die Messung verfolgen ???? Was mir natürlich helfen würde.

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Guest ravy888

War übrigens ein 3-BMW und in der Konkretisierung ist unter Punkt 09 angeführt: 378 m. Ist das nun die Entfernung über die die Geschwindigkeit gemessen wurde oder der Entfernungspunkt an dem die Prüfung durchgeführt wurde?

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@ravy888

 

vor mir ein Auto im Abstand von ca. 40-50 m die ganze Zeit
Der Abstand sollte ausreichen, um Dich anvisieren und messen zu können.

 

Weder dieses, noch das direkt vor uns fahrende Auto wurden angehalten, sondern wir ???!!

Das können Dir nur die Kollegen beantworten.

 

Sein Kollege war zum Zeitpunkt unserer Messung mit einem anderen VT beschäftigt, so das dieser nicht als Zeuge in Frage kommen kann, oder muß vielleicht gar ein zweiter Beamte die Messung verfolgen ????
Nein. Es muß kein 2. Beamter die Messung verfolgen und als Zeuge dienen.

 

378 m

Hm... da die Meßprotokolle durchaus unterschiedlich sind, vermag ich nur anhand des Wertes Deine Frage nicht zu beantworten. Es könnte beides der Fall sein. Ich tippe eher auf die Meßentfernung. Die Tatsache, daß Du in einer "Kolonne" fahrend gemessen wurdest, spricht auch eher für das letztere.

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Ich vermute mal bei dir wurde Riegl oder LTI 20.20 als Lasermeßgerät verwendet. Bis 500m darf gemessen werden. Evtl. bist du ja auch Opfer vom neuen Riegl was bis 1000m misst. Riegl hat einen sehr scharf gebündelten Meßstrahl womit man präzise anpeilen kann. Die Strahlaufweitung bei deiner Meßentfernung müsste noch ausreichen um dich anzupeilen ohne das andere Pkw's stören.

 

Könnte meine Skizze so hinkommen? Pkw A könnte auch etwas mehr rechts gefahren sein, dann würde dich

der Meßstrahl sauber erwischen. Die 378 Meter war übrigens die Entfernung wo deine Geschwindigkeit im Gerät abgelesen wurde. Die Messung dauert 1-2 Sekunden.

 

Die Skizze ist natürlich nicht ganz Maßstabsgetreu.

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Guest Michael

Das Riegl LR90/235-P hat eine max. Strahlaufweitung von 3 mrad, oder anders ausgedrückt, pro 100 m Entfernung nimmt der Durchmesser des Laserstrahls um 30 cm zu. Bei einer Meßentfernung von 378 m hätte der Laserstrahl somit einen Durchmesser von 113,4 cm (sofern ich mich nicht verrechnet habe).

Die Strahlaufweitung vom FG21-P liegt mit 2,5 mrad etwas darunter, also Strahldurchmesser 94,5 cm bei einer Entfernung von 378 m.

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Guest Michael
laut PTB muß man aber Toleranzen bis 7mrad berücksichtigen!

Quelle?

 

In der Bedienungsanleitung vom LR90-235/P sind die "30 cm auf 100 m" (= 3 mrad) angegeben als "nomineller Wert des Meßstrahldurchmessers entsprechend der werkseitigen Justierung" - man dürfte davon ausgehen können, daß dieser Wert sowohl nach eventueller Reparatur als auch nach Eichung eingehalten wird.

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@Michael

 

Ich habe ähnliches in einem anderen Thread auch schon einmal geschrieben. Allerdings ist mir ein Wert von 6 mrad bekannt. Insbes. in einer meiner letzten Gerichtsverhandlungen wurde das genannt. Soll gutachterlich so festgestellt worden sein. Eine entspr. Quelle kann ich aber leider nicht benennen.

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Guest Michael
nicht alles glauben was die Bedienungsanleitung erzählt!

Äh, allerdings schon, denn auf dem Meßprotokoll unterzeichnet man, daß die Messung bedienungsanleitungskonform durchgeführt wurde - und letztendlich wurde die Anleitung auch mal von der PTB abgesegnet.

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Grundsätzlich gehe ich aber auch von der Bedienungsanleitung aus! :blink: Das Gutachten bezog sich schließlich auf einen EINZELFALL und auf das EINE untersuchte Gerät! :rolleyes:

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Guest Rennsemmel

Was mir bei ihr zu denken gibt - der 2te Polizist war während "unserer" Messung mit einem anderen VT beschäftigt!

 

Woher weiss sie wann und in welcher Distanz die Messung stattfand und was zu diesem Zeitpunkt am Messausgang stattfand?

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Guest Michael

Sodele, nach Wühlen in meinem "zweiten Gehirn" ( :unsure: ) hab ich was gefunden:

 

Artikel von Wartner in DAR 99, 473ff.: "[...] In einer Untersuchung des Sachverständigenbüros Dr. Löhle, Freiburg, ergaben sich für den Gutachter drei Problempunkte hinsichtlich des Riegl-Lasergeräts LR90/235-P. Zum einen das Problem der Zielungenauigkeit, wie auch bereits seitens des SV-Büros Dr. Großer dargestellt, wobei der Gutachter klarstellte, daß von ca. 40 bis 50 untersuchten Geräten lediglich drei geringe Ungenauigkeiten aufwiesen und ein Gerät eine unzulässige Abweichung aufzeigte, wobei dieses Gerät äußerlich eine Einschlagmarke zeigt. [...]"

 

Man kann also schlußfolgern: Bei einem technisch einwandfreien (unbeschädigten) und gültig geeichten Gerät dürfte die in der Bedienungsanleitung genannten 3 mrad Strahlaufweitung sicherlich eingehalten werden.

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Guest Michael

Nachtrag:

 

In der Regel müßte der Bediener anhand der Entfernungsanzeige bemerken, welches Fahrzeug er mit dem Laserstrahl "getroffen" hat und eine Diskrepanz von - wie sie hier geschildert wird - von 40-50 Metern im Abstand der Fahrzeuge einer Kolonne auffallen. Wird so eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, spielt die Strahlaufweitung auch nur eine untergeordnete Rolle (da die Entfernungsangabe auch ohnehin als "Abfallprodukt" der Geschwindigkeitsmessung anfällt).

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Guest Daddy Cool

@Hi Leute

Habe mir eure Berichte mal in Ruhe angeschaut. Meine Kommentare in nicht chronologischer Reihenfolge dazu:

 

Was mir bei ihr zu denken gibt - der 2te Polizist war während "unserer" Messung mit einem anderen VT beschäftigt!
Es gibt eine bundesweite Empfehlung für die Durchführung von Lasergeschwindigkeitskontrollen. Diese Empfehlung hat, wie ihr Name schon sagt, keine Rechtsgültigkeit sondern Empfehlungscharakter, da die Polizeiaufgabe Ländersache ist.

In dieser Empfehlung ist die Anwesenheit eines Zeugen ( zweiter Kollege etc. ) bei der Messung angeraten. Grund dafür ist die fehlende Beweisdokumentation ( siehe dazu meine anderen Thread`s im Forum ) und die damit verbundene Ablesesicherheit des Messergebnisses ( zweiter Kollege liest den Messwert mit ab, während der Messbeamte das Feststellungsprotokoll kontrolliert ). Bei gegenseitiger Kontrolle sind mögliche Ablesefehler zu vermeiden. Etwas anderes ist es, wenn das Messergebniss auf dem Gerät dem Betroffenen gezeigt wird. Dann kann in manchen Bundesländer ( NRW? und Bayern? ) alleine gemessen werden.

Wie ich den Thread richtig verfolgt habe, wurde das Ergebnis aber nicht vorgeführt. Damit gibt es einen Anhaltspunkt die Messung anzuzweifeln. Ob ein Gericht dem allerdings folgt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

 

vor mir ein Auto im Abstand von ca. 40-50 m

Dieser Abstand dürfte bei einer Messentfernung von unter 300m locker ausreichen, dein Fahrzeug als einzelfahrenden PKW zu definieren.

 

@Firefox

3mrad sind die Angaben des Herstellers, laut PTB muß man aber Toleranzen bis 7mrad berücksichtigen!
Die Messtoleranzen legt ausschließlich die PtB in Braunschweig fest. Weder im Eichgesetz oder sonstwo sind die Messtoleranzen aufgeführt. Nur bei Geschwindigkeitsmessgeräten gibt es Messtoleranzen. Geeichte Waagen von Metzgereien oder beim TÜV haben keine Messtoleranzen! Warum eigentlich?

Die 7mrad beinhalten das Verwackeln des Gerätes ( es gibt kein Gerät was nicht wackelt- auch nicht auf dem Stativ ). Größere Verwackler ergeben keinen Messwert.

 

@Michael

Quelle?

Empfehlung der PtB! Keine Rechtsgrundlage!

 

@Bluey

Das Gutachten bezog sich schließlich auf einen EINZELFALL und auf das EINE untersuchte Gerät!
Dieses Gutachten aus dem Jahre 1998 ( ich habe es auf der Dienststelle ) wurde von der DEKRA München Dipl. Ing. Thumm erstellt. Bei Referenzmessungen mit dem Peiselerrad ( angebl. das genaueste Geschwindigkeitsmessgerät ) wurden verschiedene Lasergeräte untersucht. Dabei war die Lti20.20 Marksman und zwei Riegl LR-90/235P, eines davon mit der ur-alten Software von 1996 und nicht geeicht, das andere ein Gerät mit neuer Software und geeicht, sowie der geeichten Marksman verglichen!

Die Untersuchung ergab, dass lediglich ein Wert von etlichen hundert anderen eine Abweichung von 4% hatte. Dieser Wert wurde mit der ungeeichten Riegl mit der alten Software erzielt. Was dabei aber noch zum Tragen kam ist, dass die Ergebnisse sich über eine weite Strecke zugerufen wurden ( entgegen der bundeseinheitliochen Empfehlung ) und der Gutachter einen Übertragungsfehler oder Hörfehler nicht ausschließen konnte.

Das Gutachten wurde bei des bundesweiten Tagung incl. Gutachter zerpflückt und spielt seitdem keine Rolle mehr. Allerdings geistert es immer noch durchs Internet oder die Presse. Hört sich ja auch gut an.

 

@Firefox

nicht alles glauben was die Bedienungsanleitung erzählt!

Und was sonst soll sich der Messbeamte halten? Etwa an manches unproduktive Gelaber hier im Forum? :D

 

Abschließende Bemerkung:

Falls der Messbeamte tasächlich alleine gemessen hat und das Ergebnis nicht vorgezeigt wurde, besteht evtl. eine geringe Chance die Messung anzuzweifeln. Es kommt halt immer auf den Richter an.

 

Grüsse

Daddy Cool :unsure:

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Guest Michael
Dieses Gutachten aus dem Jahre 1998 ( ich habe es auf der Dienststelle ) wurde von der DEKRA München Dipl. Ing. Thumm erstellt.

Wer Zugang zu ner guten Bibliothek hat und es nachlesen möchte: Das Gutachten ist auch in der DAR 03/1998, Seite 116ff. zu finden.

 

@Daddy Cool: In der DAR taucht übrigens gelegentlich unser "Lieblingswörtchen" Lebensakte auf... :unsure::D

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Guest Daddy Cool

@Michael

 

Löhle, Löhle, Löhle............

 

Ich mache jetzt Feierabend! Werde meinen von Weissbier gestählten Astralkörper in die Fluten des Vater Rheins an einer idylischen Sandbank bei Budenheim versenken und Kira, meinem Flat Coated Retriever zuschauen, wie er genüsslich nach Muscheln und anderem Getier taucht.

 

Es lebe die Hitze, ein sauberer Rhein und ein paar Überstunden!

 

Gruß

Daddy Cool :unsure:

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@blauer

 

wie ging den der Prozess aus? War der Angenagte auch vertreten? :unsure:

Der letzte Betr., an den ich mich erinnern kann, der es versuchte, hat verloren. :D

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