Filip 0 Posted April 10, 2008 Report Share Posted April 10, 2008 Bin vor ca 1.5 Monaten geblitzt worden und kenne die Stelle wo das Radar stand, nun folgt eine Lenkererhebung... Weiß einer von Euch, wie die Geräte aufgestellt werden müssen? Mir geht es dabei um folgendes: Meiner Ansicht nach stand das Gerät (Multanova 6F) mit den Standfüssen ca 70-80cm unter dem Straßenniveau. Ist das zulässig? Oder müssen die Geräte auf gleicher Höhe mit den gemessenen Fahrzeugen sein? Bin aus Österreich, aber vielleicht kennt sich da jemand aus? Ich würde gerne Einspruch einlegen/in Berufung gehen. Sind dann schon Kosten zu erwarten, die über dem Bußgeld liegen können? Ab wann entstehen dann höhere Kosten? Angenommen ich habe unrecht und die Geräte dürfen unterhalb dem Straßenniveau stehen, drohen mir dann höhere Bußgelder? Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted April 11, 2008 Report Share Posted April 11, 2008 Denke das das mit dem Niveau "wurscht" sein wird.Wenn Die Box zu tief gesetzt wäre,könnte der Radarstrahl nicht über die Fahrbahn kommen..wenn aber eine Messung geglückt ist,dürfte es aber gepasst haben. Wegen der höheren Strafe kann schon sein..kommt halt auf den Sachbearbeiter an und ist auch "Verhandlungssache"-wie im Basar. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
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