Jump to content

Wiedererlangung Der Fe


Recommended Posts

Hallo,

 

im Bekanntenkreis ist eine kleine Diskussion darüber entstanden, was zur Wiedererlangung der FE nach 3-monatigem Entzug zu tun ist.

 

Ich bin der Auffassung, ein neues Führungszeugnis, und Sehtest reichen aus. Es ist aber auch vielfach die Meinung vertreten worden, dass auch ein neuer DRK-Schein vorliegen muss. Was stimmt jetzt?

Und an dieser Stelle, weiß jemand wielange vorher man die neue FE beantragen soll (damit dann alles reibungslos klappt) und ab wann man frühestens den Antrag stellen darf.

Holt man sich dann(nach Neuerteilung der FE) seinen FS dort wieder ab wo man ihn abgegeben hat oder wo wird der aufbewahrt?

:70:

Fragen über Fragen.

Vielen Dank für eure Antworten. :)

Link to post
Share on other sites
Hallo,

 

im Bekanntenkreis ist eine kleine Diskussion darüber entstanden, was zur Wiedererlangung der FE nach 3-monatigem Entzug zu tun ist.

 

Ich bin der Auffassung, ein neues Führungszeugnis, und Sehtest reichen aus. Es ist aber auch vielfach die Meinung vertreten worden, dass auch ein neuer DRK-Schein vorliegen muss. Was stimmt jetzt?

Und an dieser Stelle, weiß jemand wielange vorher man die neue FE beantragen soll (damit dann alles reibungslos klappt) und ab wann man frühestens den Antrag stellen darf.

Holt man sich dann(nach Neuerteilung der FE) seinen FS dort wieder ab wo man ihn abgegeben hat oder wo wird der aufbewahrt?

:70:

Fragen über Fragen.

Vielen Dank für eure Antworten. :)

 

Erstmal ist zu klären, ob es sich um einen Entzug oder ein Fahrverbot handelt.

Bei einem Fahrverbot bekommt man den FS rechtzeitg zugeschickt.

Ist der FS entzogen worden, so ist er vernichtet und man muss ihn neu beantragen, was dazu notwendig ist, hängt natürlich vom Grund des Entzuges ab.

 

MfG Cope

Link to post
Share on other sites

Die neue FE beantragt man drei Monate vor Ende der Sperrfrist - in diesem Fall also direkt nach dem Entzug.

 

Was man dann braucht sagt einem dann auch die Führerscheinstelle. Auch ob eine MPU verlangt wird, wird erst nach dem Antrag entschieden (meistens nicht, es kommt aber darauf an, was alles vorgefallen ist).

Link to post
Share on other sites

Mir ist das gleiche letztes Jahr passiert.

3x 3 Punkte in der Probezeit. 2x 30 km/h zuviel und das dritte mal war es 45 zuviel auf der Autobahn.

Brachte 3 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Dabei wurde mein Führerschein vernichtet und ich musste ein neues Passfoto machen lassen, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen neuen Sehtest.

 

Ich habe meinen Führerschein original mit 18 Jahren im Dezember 2002 bekommen. 2006 im Oktober ist der alte vernichtet worden und im Januar 2007 ist er neue gekommen.

Auf diesem steht jetzt allerdings nirgends mehr, dass ich seit 2002 eine Fahrerlaubnis habe sondern überall nur noch 2007.

So kann ich ja weder Autos leasen noch mieten. Liegt da ein Fehler vor?

Link to post
Share on other sites
Nein, kein Fehler, denn diese Fahrerlaubnis wurde dir 2007 erteilt.

 

Die Fahrerlaubnis, die dir 2002 erteilt wurde, wurde dir ja entzogen.

 

Gruß

Goose

Äh? Wegen 45 km/h zu schnell sein? Heißt das, dass ich wieder zurück in der Probezeit bin und auch offiziell erst seit einem Jahr einen Führerschein habe? o.O

Link to post
Share on other sites

Genau - du hast deine FE erst seit einem Jahr. Wie Goose schon sagte - die alte ist weg.

 

Von der Probezeit (4 Jahre) hattest du ja noch etwa 2 Monate übrig, diese hast du mit der neuen FE absolviert.

Link to post
Share on other sites
Genau - du hast deine FE erst seit einem Jahr. Wie Goose schon sagte - die alte ist weg.

 

Von der Probezeit (4 Jahre) hattest du ja noch etwa 2 Monate übrig, diese hast du mit der neuen FE absolviert.

Also bin ich nicht mehr in der Probezeit? Ansonsten wären es ja dann real 6 Jahre Probezeit.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Genau - du hast deine FE erst seit einem Jahr. Wie Goose schon sagte - die alte ist weg.

 

Von der Probezeit (4 Jahre) hattest du ja noch etwa 2 Monate übrig, diese hast du mit der neuen FE absolviert.

Also bin ich nicht mehr in der Probezeit? Ansonsten wären es ja dann real 6 Jahre Probezeit.

 

Nee, das wäre nun wirklich zuviel des Guten ... Deine Probezeit endete nach Ablauf der Restprobezeit nach Wiedererteilung der FE.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...