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jette

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  1. ok, hatte ich noch nicht gelesen, vielen Dank.
  2. Danke erstmal für die schnelle Antwort. Das Hinschicken sehe ich auch nicht als das vorrangige Problem, obwohl ja auch min. 1 Tag verloren geht. Sorgen bereitet mir ja vielmehr der Umstand, dass die Behörde ja auch zurücksenden muss. Ich stelle mir das so vor: Ende des FV am Freitag den 31. Also wird an dem Tag festgestellt, dass der FS zurück kann, dies wird an die Poststelle überbracht, Poststelle arbeitet aber Freitags nicht so lange, also bleibt es liegen bis Montag, wird dann Versandfertig gemacht, Dienstag raus, Mittwoch beim Empfänger. (Und ohne Papiere zu fahren, kosten ja auch)Also
  3. Hallo an alle. Kurze Frage: wenn man z.B. in Bayern geblitzt wurde und deswegen ein Fahrverbot von einem Monat bekommt, muss man den Führerschein dorthin schicken oder kann man ihn auch z.B. in Mec-Pom abgeben, wenn man dort wohnt? Danke für die Hilfe.
  4. wie ich jetzt aus "meinem" Thread gelernt habe, spricht man da von tatmehrheitlicher Begehung. Durch das neue Geschwindigkeitsschild könnte daraus ein neuer Tatentschluss deinerseits hergeleitet werden. (obwohl in "meinem" Fall lag es ja ein wenig anders). Ist wohl aber sehr umstritten.
  5. sorry, war im Urlaub. "Sie überschritten(..) 31 km/h " 3pts, 100 €, 1 Monat Fahrverbot" "Sie überschritten(..) 28 km/h " 3pts, 60 € Messzeitraum 12.08 Uhr bis 12.09 Uhr (im bußgeldbescheid- sind ansonsten wohl ne ganze Weile hinterhergefahren) Macht gesamt 160 €, 6pst, 1 Monat Fahrverbot.
  6. @McMurphy: hab verstanden, was du sagen wolltest; dein Beispiel passt hier aber nicht so ganz. Viellmehr wird niemand wegen 3facher Körperverletzung angeklagt, wenn er die Faust 3x ins Gesicht des Opfers wandern lässt und dieses zwischendurch "Aua" oder "lass das!" ruft.
  7. @Radium: Danke für deine Mühe. Das alles klingt ja ganz gut wie ich finde. Erstaunlich, dass dann trotzdem so ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
  8. Erstmal Danke. Dann muss hier wohl mal das Gericht bemüht werden. Messdauer: 1min, Geschwindigkeitsbegrenzung: konstant Differenz der gemessenen Geschwindigkeit innerhalb des Messdauer: 3 km/h (das ist für mich kein echtes Bremsen) Ich glaub ja immer noch die Pol macht sich einen kleinen Scherz
  9. Hallo, hab weder in den FAQ´noch durch Suche was gefunden daher meine Frage. Wann liegt Tatmehrheit vor, wenn Videoüberwachung innerhalb weniger Minuten zwei unterschiedliche Geschwindigkeiten "notiert" die dann auch bestraft werden? Muss da nicht wenigstens eine Zeitspanne (z.B 5 Minuten) dazwischenliegen, oder ist das automatisch so, wenn man innerhalb einer Minute ein weiteres Verkehrsschild passiert? Danke schonmal für eure Antworten.
  10. Es handelt sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis für 3Monate. Grund: laufend überhöhte Geschwindigkeit in der Probezeit mit allen bekannten, vorher gelaufenden Maßnahmen. Eine MPU wird nicht angeordnet.
  11. Hallo, im Bekanntenkreis ist eine kleine Diskussion darüber entstanden, was zur Wiedererlangung der FE nach 3-monatigem Entzug zu tun ist. Ich bin der Auffassung, ein neues Führungszeugnis, und Sehtest reichen aus. Es ist aber auch vielfach die Meinung vertreten worden, dass auch ein neuer DRK-Schein vorliegen muss. Was stimmt jetzt? Und an dieser Stelle, weiß jemand wielange vorher man die neue FE beantragen soll (damit dann alles reibungslos klappt) und ab wann man frühestens den Antrag stellen darf. Holt man sich dann(nach Neuerteilung der FE) seinen FS dort wieder ab wo man ihn abgege
  12. Konnte mich leider nicht früher melden. Danke für eure schnellen Antworten. Ok, dann weiß ich für´s nächste Mal bescheid. Ich zahle die 15,00 EUR und gut ist, da ich keine Lust habe, noch nervige Telefonate in "fremde" Bundesländer zu führen. Aussichten sind wahrscheinlich eh gering und dann kommen noch die Telefonkosten dazu. Kann mich eurer Auffassung, dass das ganze ziemlich lebensfremd ist, nur anschließen. Vor allem weil ja ansonsten auch nicht mit Schildern gespart wird.
  13. Hallo. Eine für die Profis hier bestimmt einfache Frage; ich weiß aber nicht weiter! Mangels Zeichentalent der Versuch der Beschreibung: Straßen/Fahrtsituation wie ein "T", wobei Straße A der "Stiehl" und Straße B der Querstrich ist. A und B sind Einbahnstr. A führt auf B zu und B geht aus Richtung A nur nach links. Auf B steht ein Halteverbotszeichen, aber (nur rechts) schon vor der Einfahrt Straße A. (ist von dort auch nicht zu erkennen). Ich hoffe ihr konntet mir folgen. Wenn ich jetzt aus Straße A links in Straße B einfahre (anders gehts ja auch nicht) und mich dort hinstelle
  14. Hallo. wieder mal eine vermutlich dusselige Frage von mir. Habe mir die Faq zum Thema Probezeit durchgelesen und bin auf folgenden Satz gestoßen: >Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung.< (nach Absolvierung der verkehrsph. Beratung) Ist mit dem Gutachten über die Fahreignung die MPU gemeint, oder gibt es da noch was anderes. Gleich die nächste Frage hinterher: die Spreefrist beträgt min. 3 Monate; wovon (neben dem Gutachten) h
  15. @McStraße: Null Pkt, beruflich und familiär auf Fahrzeug angewiesen usw. Und manchmal "spielen" sie da ja wohl mit. @Findom: ja, da Berliner Stadtautobahn.
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