Miraldo 0 Posted February 23, 2008 Report Share Posted February 23, 2008 Laut FAQ macht es ja einen deutlichen Unterschied, ob einem 132 BKat oder 132.2 BKat zur Last gelegt wird * Ampel bei Rot überfahren -- 50 EUR -- 3 Punkte (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat)* Ampel bei schon länger als 1 sek. leuchtendem Rot überfahren 125 EUR -- 4 Punkte -- 1 Monat Fahrverbot (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat) Ich bin nun etwas verwirrt, auf dem Anhörungszettel steht folgendes: Sie missachteten das Rotlicht der LIchtzeichenanlage§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und FrontfotoZeuge GBV xyz Die gemessene Rotzeit beträgt 1.10sec. Was habe ich nun zu erwarten? Deutet das Fehlen von ".2" vor dem BKat darauf hin, dass ich ohne Fahrverbot wegkomme, oder deuten die 1.10sec darauf hin, dass ich mich auf ein Fahrverbot einstellen muss? Gibt es da eine Messtoleranz? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2008 Report Share Posted February 23, 2008 Vermutlich handelt es sich noch um eine ältere Anlage bei der noch eine Rückrechnung auf die Haltelinie von Hand erfolgt. Neuere Anlagen machen dies bei der Messung automatisch. Quote Link to post Share on other sites
Miraldo 0 Posted February 23, 2008 Author Report Share Posted February 23, 2008 öhm... aha... danke...und um auf meine Frage zurückzukommen.... Was habe ich nun zu erwarten? Deutet das Fehlen von ".2" vor dem BKat darauf hin, dass ich ohne Fahrverbot wegkomme, oder deuten die 1.10sec darauf hin, dass ich mich auf ein Fahrverbot einstellen muss? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2008 Report Share Posted February 23, 2008 Das Fehlen der 2. deutet auf einen Verstoß bis zu einer Sekunde hin=>kein Fahrverbot. Zu Not rufst du eben mal kurz dort an. Quote Link to post Share on other sites
Gast1888 0 Posted February 29, 2008 Report Share Posted February 29, 2008 Hallihallo, vor diesem leidigen Problem stehe ich seit gestern auch :-/ Ich habe gestern Post bekommen, mit folgenden Angaben § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Wird bei dem Bußgeldkatalog auf jeden Fall schon in der Anhörung mitgeteilt, wenn es sich um die 132.2 handeln würde? Soll heissen, wenn dort nur 132 steht können sie nicht hinterher sagen man bekommt ein Fahrverbot? Auf meinem Schreiben steht leider nicht die Zeit, die ich drüber gewesen sein soll - daher ist alles was ich habe der Hinweis auf den Bußgeldkatalog :-/ Lieben Dank für die Hilfe im voraus! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 29, 2008 Report Share Posted February 29, 2008 Ganz ausschließen kann man es natürlich nicht, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stimmt die Angabe im Anhörungsbogen mit dem BGB überein. Quote Link to post Share on other sites
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