Laut FAQ macht es ja einen deutlichen Unterschied, ob einem 132 BKat oder 132.2 BKat zur Last gelegt wird * Ampel bei Rot überfahren -- 50 EUR -- 3 Punkte (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat) * Ampel bei schon länger als 1 sek. leuchtendem Rot überfahren 125 EUR -- 4 Punkte -- 1 Monat Fahrverbot (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat) Ich bin nun etwas verwirrt, auf dem Anhörungszettel steht folgendes: Sie missachteten das Rotlicht der LIchtzeichenanlage § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Frontfoto Zeuge GBV xyz