Jump to content

"verfolgt" Vom Bag-auto


Recommended Posts

Huhu,

heute morgen fuhr ich wie jeden morgen über die Landstraße zur Schule, es war nichts weit und breit nichts außer ein Schulbus vor mir und ein Auto hinter mir. Ich fahre dem Bus recht dicht auf und das Auto hinter mir fährt mir dicht auf.

Als der Schulbus zum Stehen kam, fuhr ich nicht ! mit Schrittgeschwindigkeit vorbei...anschließend machte ich einen großen Schlenker auf die Gegenfahrbahn innerhalb einer Ortschaft, da auf meiner Fahrbahn ein kleines Schlagloch war.

Vor mir eine Ampel die recht schnell auf rot zurückschaltet, deshalb gab ich Gas um die Ampel noch zu schaffen, habs bei dunkelgelb noch geschafft, Auto hinter mir fährt trotzdem noch drüber.

30er Zone, in der ich auch keine 30 gefahren bin...Auto immer noch hinter mir, als ich abbog erkannte, dass das Augen hinter mir ein Einsatzwagen des BAG ( Bundesarbeitsgericht ) war.

 

Nun hab ich mich nicht an alle Straßenverkehrsordnungen gehalten, hab ich da irgendwelche Folgen zu befürchten?

 

Ich denke nicht, aber ich wollte trotzdem nochmal nachfragen.

 

gruß

Link to post
Share on other sites

Sag mal ??? :rolleyes:

 

BAG ... auch genannt die Bugs ... ist das Bundesamt für Güterkraftverkehr ... sieht fast aus wie Polizei und nervt in der Regel Speditionen.

Und Nein Du hast nichts zu befürchten. Wenn es irgendein Bevollmächtigter ist würde er Dich schon anhalten, um den Fahrer festzustellen.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Guest KarlGunther

Die haben überhaupt kein Recht normale Autos anzuhalten. Das darf nur die echte Polizei. Nach dem Urteil von Mainz darf nicht mal mehr die Bundespolizei normale Autos anhalten.

Link to post
Share on other sites

http://www.gdp-bundespolizei.de/?p=702

Die im Dienst befindlichen Kollegen der Bahnpolizei hatten zwei männliche Personen, die nachts mit extrem überhöhter Geschwindigkeit und ohne Beleuchtung durch die Stadt fuhren, verfolgt, gestellt und der Landespolizei übergeben.

Wegen Unzuständigkeit beim polizeilichen Eingriff wurden die beiden Beamten nun auch in zweiter Instanz verurteilt.� Das Gericht wollte die Gefahr im Verzuge für die allgemeine Sicherheit und Ordnung nicht erkennen und meinte, die im Dienst befindlichen Beamten hätten nicht eingreifen dürfen, sondern die Landespolizei rufen müssen.

 

Nachts, ohne Licht und überhöhte Geschwindigkeit...und da solls keine Gefahr im Verzug geben? Was soll nur aus Deutschland werden...

Link to post
Share on other sites

Na, der Zoll hält dich an und macht eine Zollkontrolle, die überhöhte Geschwindigkeit/ohne Licht ist dann ein Abfallprodukt :rolleyes:

 

Der Hilfspolizist/Mitarbeiter des Ordnungsamtes, kann dich ja auch wegen einem defekten Bremslicht/Blinker anhalten (Sofern es sein Aufgabenbereich ist)

Link to post
Share on other sites
Einsatzwagen des BAG ( Bundesarbeitsgericht ).

 

:rolleyes::lol:

 

Sicher, dass es nicht ein "Einsatzwagen" der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH war?

 

 

Nun hab ich mich nicht an alle Straßenverkehrsordnungen gehalten

 

What? Wie viele gibt's davon denn noch?

Manche sind doch schon mit der einen hoffnungslos überfordert.

 

:rofl:

 

Viele Grüße

Mace

Link to post
Share on other sites
Siehste und wenn schon die BuPol keinen anhalten darf, dann BAG und Zoll wohl auch nicht. Außerdem ist Polizei Ländersache.

Ob das so ganz richtig ist?

 

Die BP kann die Verkehrsteilnehmer bis zu 30 km im Inland anhalten und kontrollieren.

 

MfG

Seatfahrer

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...