domdi 0 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 Huhu,heute morgen fuhr ich wie jeden morgen über die Landstraße zur Schule, es war nichts weit und breit nichts außer ein Schulbus vor mir und ein Auto hinter mir. Ich fahre dem Bus recht dicht auf und das Auto hinter mir fährt mir dicht auf. Als der Schulbus zum Stehen kam, fuhr ich nicht ! mit Schrittgeschwindigkeit vorbei...anschließend machte ich einen großen Schlenker auf die Gegenfahrbahn innerhalb einer Ortschaft, da auf meiner Fahrbahn ein kleines Schlagloch war. Vor mir eine Ampel die recht schnell auf rot zurückschaltet, deshalb gab ich Gas um die Ampel noch zu schaffen, habs bei dunkelgelb noch geschafft, Auto hinter mir fährt trotzdem noch drüber.30er Zone, in der ich auch keine 30 gefahren bin...Auto immer noch hinter mir, als ich abbog erkannte, dass das Augen hinter mir ein Einsatzwagen des BAG ( Bundesarbeitsgericht ) war. Nun hab ich mich nicht an alle Straßenverkehrsordnungen gehalten, hab ich da irgendwelche Folgen zu befürchten? Ich denke nicht, aber ich wollte trotzdem nochmal nachfragen. gruß Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 Sag mal ??? BAG ... auch genannt die Bugs ... ist das Bundesamt für Güterkraftverkehr ... sieht fast aus wie Polizei und nervt in der Regel Speditionen.Und Nein Du hast nichts zu befürchten. Wenn es irgendein Bevollmächtigter ist würde er Dich schon anhalten, um den Fahrer festzustellen. Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 Bundesarbeitsgericht Quote Link to post Share on other sites
domdi 0 Posted February 20, 2008 Author Report Share Posted February 20, 2008 oh, ok sry, dachte auf die Schnelle es sei das Bundesarbeitsgericht gewesen. gruß Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 Das wär dann aber auch das erste mal das die die Verfolgung von Potentiellen Verkehrssündern übernehmen ... Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 s ... ist das Bundesamt für Güterkraftverkehr ... richtigerBundesamt für Güterverkehr Quote Link to post Share on other sites
Ric 0 Posted February 21, 2008 Report Share Posted February 21, 2008 haben die dich erkannt? Evtl. ist eine Anzeig möglich. 2 Zeugen gegen einen.... Ist mal einem passiert, vollbesetzter "Six pack" des BGS und dann bei durchgezogener Linie überholt... Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted February 21, 2008 Report Share Posted February 21, 2008 Dann kann aber jeder eine Anzeige machen. Also dann ist es egal ob Du die BP (BGS), die Polizei, die BAG oder Ronald McDonalds hinter Dir ist. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted February 22, 2008 Report Share Posted February 22, 2008 Einsatzwagen des BAG ( Bundesarbeitsgericht ) war.Wie geil, nein wie geil.Ich dachte bislang BAG hiesse BAnanenrepublikGermany Quote Link to post Share on other sites
Guest KarlGunther Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 Die haben überhaupt kein Recht normale Autos anzuhalten. Das darf nur die echte Polizei. Nach dem Urteil von Mainz darf nicht mal mehr die Bundespolizei normale Autos anhalten. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 Link zu dem Urteil? Quote Link to post Share on other sites
Guest KarlGunther Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 http://www.google.de/search?hl=de&sa=X...ilt&spell=1 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 http://www.gdp-bundespolizei.de/?p=702Die im Dienst befindlichen Kollegen der Bahnpolizei hatten zwei männliche Personen, die nachts mit extrem überhöhter Geschwindigkeit und ohne Beleuchtung durch die Stadt fuhren, verfolgt, gestellt und der Landespolizei übergeben.Wegen Unzuständigkeit beim polizeilichen Eingriff wurden die beiden Beamten nun auch in zweiter Instanz verurteilt.� Das Gericht wollte die Gefahr im Verzuge für die allgemeine Sicherheit und Ordnung nicht erkennen und meinte, die im Dienst befindlichen Beamten hätten nicht eingreifen dürfen, sondern die Landespolizei rufen müssen. Nachts, ohne Licht und überhöhte Geschwindigkeit...und da solls keine Gefahr im Verzug geben? Was soll nur aus Deutschland werden... Quote Link to post Share on other sites
Guest KarlGunther Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 Siehste und wenn schon die BuPol keinen anhalten darf, dann BAG und Zoll wohl auch nicht. Außerdem ist Polizei Ländersache. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 Na, der Zoll hält dich an und macht eine Zollkontrolle, die überhöhte Geschwindigkeit/ohne Licht ist dann ein Abfallprodukt Der Hilfspolizist/Mitarbeiter des Ordnungsamtes, kann dich ja auch wegen einem defekten Bremslicht/Blinker anhalten (Sofern es sein Aufgabenbereich ist) Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 8, 2008 Report Share Posted March 8, 2008 Einsatzwagen des BAG ( Bundesarbeitsgericht ). Sicher, dass es nicht ein "Einsatzwagen" der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH war? Nun hab ich mich nicht an alle Straßenverkehrsordnungen gehalten What? Wie viele gibt's davon denn noch?Manche sind doch schon mit der einen hoffnungslos überfordert. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Siehste und wenn schon die BuPol keinen anhalten darf, dann BAG und Zoll wohl auch nicht. Außerdem ist Polizei Ländersache.Ob das so ganz richtig ist? Die BP kann die Verkehrsteilnehmer bis zu 30 km im Inland anhalten und kontrollieren. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
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