edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Hallöle, hab mal einen etwas komplizieteren Fall. Ich bin Februar 2006 in der Probezeit 27 km zu schnell im Ortgeblitzt worden. Meine 3 Punkte habe ich bekommen und die ca 85 Euro strafe musste ich auch bezahlen.Ich wurde allerdings nie auf eine Probezeitverlängerung hingewiesen und wurde ebenfalls nichtzu einer Nachschulung aufgefordert. Meine Frage: Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetreten und/oder muss ich mich immer noch wegen einesAufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt. Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht. Hoffe es kann mir einer helfen...! Gruß Benny Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetretenJaund/oder muss ich mich immer noch wegen einesAufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt.Nein, das Seminar kann noch kommen Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht.Probezeit MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetretenJaund/oder muss ich mich immer noch wegen einesAufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt.Nein, das Seminar kann noch kommen Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht.Probezeit MfG. hartmut Und wann verjährt das Ganze? Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Und wie ist die Reichweite von einem Blitzgerät auf der Autobahn bzw. wieviele Meter davor blitzt so ein ding in der Regel?? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Und wann verjährt das Ganze?Der Blitzer Verjährung Nachschulung verjährt nicht Und wie ist die Reichweite von einem Blitzgerät auf der Autobahn bzw. wieviele Meter davor blitzt so ein ding in der Regel?? Kommt darauf an wie hoch die zu erwartende Geschwindigkeit ist, aber sehr nah. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Und wann verjährt das Ganze?Der Blitzer Verjährung Nachschulung verjährt nicht Und wie ist die Reichweite von einem Blitzgerät auf der Autobahn bzw. wieviele Meter davor blitzt so ein ding in der Regel??Kommt darauf an wie hoch die zu erwartende Geschwindigkeit ist, aber sehr nah. MfG. hartmut Ich war bei drei Spuren auf der Llnken Seite und hab das ding (stand auf Grünfläche rechts) weit weg von mir (auf jedenfall weit mehr als 30 Meter)bitzen sehen. Hab sofort runtergebremst und bin mit vorgeschriebenen 100kmh vorbeigefahren. Is es wahrscheinlich das die mich gemeint haben, oder ist das Radargerät nur auf eine Spur gerichtet.??Was denkst du? Es war aufjeden Fall noch ein gutes Stück weg und weit von kurz davor entfernt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Das Radargerät erfasst idR alle Spuren. Mit den 30 Metern kann bei der Fahrt auf der linken Spur gut hinkommen. Ob die Messung anuliert oder das Bild nicht geworden ist, kann ich natürlich nicht sagen. Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetretenJaNein. Warum sollte Sie? Verjährung Nachschulung verjährt nicht Natürlich verjährt sie analog zu den Tilgungsfristen. Siehe auch klickDie zeitliche Grenze der Verwertbarkeit dürfte in Anlehnung an die Tilgungsvorschriften im Verkehrszentralregister anzunehmen sein.oder klickDie Rechtmäßigkeit von Anordnungen auf der Grundlage von § 2a II StVG nach Ablauf der Probezeit beurteilt sich - ungeachtet des seitdem verstrichenen Zeitraumes - auch bei inzwischen beanstandungsfreier Teilnahme am Straßenverkehr allein danach, ob die Anknüpfungsentscheidungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung registerrechtlich noch verwertbar sind.mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Ja was nun? Wenn ich also nichts bekommen habe, ist die Probezeit auch nicht verlängert worden? Gruß Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Ja was nun? Wenn ich also nichts bekommen habe, ist die Probezeit auch nicht verlängert worden?Richtig. §§ 2a Abs 2/2a StVG(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde 1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,[...] (2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.Hier gab es keine Maßnahme nach §§ 2a Abs 2 Nr 1 StVG, folglich auch keine PZ-Verlängerung. mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Das ganze ist jetzt wie gesagt knapp 2 Jahre her, hab meine Punkte bekommen, Strafe bezahlt musste aber nichtzum Aufbauseminar. Also heißt das jetzt im klartext das die Verlängerung nicht eingetreten ist???? Und das Ausbauseminar kann auch nicht mehr kommen? Quote Link to post Share on other sites
edgarwallace1986 0 Posted February 13, 2008 Author Report Share Posted February 13, 2008 Hallo? Eine kleine Antwort bitte noch Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Ich bin Februar 2006 in der Probezeit 27 km zu schnell im Ortgeblitzt worden. Meine 3 Punkte habe ich bekommen und die ca 85 Euro strafe musste ich auch bezahlen.Ich wurde allerdings nie auf eine Probezeitverlängerung hingewiesen und wurde ebenfalls nichtzu einer Nachschulung aufgefordert. Hab sofort runtergebremst und bin mit vorgeschriebenen 100kmh vorbeigefahren. Is es wahrscheinlich das die mich gemeint haben, oder ist das Radargerät nur auf eine Spur gerichtet.??Was denkst du? Es war aufjeden Fall noch ein gutes Stück weg und weit von kurz davor entfernt. Gruß. Redest du von zwei verschiedenen Fällen? Zum ersten Posting: Juli 2004 FührerscheinFeb 2006 geblitzt und Bußgeldbescheid bezahlt--> Probezeit bis Juli 2008.Nachschulung kann auch noch nach 10 Jahren angeordnet werden, auch wenn die verlängerte Probezeit schon rum ist. Allerdings ist das außer den Kosten dann relativ witzlos, da ja kein zweiter und dritter Verstoß nach der Nachschulung innerhalb der Probezeit mehr kommen kann. Quote Link to post Share on other sites
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