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Hallöle, hab mal einen etwas komplizieteren Fall. Ich bin Februar 2006 in der Probezeit 27 km zu schnell im Ort

geblitzt worden. Meine 3 Punkte habe ich bekommen und die ca 85 Euro strafe musste ich auch bezahlen.

Ich wurde allerdings nie auf eine Probezeitverlängerung hingewiesen und wurde ebenfalls nicht

zu einer Nachschulung aufgefordert. Meine Frage:

 

Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetreten und/oder muss ich mich immer noch wegen eines

Aufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt.

 

Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht.

 

Hoffe es kann mir einer helfen...! Gruß Benny

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Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetreten

Ja

und/oder muss ich mich immer noch wegen eines

Aufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt.

Nein, das Seminar kann noch kommen

 

Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht.

Probezeit

post-14-1143976890.gif

 

MfG.

 

hartmut

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Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetreten

Ja

und/oder muss ich mich immer noch wegen eines

Aufbauseminars fürchten, oder ist das ganze um die Ecke sprich verjährt.

Nein, das Seminar kann noch kommen

 

Was wäre wenn ich erneut mit 27 zu viel gebltzt würde? Mein Führerschein hab ich Juli 2004 gemacht.

Probezeit

post-14-1143976890.gif

 

MfG.

 

hartmut

 

Und wann verjährt das Ganze?

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Und wann verjährt das Ganze?

Der Blitzer

 

Verjährung

post-14-1143977047.gif

 

Nachschulung verjährt nicht :nick:

 

Und wie ist die Reichweite von einem Blitzgerät auf der Autobahn bzw. wieviele Meter davor blitzt so ein ding in der Regel??

 

Kommt darauf an wie hoch die zu erwartende Geschwindigkeit ist, aber sehr nah.

 

MfG.

 

hartmut

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Und wann verjährt das Ganze?

Der Blitzer

 

Verjährung

post-14-1143977047.gif

 

Nachschulung verjährt nicht :nick:

 

Und wie ist die Reichweite von einem Blitzgerät auf der Autobahn bzw. wieviele Meter davor blitzt so ein ding in der Regel??
Kommt darauf an wie hoch die zu erwartende Geschwindigkeit ist, aber sehr nah.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ich war bei drei Spuren auf der Llnken Seite und hab das ding (stand auf Grünfläche rechts) weit weg von mir (auf jedenfall weit mehr als 30 Meter)

bitzen sehen. Hab sofort runtergebremst und bin mit vorgeschriebenen 100kmh vorbeigefahren.

Is es wahrscheinlich das die mich gemeint haben, oder ist das Radargerät nur auf eine Spur gerichtet.??

Was denkst du? Es war aufjeden Fall noch ein gutes Stück weg und weit von kurz davor entfernt. Gruß

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Ist die Probezeitverlängerung trotzdem eingetreten
Ja
Nein. Warum sollte Sie? :)

 

Verjährung

post-14-1143977047.gif

 

Nachschulung verjährt nicht :nick:

Natürlich verjährt sie analog zu den Tilgungsfristen. Siehe auch klick
Die zeitliche Grenze der Verwertbarkeit dürfte in Anlehnung an die Tilgungsvorschriften im Verkehrszentralregister anzunehmen sein.
oder klick
Die Rechtmäßigkeit von Anordnungen auf der Grundlage von § 2a II StVG nach Ablauf der Probezeit beurteilt sich - ungeachtet des seitdem verstrichenen Zeitraumes - auch bei inzwischen beanstandungsfreier Teilnahme am Straßenverkehr allein danach, ob die Anknüpfungsentscheidungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung registerrechtlich noch verwertbar sind.

mfg

brightstar

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Ja was nun? Wenn ich also nichts bekommen habe, ist die Probezeit auch nicht verlängert worden?
Richtig.

 

§§ 2a Abs 2/2a StVG

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

[...]

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.

Hier gab es keine Maßnahme nach §§ 2a Abs 2 Nr 1 StVG, folglich auch keine PZ-Verlängerung.

 

mfg

brightstar

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Ich bin Februar 2006 in der Probezeit 27 km zu schnell im Ort

geblitzt worden. Meine 3 Punkte habe ich bekommen und die ca 85 Euro strafe musste ich auch bezahlen.

Ich wurde allerdings nie auf eine Probezeitverlängerung hingewiesen und wurde ebenfalls nicht

zu einer Nachschulung aufgefordert.

 

Hab sofort runtergebremst und bin mit vorgeschriebenen 100kmh vorbeigefahren.

Is es wahrscheinlich das die mich gemeint haben, oder ist das Radargerät nur auf eine Spur gerichtet.??

Was denkst du? Es war aufjeden Fall noch ein gutes Stück weg und weit von kurz davor entfernt. Gruß

.

 

Redest du von zwei verschiedenen Fällen? :nick:

 

Zum ersten Posting:

 

Juli 2004 Führerschein

Feb 2006 geblitzt und Bußgeldbescheid bezahlt

--> Probezeit bis Juli 2008.

Nachschulung kann auch noch nach 10 Jahren angeordnet werden, auch wenn die verlängerte Probezeit schon rum ist. Allerdings ist das außer den Kosten dann relativ witzlos, da ja kein zweiter und dritter Verstoß nach der Nachschulung innerhalb der Probezeit mehr kommen kann.

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