Radroller 0 Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Hallo, als Kundendienstmonteur wurde mir seiner Zeit von einem Hausmeister der Parkplatz angewiesen.Lange danach bekam ich Post vom Ordnungsamt wegen Falschparken.Ich habe dann zugegeben, dass ich dort auf Anweisung geparkt habe. Die Zahlung habe ich abgelehnt.Damals war auch kein Hinweis am Scheibenwischer vorhanden.Jetzt bekam meine Firma (ich habe einen Firmenwagen) erneut Post.Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, weil die Feststellung des Fahrers nicht möglich war.Meine Firma soll jetzt die Kosten zahlen. Das sind die Kosten des Bußgeldes + Auslagen. Wie gehe ich weiter vor bzw. welche Möglichkeiten habe ich.Übernimmt so was meine Rechtschutzversicherung ?Ich will das nicht zahlen. Mir geht es nicht um die paar Euro. Der Hausmeister ist selbst Angestelllter bei der Stadt, die mir jetzt die Kosten aufbrummen will. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Ist ok, sind die Verfahrenskosten und müssen gezahlt werden. Eine Anfrage bei der Verkehrsrechtsschutz kann aber ggf. was bringen, bei mir wurden auch schon mal die Gebühren und Auslagen übernommen. Quote Link to post Share on other sites
Radroller 0 Posted January 20, 2008 Author Report Share Posted January 20, 2008 Hallo Findom, danke für Deine schnelle Antwort, auch wenn sie für mich unbefriedigend ist.Es widerstrebt meinem Rechtsgefühl, dass die Behörde den Bußgeldbescheid einfach in einen Kostenbescheid umwandeln kann.Wenn das so wäre, könnte man ja uneingeschränkt Kasse machen. Einer sagt was falsches und der andere kassiert ab. Diese Lösung ist für die Behörde sicher der einfachste Weg. Wenn ich bzw. meine Firma das nicht zahle, was passiert dann ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Der TE/Halter hat ja den Fahrer benannt, so daß die Kosten der "Halterhaftung" nicht auferlegt werden dürfen. Der Fahrer steht ja fest. Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen und darauf hinweisen, wäre mein Vorschlag. Quote Link to post Share on other sites
Radroller 0 Posted January 20, 2008 Author Report Share Posted January 20, 2008 Hallo Gast225, danke für Deinen Vorschlag.Das werde ich wohl machen.Zusätzlich werde ich mal bei meinem Rechtschutz anfragen.Ist ja eigentlich wegen der paar Euro völliger Blödsinn. Aber ich habe den Sch... nicht angefangen. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Theoretisch hast Du doch Falsch geparkt ?! Warum nicht einfach zahlen. Egal ob mit anweisung oder ohne ... Morgen sagt dir der Hausmeister Du sollst ein Geschäft überfallen ... Edit: Bezahlen und den Hausmeister Zivilrechtlich belangen. Quote Link to post Share on other sites
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