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Halteverbot In Einbahnstr. Nicht Gesehen


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Hallo.

 

Eine für die Profis hier bestimmt einfache Frage; ich weiß aber nicht weiter!

 

Mangels Zeichentalent der Versuch der Beschreibung:

 

Straßen/Fahrtsituation wie ein "T", wobei Straße A der "Stiehl" und Straße B der Querstrich ist. A und B sind Einbahnstr. A führt auf B zu und B geht aus Richtung A nur nach links. Auf B steht ein Halteverbotszeichen, aber (nur rechts) schon vor der Einfahrt

Straße A. (ist von dort auch nicht zu erkennen).

 

Ich hoffe ihr konntet mir folgen.

 

Wenn ich jetzt aus Straße A links in Straße B einfahre (anders gehts ja auch nicht) und mich dort hinstelle (also mein Auto natürlich) stehe ich im absoluten Halteverbot.

D.h., ich hätte - da ja nie an dem Schild vorbeigekommen - vorsorglich erstmal eine Weile die Straße runterlaufen müssen, um mich zu informieren, ob irgendeine Regelung getroffen wurde.

 

Ist das rechtens? Oder hätte das Schild nochmal nach Einfahrt Strße A wiederholt werden müssen?

(Knöllchen gabs erstmal)

Wie gesagt, hätte mich dort niemals für mehrere Stunden hingestellt, wenn ich es gewußt hätte. Bin aber ortsunkundig.

 

Danke für eure Antworten.

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war es ein "einfaches" halteverbot (zeichen 283), also ohne pfeile oder gar ne entsprechende zone? wenn ja, so gilt dies nur bis zur nächsten kreuzung oder einmündung - allerdings nur, wenn die einmündung auf der straßenseite ist, auf der das schild steht. so wie ich das sehe gilt das halteverbot auf der rechten staßenseite (in fahrtrichtung) weiterhin, lediglich ein auf der linken seite aufgestelltes schild hätte mit der einmündung seine gültigkeit verloren.

auf grund deiner ortsunkundigkeit könntest du versuchen dich damit evtl. um das bußgeld zu schinden, in dem du dich zum entsprechenden sachbearbeiter durchhangelst und versuchst das mit ihm zu klären - alles innerhalb der fristen versteht sich. weil woher soll der einfahrende wissen, dass dort halteverbot herrscht. vom gesunden menschenverstand her würde ich sowas als abzocke bezeichnen, juristisch sehe ich aber keinen fehler. wie viel sollst du denn spenden?

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Vielleicht sollte man die Stadtverwaltung mal darauf hinweisen, das zum leichteren Verständnis ein zusätzliches Schild angebracht werden sollte.

 

Nötig ist es nicht, da wie schon dargestellt das Schild nicht durch die Kreuzung/Einmündung auf der falschen Seite aufgehoben wird.

Zum Zurücklaufen ist zu sagen, das Gerichte teilweise Wege bis zu 300 Meter zumuten, um sich nach Schildern zu erkunden.

ich persönlich halte das aber für lebensfremd. :z30:

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Konnte mich leider nicht früher melden.

 

Danke für eure schnellen Antworten.

Ok, dann weiß ich für´s nächste Mal bescheid. Ich zahle die 15,00 EUR und gut ist, da ich keine Lust habe, noch nervige Telefonate in "fremde" Bundesländer zu führen. Aussichten sind wahrscheinlich eh gering und dann kommen noch die Telefonkosten dazu.

 

Kann mich eurer Auffassung, dass das ganze ziemlich lebensfremd ist, nur anschließen. Vor allem weil ja ansonsten auch nicht mit Schildern gespart wird.

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  • 2 weeks later...
war es ein "einfaches" halteverbot (zeichen 283), also ohne pfeile oder gar ne entsprechende zone? wenn ja, so gilt dies nur bis zur nächsten kreuzung oder einmündung - allerdings nur, wenn die einmündung auf der straßenseite ist, auf der das schild steht. ...

... juristisch sehe ich aber keinen fehler. wie viel sollst du denn spenden?

 

Irgendwie komme ich hier nicht ganz mit. Ohne es jetzt schriftlich vor mir zu haben, gibt es doch die Regelung Geltungsbereich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Wo bitteschön steht geschrieben, dass sich die Einmündung auf der rechten Seite befinden muß???

 

Es ist doch völlig unerheblich, ob der Querverkehr von links oder von rechts einbiegt!

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VwV StVO Zeichen 283 Haltverbot
Urteile/Meinungen zu Zeichen 283

...

Einmündungen im Geltungsbereich beenden das Haltverbot, Einmündungen gegenüber oder Einfahrten beenden es nicht

...

 

...habe es gerade in der StVO nachgelesen! War mir so garnicht bewußt gewesen!

 

Aber so recht einleuchten will es mir nicht!!!

 

Wo bitteschön ist der Unterschied, ob einer aus einer Einmündung von links oder von rechts in die selbe Fahrtrichtung einbiegt??? Er kann von dem Verkehrszeichen keine Kenntnis erlangen!

 

Und selbst das Argument, man könne bis zu 300 m zurücklaufen, um sich vom Nichtvorhandensein z.B. eines Halteverbotes zu überzeugen, will mir nicht so recht einleuchten, denn während ich zurücklaufe (ich habe ja mein Fz. bereits abgestellt) verstoße ich bereits gegen das Halteverbot!

 

Wie bescheuert ist das denn???!!! Das ist doch mal wieder typisch deutscher Bürokratenschwachsinn!

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