Guest harzer Posted July 28, 2003 Report Share Posted July 28, 2003 Hallo, ich bin vom Kasten geblitzt worden (2mal), als ich bei Rot über eine Kreuzung fuhr. Nach fünf Tagen kam der AB. Photo haben sie, lag aber nicht bei. Es war knapp, unter einer Sekunde jedenfalls, meiner Meinung nach wars noch gelb, aber naja. Leider bin ich noch in der Probezeit. Hinter mir fuhr ein anderer ziemlich dicht auf, wie groß die Gefahr eines Auffahrunfalls war, kann ich nachträglich nicht mehr genau einschätzen, aber ich empfand sie offenbar als real und gab Gas. Eben hatte ich - ADAC macht's möglich - ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt (Rechtsschutz habe ich nicht). Der empfahl mir, im Bogen nur die Pflichtdaten einzutragen, aber nichts anzukreuzen oder hinzuzuschreiben. Er meint, im Fall eines Verfahrens könnte ich evtl. auf einen Anwalt verzichten. Ich habe hier schon so einige Threads durchgelesen, aber trotzdem noch ein paar konkrete Fragen: 1. Was spricht dagegen, gleich von Anfang an zu leugnen ("war noch gelb") und auf die Angst vor dem Auffahrunfall zu setzen? Zeitspiel macht bei mir ja wohl keinen Sinn. 2. Wenn die Übertretung wirklich sehr knapp war, rechnen die eine Toleranz ein (falls sie das überhaupt tun), bevor sie den AB überhaupt verschicken, oder passiert das erst später, evtl. erst vor Gericht? 3. Wie ist die Chance i. a., mit dem Argument 'Auffahrunfall' durchzukommen, wenn man z.B. auf dem Photo den andern Wagen, während ich in der Mitte der Kreuzung bin, bereits vor der Ampel stehen sieht, oder er zumindest schon sehr nah vor der Ampel ist? 4. Komme ich wirklich ohne Anwalt aus, wenn ich mich etwas einarbeite? 5. Was spricht dagegen, wenn die Aussichten auf Strafmilderung gering sind, gleich von Anfang an alles zuzugeben (-> anzukreuzen), um die Sache schnell hinter mich zu bringen? Sorry, etwas lang geraten, alles hier. Tschüß,harzer Quote Link to post Share on other sites
Guest Flual Posted July 28, 2003 Report Share Posted July 28, 2003 1- Alles spricht dagegen! Standardausrede - sinnlos! Zeugt von Gefährdungsbereitschaft!2- Toleranz ist die Gelb Phase3- Nimmt kein Richter ab4- Vor Gericht ohne Anwalt - viel Spass!5- Nichts spricht dagegen! Quote Link to post Share on other sites
Guest harzer Posted July 30, 2003 Report Share Posted July 30, 2003 OK, danke für die Antwort. Dann zeige ich mich bedingungslos geständig. Hoffentlich wird mir das dann nicht zur Last gelegt ("Hat die Unverschämtheit, sein Vergehen auch noch offen einzugestehen. Offensichtlich Gewohnheitsraser."). Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 31, 2003 Report Share Posted July 31, 2003 Rein realistisch betrachtet wird der Einwand, das Dir da jemad haette drauffahren koennen, nichts bringen. Solltest Du Einspruch gegen den kommenden BuGeBe einlegen, geht die Angelegenheit vor Gericht - wo Du ohne Anwalt keine Chance hast. Mit Anwalt hoechstwahrscheinlich auch nicht.Hoffentlich wird mir das dann nicht zur Last gelegt ("Hat die Unverschämtheit, sein Vergehen auch noch offen einzugestehen. Offensichtlich Gewohnheitsraser.")Das wird wohl nicht geschehen. Anhand der Tatsache, dass sie Dich angeschrieben haben ist fest zu stellen, dass sie Fotos von Dir haben. Eine - wenn auch klitzekleine - Chance waere es, dass Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist. Nun musst Du abwaegen, was zu machen ist. Ich wuerde erstmal nur den AB zurueck schicken, mit Unterschrift und ohne jegliche weitere Aussage zur Sache. Dann kommt irgendwann der BuGeBe, hoffentlich mit Bild. Bist Du gut zu erkennen - Pech gehabt.Du kannst natuerlich auch schon auf dem AB alles zugeben und die Umstaende schildern, in der Hoffnung, dass der Sachbearbeiter Dir folgt und nichts grosses daraus macht. Allerdings ist diese Wahrscheinlichkeit auch recht gering, soll heissen, er bleibt beim Standardsatz fuer ein derartiges Vergehen.... Quote Link to post Share on other sites
Guest harzer Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 Heute kam nun ein Anruf von der Polizei mit der Bitte um Rückruf. Ich hatte den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt, ohne aber irgendwas anzukreuzen oder zuzugeben. BuGeBe habe ich noch nicht bekommen. Jetzt wollen die mich wohl am Telefon zum Geständnis bringen. Oder was wollen die wohl von mir? Wie soll ich mich am Telefon verhalten - weiter keine Angaben machen? Wenn ich das Foto gesehen hätte und wüßte, ich habe keine Chance, würde ich die Sache ja zugeben, und fertig. Aber so? Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 Nicht melden, keine Anrufe beantworten, nicht hingehen. Sagst du was falsches könnten sie dir noch Vorsatz bzgl. des Überfahrens des Rotlichts vorwerfen, was alles nur noch schlimmer macht! Kommt Besuch nach Hause, am besten Türe erst gar nicht öffnen, ansonsten "Aussage verweigern". Der BuGeBe kommt mit Sicherheit. Quote Link to post Share on other sites
Bremser 1 Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 Jetzt wollen die mich wohl am Telefon zum Geständnis bringen. Oder was wollen die wohl von mir? Na die freuen sich immer wieder, wenn sie einen Idioten finden, der mit seiner Aussagefreudigkeit aus der Sache einen Vorsatz macht. Bringt schnell mal mindestens das doppelte Bußgeld mit sich. Quote Link to post Share on other sites
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