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Fahrt Mit 0.95 Promille, Letzter Fall 10 Jahre Zurück


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Hallo liebe Forumskollegen,

 

mein Schwiegervater ist heute mit 0,95 Promille erwischt worden, gemäß Alkotest.Blutprobe steht noch aus.

 

Nun die dringende Frage:

 

Sein letzter Fall (mit 0,9) liegt 10 Jahre zurück. Spielt das noch eine Rolle, oder bleibt es dann bei 250+25€, 4 Punkte, 1 Monat FV????

 

Was ich auch nicht verstehe, die Polizei hat ihm "nahegelegt", bis Dienstag das Auto nicht zu benutzen! Was hat das zu bedeuten???

 

Den Führerschein hat er noch zu Hause.

 

Herzlichen Dank im Voraus für rasche Antworten.

 

Grüße vom Vielfahrer

 

musicus

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da der frühere fall wohl auch nur eine owi war, spielt dieser keine rolle mehr

 

Was ich auch nicht verstehe, die Polizei hat ihm "nahegelegt", bis Dienstag das Auto nicht zu benutzen! Was hat das zu bedeuten???

blödes polizistengeblubber <_<

 

Bei Wiederholung (auch im OWI Bereich) kann das Bußgeld verdoppelt werden, hab aber jetz leider die Fristen nicht im Kopf (5 Jahre?-müsst ich jetz erst googlen). Bei 10 Jahren geh ich jedoch davon aus das es bereits gelöscht ist und es bei den 250 Euro bleibt. :P

 

p.s. grad weng gegoogelt, find aber nix und gibt nu erstma essen.. evtl später nochmal :D

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spätestens aber nach 5 jahren sind die punkte abgebaut.
Dies gilt NICHT für OWIs nach §§ 24a StVG siehe §§ 29 Abs 6 StVG.
Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.

mfg

brightstar

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  • 3 weeks later...

Zunächst einmal müsste man klären, ob durch doe Polizisten eine Owi oder eine Straftat aufgenommen wurde. Hat dein Schwiegervater nämlich Ausfallerscheinung gezeigt, dann könnte es bei dieser Atemalkoholkonzentration auch eine Straftat nach § 316 StGB sein. Für den Fall einer Straftat, wird die Sache nach Vernehmung der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt und die entscheidet dann mehr oder minder über den Ausgang des Verfahrens.

Hat dein Schwiegervater keine Ausfallerscheinungen gezeigt, dann handelt es sich in der Tat um eine Owi. Im Owi-Bereich gilt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, d.h. die Höhe des Bußgeldes und die Dauer des Fahrverbotes würde sich aus genau diesem ergeben.

 

Nun müsste man klären, ob die erste Trunkenheitsfahrt eine Owi oder eine Straftat war, denn danach berechnet sich auch die Verjährungsfrist. Aber ohne mich jetzt festlegen zu wollen, ich bin der Annahme, dass, wenn dein Schwiegervater sich in den letzten 10 Jahren nichts hat zu Schulden kommen lassen, die letzte Trunkenheitsfahrt keine Auswirkungen auf die akzuelle hat.

 

Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen!

 

Flo

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