Jump to content

Wie Lange Zwischen Nichtantwort Bis Bgb?


Recommended Posts

Hallo,

 

bzgl. eines Versuchs - über die Verjährung zu kommen - wäre es nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie lange man in etwa einen AB liegen lassen kann, bevor der Bußgeldbescheid einflattert?

 

Ich möchte nicht zu früh antworten und jede Woche mitnehmen, die möglich ist. Auf dem Schreiben steht ja etwas von einer Woche; liegt allerdings schon zwei Wochen hier und ich hatte es bei einer anderen Angelegenheit auch schonmal über einen Monat erstmal liegen lassen.

 

Diesmal geht es aber um Punkte, vielleicht ist der Sachbearbeiter dann engagierter.

 

ALSO meine Frage: Kann ich den AB locker 4 Wochen erstmal liegen lassen oder sollte ich jetzt nach zwein langsam ans zurückschicken denken?

 

Liebe Grüße

Link to post
Share on other sites

Ich finde, du solltest ihn nach 2 Wochen zurücksenden, wenn du ihn zurücksenden willst.

Je nachdem wie nahe die Verjährung schon gerückt ist, kann nach 4 Wochen bereits wild ermittelt werden.

Link to post
Share on other sites

Hallo =)

 

die allgemeine Verjährung bzgl. der Tat beträgt jetzt etwa 4 Wochen - meine eben die besagten zwei.

 

Wild ermitteln nach vier Wochen wäre mir ja recht, solange der Bußgeldbescheid nicht kommt.

Also wird mir generell geraten den AB JETZT zurückzuschicken und nicht das Risiko einzugehen, weitere zwei Wochen zu warten?

 

Ich hoffe halt darauf, dass wenn ich ihn kurz vor Weihnachten rausschicke - mir vielleicht die nahen Feiertage etwas bringen (in der Form, dass der Sachbearbeiter viel zu viel zu tun hat - Beamte sind ja so beschäftigt - und das alles etwas länger dauert als normal; dadurch wieder Zeit rausgezögert werden würde).

 

Im Endeffekt will ich ja im jetzigen Schreiben nur ein Foto erbitten - um den "Fahrer" zu ermitteln und danach "mitzuteilen" (bin nicht so blöd und belaste ihn - das macht mein Dritter schön selbst).

 

Sind 4 Wochen des Wartens nach Erhalt des AB zu viel? Sind drei Wochen noch human - oder sollte ich jetzt nach zwei Wochen schon zusehen, den Bogen zurückzuschicken - damit mir nicht der Bußgeldbescheid ins Haus flattert?

 

Liebe Grüße

Link to post
Share on other sites

Also ich hatte den AB einfach liegen gelassen, gut mein Vorteil war halt eben, dass ich nicht der Halter war und außerdem wurde ich in einem anderen Landkreis geblitzt, kann sein, dass dadurch auch noch die ein oder andere Woche vergangen ist. Nunja 3 Monate sind schon vorbei, war vorgestern bei der Polizei (die sind ja vor kurzem vor meiner Haustüre aufgetaucht, aber nach der Verjährungsfrist) und bestätigte, dass ich geblitzt worden sei. Mal abwarten, was jetzt kommt, eigentlich sollte jetzt nen Brief mit der Einstellung des Verfahrens kommen.

 

Also ich würde ihn liegen lassen bzw. vergessen^^

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...