Jump to content

Umwandlung Von Fahrverbot In Doppeltes Bußgeld ?


Recommended Posts

Hallo Ihr alle,

 

folgende Frage: im Baustellenbereich(Autobahn iO) mit 36 kmh netto zuviel erwischt, ergo droht Fahrverbot - spielt es bei der Entscheidung der Behörde, ob sie einer Verdoppelung der Strafe zustimmt eine Rolle, dass Fahrer auch ohne die Baustellenbegrenzung 16 kmh zu viel gehabt hätte?

 

Die Frage mag merkwürdig klingen, aber ich komme darauf, weil man ja in seiner Begründung/Antrag irgendwie versucht, sein einmaliges Fehlverhalten zu erklären. Und das Argument: " habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war.

 

Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden.

Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht?

 

Danke schonmal im Voraus.

Link to post
Share on other sites
Hallo Ihr alle,

 

folgende Frage: im Baustellenbereich(Autobahn iO) mit 36 kmh netto zuviel erwischt, ergo droht Fahrverbot - spielt es bei der Entscheidung der Behörde, ob sie einer Verdoppelung der Strafe zustimmt eine Rolle, dass Fahrer auch ohne die Baustellenbegrenzung 16 kmh zu viel gehabt hätte?

 

Die Frage mag merkwürdig klingen, aber ich komme darauf, weil man ja in seiner Begründung/Antrag irgendwie versucht, sein einmaliges Fehlverhalten zu erklären. Und das Argument: " habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war.

 

Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden.

Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht?

 

Danke schonmal im Voraus.

Hi

es ist egal, ob du auch so zu schnell gewesen wärest oder nur jetzt.

Die Umwandelung kannst du ruhig bei der Behörde beantragen - wenn sie es macht: gut, wenn nicht: Einspruch und vor Gericht

Link to post
Share on other sites
habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war.
ohhh ich hab es nicht gesehen, sollte man nicht sagen, da wird dir noch Vorsatz unterstellt nicht im Straßenverkehr aufgepasst, heißt dopplter Satz und umwandlung in eine höhre Strafe nochmal das doppelte drauf.
Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden.

Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht?

wird, aber nicht immer gemacht und welche Vorrausstzung sind es denn?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...