jette 0 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Hallo Ihr alle, folgende Frage: im Baustellenbereich(Autobahn iO) mit 36 kmh netto zuviel erwischt, ergo droht Fahrverbot - spielt es bei der Entscheidung der Behörde, ob sie einer Verdoppelung der Strafe zustimmt eine Rolle, dass Fahrer auch ohne die Baustellenbegrenzung 16 kmh zu viel gehabt hätte? Die Frage mag merkwürdig klingen, aber ich komme darauf, weil man ja in seiner Begründung/Antrag irgendwie versucht, sein einmaliges Fehlverhalten zu erklären. Und das Argument: " habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war. Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden. Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht? Danke schonmal im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Hallo Ihr alle, folgende Frage: im Baustellenbereich(Autobahn iO) mit 36 kmh netto zuviel erwischt, ergo droht Fahrverbot - spielt es bei der Entscheidung der Behörde, ob sie einer Verdoppelung der Strafe zustimmt eine Rolle, dass Fahrer auch ohne die Baustellenbegrenzung 16 kmh zu viel gehabt hätte? Die Frage mag merkwürdig klingen, aber ich komme darauf, weil man ja in seiner Begründung/Antrag irgendwie versucht, sein einmaliges Fehlverhalten zu erklären. Und das Argument: " habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war. Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden. Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht? Danke schonmal im Voraus.Hies ist egal, ob du auch so zu schnell gewesen wärest oder nur jetzt.Die Umwandelung kannst du ruhig bei der Behörde beantragen - wenn sie es macht: gut, wenn nicht: Einspruch und vor Gericht Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 habe diese Beschränkung nicht gesehen/verschwitz" (was auch immer), hier nicht so richtig zieht, da man ja in jedem Fall zu schnell unterwegs war.ohhh ich hab es nicht gesehen, sollte man nicht sagen, da wird dir noch Vorsatz unterstellt nicht im Straßenverkehr aufgepasst, heißt dopplter Satz und umwandlung in eine höhre Strafe nochmal das doppelte drauf.Sonstige Voraussetzungen für eine mögliche Umwandlung wären vorhanden.Stellt man den "Antrag" eigentlich schon gegenüber der Behörde oder erst vor Gericht?wird, aber nicht immer gemacht und welche Vorrausstzung sind es denn? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 War die Baustelle wirklich innerorts oder nimmst du hier fälschlicher Weise an, das Übertretungen innerhalb von Autobahnbaustellen genauso geahndet werden, wie Übertretungen innerorts ? Quote Link to post Share on other sites
jette 0 Posted November 22, 2007 Author Report Share Posted November 22, 2007 @McStraße: Null Pkt, beruflich und familiär auf Fahrzeug angewiesen usw. Und manchmal "spielen" sie da ja wohl mit. @Findom: ja, da Berliner Stadtautobahn. Quote Link to post Share on other sites
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