Mad07 0 Posted November 3, 2007 Report Share Posted November 3, 2007 ZITAT(Neurath @ 02.11.2007, 18:01) *Irgendwas hab ich gelesen mit nur wenn 2x über 21kmh gemessen wurde droht Fahrverbot? Zählt das auch bei innerorts?? Was droht mir nun?? Normal, 2mal über 25 zuviel, egal wo. Ich bin im Sommer mal 4 Wochen zu Fuß gegangen ... heute hat es mcit mit einer Sch...ss Lichtschranke erwischt:Bundesstrasse, ca. 120-130 ( genau nach Überholvorgang) Ich hoffe, es war nicht mehr und ich habe kein 80 übersehen.... Rein theoretisch : Auffrisch Kur der alten Punkte vom SommerOrdnugsgeld für das aktuelle Fotoevtl. Punkte dito Gilt hier auch der Wiederholungsfall mit über 25km/h, wenn im Sommer schon einmal Spazierengehen angesagt war ??? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 3, 2007 Report Share Posted November 3, 2007 Ja Quote Link to post Share on other sites
Kühli 0 Posted November 4, 2007 Report Share Posted November 4, 2007 @ Gast 225Erkläre mir mal auf welcher Vorschrift folgende Unlogik basiert: Ich fahre zweimal innerhalb eines Jahres zu schnell: 27 km/h und 32 km/h in Ortschaft. Muß für das zweite Delikt ein Monat zu Fuß gehen. Fahre ich genau anders herum, muß ich zweimal ein Monat zu Fuß gehen.Eigentlich muß man doch bei der 1. Version auch 2 Moante ( 2x1 Monat) zu Fuß gehen.Denn ich war 2 x innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell. Das Fahrverbot für die 31 km/h innerorts hat nichts mit der Wiederholung zu tun. Es wird wegen der Höhe fällig. IMO ist die Vorschrift falsch. Ich weiß von einem Fall in Bekanntenkreis,wo die Behörde im ersten Fall 2 x ein Fahrverbot ausgesprochen hat. 1x wegen Höhe, einmal wegen Wiederholung. Da läuft ein Einspruch.Kläre mich mal bitte auf,soweit es Dir möglich ist.Gruß Kühli Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 4, 2007 Report Share Posted November 4, 2007 Du kannst beim zweiten Mal auch ein zweimonatiges Fahrverbot kassieren.Darin besteht die Gerechtigkeit. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 @MaceIch sehe dies etwas anders, also entsprechend den Beispielen von Kühli. Gesetze sind nicht immer logisch aufgebaut und mitunter nicht leicht zu verstehen. erst 27 dann 31 zu schnellHier bin ich der Ansicht das eine Erhöhung des FV auf zwei Monate nicht möglich ist, da bereits von Bkat dies so vorgesehen ist. Allernfalls das Buß´geld kann verdoppelt werden.(Manche Behörden verhängen auch zwei Monate-halte ich wie gesagt für unverhältnismäßig) erst 31 dann 27Hier wird beides Mal ein FV verhängt. Zunächst besteht ja schon die Verwarnung hinsichtlich des zu schnellen fahrens was ein FV zur Folge hatte und wenn man nun wieder erheblich zu schnell ist, dann bedarfs es eben erneut eines Denkzettels. Der Fall kann nicht mit dem ersten Beispiel verglichen werden. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Ich sehe da auch kein Problem. Es bedarf ja erst des Bußgeldbescheides als Denkzettel, und um zum Nachdenken anzuregen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 @Gast225: Joa dem stimme ich auch zu. Ich dachte eher an folgende Konstellation: Erste Übertretung führt zu einem (Regel-)Fahrverbot.Der zweite Verstoß ist wieder im Fahrverbotsbereich. In dem Fall könnte eine Erhöhung auf zwei Monate angemessen sein.. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
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