itchy2 0 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 hi, ne freundin von mir ist vor kurzem mit 29kmh drüber außerorts geblitzt worden. autobahn. der wagen ist auf ihren vater angemeldet, aber sie hat angegeben, dass sie gefahren ist. sie ist noch in der probezeit. die angaben wurden aber nur so ausgefüllt, weil sie dachte, dass sie erst ab 30kmh drüber ein aufbauseminar machen muss. da sie gerade am studieren ist und das ganze zeitlich absolut schlecht aussieht (geld ist nicht das große problem) ist die frage wie man das am besten verzögern kann. vll erstmal das "geständniss" wiederrufen? einfach nur um zeit zu gewinnen. ganz wird man aus der sache ja sicher nicht mehr rauskommen, oder? cu itchy2 Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Einspruch einlegen wenn der BGB kommt und diesen am Tag vor der Gerichtsverhandlung zurückziehen. Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 20, 2007 Author Report Share Posted October 20, 2007 und wenn man den dann zurückzieht, kommt es nicht zur gerichtsverhandlung, oder? ist es denn nicht möglich die gemacht aussage zurückzuziehen? damit die erstmal ermitteln müssen? weil zurückgezogene geständnisse/aussagen müssen ja gewertet werden wie als wenn nicht getätigt. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted October 20, 2007 Report Share Posted October 20, 2007 Naja, eine Verwertung als Beweis ist dann vllt nicht mehr möglich(?). Was aber nichts daran ändert, dass die Behörde nur aufs Bild schauen muss und dort die entsprechende Person drauf ist. Somit wäre ein stichfester Bweis vorhanden. Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 21, 2007 Author Report Share Posted October 21, 2007 aber die behörde muss trotzdem erst "ermitteln" um wen es sich handelt. oder sehe ich das falsch? geht ja nur darum, was zeit herrauszuschinden, oder nicht? darf man denn in so einem fall als "beschuldigte/täterin" falsche angaben machen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 darf man denn in so einem fall als "beschuldigte/täterin" falsche angaben machen?Mach dich zu dem Thema mal schlau im Internet über den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare"... Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 22, 2007 Author Report Share Posted October 22, 2007 ja gut. wenn ich das richtig verstanden hab darf man lügen wenn man der "beschuldigte" ist. soll sie denn die aussage erstmal jetzt wiederrufen oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 dann wird ein Passbildabgleich gemacht und die werden recht schnell herraus finden das Sie gefahren ist, wenn die wirklich gefahren ist. Da gegen die Ermittelt wird ist die Verjährung ehe unterbrochen. Die Chancen jetzt noch daraus zukommen sind gegen Null und im zweifel entscheidet der Richter. Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 22, 2007 Author Report Share Posted October 22, 2007 es geht ja auch nicht darum, aus der sache gegen null rauszukommen. primär steht im vordergrund, dass die nachschulung so spät wie möglich stattfindet weil das im moment wegen studium und auslandsaufenthalt so gut wie unmöglich ist. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 das Problem ist halt bis die Aufforderung zur Nachschulung kommt dauert es auch schon einige Monate ob es noch viel bringt mit den Einsprüchen musst du dann halt versuchen und hooffen das es gut funkioiert. Hin brauchst du nicht, aber das hat dann auswirkungen auf deinen Führerschein.Wer hatte es eigendlich gesagt das es erst ab +30 km/h auswirkungen hat mit der Nachschulung? Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 22, 2007 Author Report Share Posted October 22, 2007 hatte ihr ein freund erzählt mit den 30 kmh. wie lang dauert dass denn so ca mit der nachschulung? könnte man die evtl. schon vorher machen? also vor der aufforderung, dass man eine machen muss? (wenn man grad zeit hat und die sich so ewig zeit lassen) Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 darf man denn in so einem fall als "beschuldigte/täterin" falsche angaben machen?Mach dich zu dem Thema mal schlau im Internet über den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare"... ja gut. wenn ich das richtig verstanden hab darf man lügen wenn man der "beschuldigte" ist. soll sie denn die aussage erstmal jetzt wiederrufen oder nicht?Vorsicht Straftaten darf er dabei aber nicht begehen. Quote Link to post Share on other sites
itchy2 0 Posted October 23, 2007 Author Report Share Posted October 23, 2007 find das forum und eure hilfe hier super. bin nur kein jurist. kannste kurz in "deutsch" erklären, was du damit genau meinst? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 23, 2007 Report Share Posted October 23, 2007 [...]Dieser Grundsatz ist ein grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang (nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen). Der oft kurz Nemo-tenetur-Prinzip genannte Grundsatz findet einfachgesetzlich seinen Niederschlag in § 55 Abs. 1 StPO für den Zeugen und in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO für den Beschuldigten, der Ausgang liegt in 14 III IPbpR.[...] Quelle: Klick! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.