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Aufforderung Für Nachschulung Verzögern


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hi,

 

ne freundin von mir ist vor kurzem mit 29kmh drüber außerorts geblitzt worden. autobahn. der wagen ist auf ihren vater angemeldet, aber sie hat angegeben, dass sie gefahren ist. sie ist noch in der probezeit. die angaben wurden aber nur so ausgefüllt, weil sie dachte, dass sie erst ab 30kmh drüber ein aufbauseminar machen muss. da sie gerade am studieren ist und das ganze zeitlich absolut schlecht aussieht (geld ist nicht das große problem) ist die frage wie man das am besten verzögern kann. vll erstmal das "geständniss" wiederrufen? einfach nur um zeit zu gewinnen. ganz wird man aus der sache ja sicher nicht mehr rauskommen, oder?

 

cu itchy2

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und wenn man den dann zurückzieht, kommt es nicht zur gerichtsverhandlung, oder?

 

ist es denn nicht möglich die gemacht aussage zurückzuziehen? damit die erstmal ermitteln müssen? weil zurückgezogene geständnisse/aussagen müssen ja gewertet werden wie als wenn nicht getätigt.

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dann wird ein Passbildabgleich gemacht und die werden recht schnell herraus finden das Sie gefahren ist, wenn die wirklich gefahren ist. Da gegen die Ermittelt wird ist die Verjährung ehe unterbrochen. Die Chancen jetzt noch daraus zukommen sind gegen Null und im zweifel entscheidet der Richter.

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das Problem ist halt bis die Aufforderung zur Nachschulung kommt dauert es auch schon einige Monate ob es noch viel bringt mit den Einsprüchen musst du dann halt versuchen und hooffen das es gut funkioiert. Hin brauchst du nicht, aber das hat dann auswirkungen auf deinen Führerschein.

Wer hatte es eigendlich gesagt das es erst ab +30 km/h auswirkungen hat mit der Nachschulung?

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hatte ihr ein freund erzählt mit den 30 kmh. wie lang dauert dass denn so ca mit der nachschulung? könnte man die evtl. schon vorher machen? also vor der aufforderung, dass man eine machen muss? (wenn man grad zeit hat und die sich so ewig zeit lassen)

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darf man denn in so einem fall als "beschuldigte/täterin" falsche angaben machen?

Mach dich zu dem Thema mal schlau im Internet über den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare"...

 

 

ja gut. wenn ich das richtig verstanden hab darf man lügen wenn man der "beschuldigte" ist. soll sie denn die aussage erstmal jetzt wiederrufen oder nicht?

Vorsicht Straftaten darf er dabei aber nicht begehen.

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[...]Dieser Grundsatz ist ein grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang (nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen). Der oft kurz Nemo-tenetur-Prinzip genannte Grundsatz findet einfachgesetzlich seinen Niederschlag in § 55 Abs. 1 StPO für den Zeugen und in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO für den Beschuldigten, der Ausgang liegt in 14 III IPbpR.[...]

 

Quelle: Klick!

 

Gruss

 

Raubritter

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