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Zeuge In Einem Verkehrsunfall, Brief Von Der Polizei Bekommen !


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hallo zusammen,

 

in der nacht vom 5. auf den 6. mai war ich zeuge eines verkehrsunfalls, ein ein 18 jähriger führerscheinneuling, der seinen führerschein ca.2 monate hat fuhr zu schnell in eine leichte linkskurve, geriet ins schleudern und rammte ein parkendes auto !

ich fuhr hinter ihm und konnte einen teil des unfalls gut beobachten.

der fahrer soll unter alkoholeinfluss sein, nicht in der versicherung untergebracht und winterreifen drauf gehabt haben.

noch dazu war ich der meinung, dass indem auto mindestens 4 saßen, die polizei aber selber gestutzt hat warum nur 2 leute nachdem unfall dort waren ? sie haben mich gezielt gefragt, wieviel leute ich im auto sah !

die krönung war ein leeres kasten bier im kofferaum.

heute bekam ich einen brief wo ich gegen den fahrer angehört werden soll.

jetzt meine frage,

 

habe der polizei geschrieben was ich sah und im unteren abschnitt des briefes gab es einen bereich, wo die polizei der meinung war, dass diese mich von meinen rechten verletzt sah und ich mich besonders dafür äußern kann.

ich stand nachdem unfall ziemlich unter schock und man bat mir an einen krankenwagen zu holen, dies lehnte ich jedoch ab.

 

hat jemand eine ahnung was die polizei damit meint ? verletzung meiner rechte ? welche wären diese ?

 

mit freundlichem gruß

 

bXXXX

Edited by Mr_Biggun
Namen zum Schutz des TE anonymisiert
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ich hab meine zeugenaussage geschrieben und abgeschickt,

 

also da stand:

 

die polizei ist der meinung das sie in ihrem recht verletzt worden sind und sie sich sie gesondert davon gebrauch machen können ! oder so .. das war etwas länger .. hätte dann ein beiliegendes formular ausfüllen können welches ich aber nicht gefunden habe.

als ich mir das alles durchlas, dachte ich , dass ich den fahrer auf schmerzensgeld oder so anklagen könnte ...

 

weiss es leider nicht mehr so genau ... habe denen geschildert was ich sah und abgeschickt

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Vermutlich stand da, daß du als Geschädigter angesehen wurdest, da du durch dieses Ereignis einen Schock erlitten hast.

In diesem Fall stünde die fahrlässige Körperverletzung im Raume, die der Unfallverursacher dir gegenüber begangen hätte. Diese ist ein relatives Antragsdelikt, sie wird also nur bei besonderem öffentlichem INteresse (Entscheidung der Staatsanwaltschaft) oder Auf Strafantrag des Verletzten gestellt.

Somit stellte man dir die Frage, ob du Strafantrag stellen willst. Dieses ist bis zu drei Monate nach der Tat (bzw. nach Bekanntwerden von Tat und Täter) möglich.

 

Gruß

Goose

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vielen dank für deine komige antwort frosch :rolleyes:

 

und goose danke dir auch sehr, hast mir sehr geholfen.

also sah man mich schon als geschädigter, oder ist das so ein schreiben was jeder zeuge bekommt ?

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Ich kann natürlich nur vermuten, aber nach dem, was du schreibst, stuft man dich als Geschädigten ein.

 

Bei uns bekommt nicht jeder Zeuge auf Verdacht die Möglichkeit, einen Strafantrag zu stellen, dazu muss man schon Geschädigter sein.

 

Gruß

Goose

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vielen dank für deine komige antwort frosch :rolleyes:

büdde ... da nich' für *gg* - aber Dank Goose und seinem kriminalistischem Gespür (bzw. Berufserfahrung) kommen wir der Sache ja langsam näher :rolleyes:

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