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Ärger Mit Versicherung


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Hallo,

Vor paar wochen wurde mein motorrad (Yamaha XJ 600S Diversion bj 97) umgeschmissen und is nun leicht beschädigt (Blinker, Spiegel, Kratzer). Ich wollte das nicht privat mit dem "Täter" ausmachen, da ich nicht wusste ob es noch irgendwelche anderen Schäden gibt (die gibt es auch! Lenker ist laut gutachter schief!)

 

Heute war der Gutachter da (hat die gegnerische versicherung gestellt) und hat prompt einen wirtschaftlichen totalschaden festgestellt. Übrigens durfte ich keinen freien Gutachter beauftragen wie ich wollte, da dieser für die gegnerische versicherung zu teuer gewesen wäre. Ist das korrekt oder darf ich als geschädigter jeden beliebigen gutachter beauftragen OHNE dass ich mich an den kosten selber beteiligen müsste.

Wie ich jez so gehört hab is der wirt. totalschaden so ziemlich das schlimmste was mir hätte passieren können. Denn jetzt verkauft die versicherung wohl mein motorrad und ich bekomm nen bestimmten betrag(wieviel auch immer).

Ich will mein motorrad aber nicht verkaufen? was soll das? wegen den paar kratzern...? Kann ich mich dagegen irgendwie wehren oder hat jmd tipps wie ich vorgehen soll?

Ärger mit Versicherungen ist echt schlimm.

Erst nachdem ich denen von der versicherung mit nem anwalt gedroht habe gings mal nach 2 wochen einen schritt weiter...unter welchen umständen müssen die den zahlen und nicht ich falls es soweit kommen sollte?

 

Wäre über einen Ratschlag sehr sehr dankbar, denn das ist alles so undurchsichtig für einen laien

 

vielen dank

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So schlimm ist ein wirtschaftlicher Totalschaden für dich nicht. Die Ersatzteile sind teuer und übersteigen leicht den Wert des Mopped. Ob jetzt ein anderer Gutachter einen höheren Schaden feststellt ist unerheblich, und bringt dir nichts.

 

Du hast jetzt drei Zahlen, den Wiederbeschaffungswert, den Reparaturpreis, und den Restwert nach dem Unfall.

 

Biete der Versicherung an sie soll die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zahlen, und gut ist. Ist für die Versicherung das Einfachste. Du kannst die Maschine dann richten oder auch nicht.

 

Schaue bei Ebay mal die abgeschlossenen Auktionen an, dann hast Du einen Anhaltspunkt für den Wiederbeschaffungswert.

 

MfG.

 

hartmut

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Du hättest den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren müssen, auch wenn ein anderer teurer geworden wäre.

 

Wie hoch ist denn der Schaden und wie hoch der Wiederbeschaffungswert?

 

Du mußt ja nicht das Angebot des Kaufes der Versicherung akzeptieren. Im Ergebnis wird es dir dann aber vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

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hi, danke an euch erstmal für das feedback

 

dann gibt es noch eine weitere sache. Die Reperaturkosten würden laut werkstattmensch (lack etc) locker 1000,- kosten. Der zylinderkopf ist nicht miteingerechnet, der würde alleine 1500,- kosten (sind auch nur kleine macken). Ich verstehe nicht, warum der werkstattmensch dann dem gutachter gesagt hat er soll den zylinderkopf nicht mit einberechnen oder als wertminderung zählen oder so etwas in der art. hat da jmd von euch ne idee?

 

@hartmut

 

Biete der Versicherung an sie soll die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zahlen, und gut ist. Ist für die Versicherung das Einfachste. Du kannst die Maschine dann richten oder auch nicht.
ich hab mal etwas gegoogelt und auf www.unfall-recht.de folgendes gefunden:

 

Die wichtigste Änderung hat der BGH jedoch durch sein Urteil vom 07.06.2005 herbeigeführt, nennen wir es den fiktiven Totalschaden. Fiktive Reperaturkosten erhält der Geschädigte nämlich nur noch, wenn die Reperaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen WBW und RW.

 

Das ist doch fast unmöglich. Wenn ich jez mal sage (hab das gutachten noch nicht) der Wiederbeschaffungswert beträgt 2000,- die Reperaturkosten müssen ja dann logischerweise höher sein, um als wirt. totalschaden durchzugehen. Sagen wir mal 2500,-. Der Restwert ist schwer zu schätzen, sagen wir mal 500,- (keine ahnung ob das vertretbar ist). Wenn ich dann WBW(2000) minus RW(500) mache, bin ich bei 1500,-. Wenn ich die so rauskriegen würde wäre das ja schön, aber laut dem zitat ist die Reperaturkostensumme(2500,-) nun größer als die Differenz zwischen WBW und RW(1500,-). Das würde heißen ich würde nichts herausbekommen! Ist das denn juristisch korrekt?

 

@gast225

 

Du meinst, wenn mein Gutachter für die Versicherung teurer gewesen wäre hätten die trotzdem den vollen preis zahlen müssen?

Kann ich jetzt immernoch einen anderen gutachter auf deren kosten beauftragen(den meine werkstatt kennt)? Denn wenn dann Gutachten gegen Gutachten steht, würde es dann vor gericht gehen oder kann man die versicherung auch so überzeugen?

Wie hoch Schaden und WBW sind weiss ich noch nicht, bekomme das gutachten erst am donnerstag.

die versicherung sucht dann käufer für mein mopped und schlägt mir den preis vor? werden die dann net versuchen den preis so hoch wie möglich zu machen, damit ich am ende weniger rausbekomme? das kann ich ja dann nämlich garnicht kontrollieren.

 

danke für eure hilfe und mühe!

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bin ich bei 1500,-. Wenn ich die so rauskriegen würde wäre das ja schön,

Es ist so schön, Du stehst ja dann nach dem Unfall wieder gleich da. Restwert + Schadensersatz = Wert des Moppeds vor dem Unfall.

 

Zu den Gutachtern, hatte letztes Jahr auch ein Problemchen, Kostenvoranschlag vom Händler wirtschaftlicher Totalschaden, Gutachter der Versicherung hat bis auf einige Euronen mehr gleich gelegen. Restwert reell von der Versicherung geschätzt und Wiederbeschaffungswert war auch ok. Deshalb warte mal ab was die Versicherung vorschlägt. Schlägt sie einen Käufer vor kannst Du es ja zu dem gleichen Preis behalten, bei mir hat der Rechtsanwalt einfach die Differenz gefordert, war kein Problem.

 

Bist Du auf dem Mopped gesessen, dann nicht vergessen, Sturzhelm und was sonst noch beschädigt wurde ersetzen lassen.

 

Wenn das Angebot der Versicherung für dich schlecht sein sollte, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Man muß folgendes Unterscheiden.

 

Restwert (Also der Wert des Krades nach dem Unfall)

Wiederbeschaffungswert (also der Wert welchen ein Krad in dem Zustand wie vor dem Unfall kosten würde)

Reparturkosten (eben die Kosten welche entstehen, um das Krad wieder in den Zustand zu versetzen wie es vor dem Unfall war)

 

Sind die RK um 30 Prozent höher als der WBW so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur lohnt sich somit aus finanziellen Gründen nicht.

 

Vom WBW ist der RW abzuziehen. Den Rest bekommt man dann ausgezahlt.

 

Du bist nicht verpflichtet das Krad zu verkaufen. Allerdings wird dann der RW dennoch berücksichtigt was bei einen wahnwitzigen Angebot (überteuerter Preis für das verunfallte Krad) der Versicherung natürlich nach hinten los gehen kann.

Das Angebot bezgl. des Kaufes durch die Versicherung muß eindeutig sein, also sie muß einen Käufer vorweisen oder den Gutachterpreis akzeptieren.

 

zum Gutachten

Rein rechtlich würde dir ein weiterer (eigener) Gutachter zustehen. Allerdings bist du auch zur Schadensminderung verpflichtet so daß man erst überprüfen sollte ob die Werte des Gutachtens plausibel sind. Sind sie es könnte man einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht annehmen.

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Bin ja momentan in einer ähnlichen Situation- hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall auf mein KFZ.

 

Restwert laut Gutachten: 600 EUR

 

Wiederbeschaffunsgwert: 1800 EUR

 

 

Blieben also 1200 EUR, die ich auch per Anwalt bei der Versicherung eingefordert habe- diese hat auch bereits schrifltich Ihre Eintrittspflicht erklärt.Seit dem letzetn Schreiben des Anwalts(11.04.07)- mit beigelegtem Gutachten, ist bisher keine Reaktion mehr erfolgt.Wie kange dauert es denn in der Regel- falls die Versicherung beabsichtigt einen höheren Restwert in Abzug zu bringen- bis das Gegenrestwertangbeot von der Versicherungsseite her erfolgt?Sollten die sich da nicht sputen- könnte ja auch sein dass ich das Fahrzeug umgehend zum angegebenen Restwert verkaufe......hat einer ne Meinung ob da in der Richtung noch was kommen wird/kann?

 

 

 

Gruss

 

Andreas

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Gib der Versicherung doch mal ein bißchen Zeit, denn schließlich bist du nicht der einzige der was von ihr will.

 

Wenn was zu unternehmen ist dann geh noch einmal zu deinen Anwalt und lass diesen einen Brief mit einer letzten Zahlungsfrist setzen und dann wird eben das Fahrzeug verkauft und/oder der Rest eingeklagt.

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Gib der Versicherung doch mal ein bißchen Zeit, denn schließlich bist du nicht der einzige der was von ihr will.

 

Wenn was zu unternehmen ist dann geh noch einmal zu deinen Anwalt und lass diesen einen Brief mit einer letzten Zahlungsfrist setzen und dann wird eben das Fahrzeug verkauft und/oder der Rest eingeklagt.

 

 

Wie lange muss man denn der Versicherung- bei einem unstrittigen Fall, in der Sie auch Ihre Eintrittspflicht schriftlich bestätigt hat, Zeit lassen um nach einem

vorgelegten Gutachten abzurechnen?Mein Anwalt schreibt heute eine Erinnerung an die Versicherung...

 

 

Finde dass 2 Wochen zumindestens reichen sollten um mal die Ansichten bzw. Regulierungsabsichten der Versicherung zu klären- auch wenn ich

sicherlich nicht der einzige bin der Schadensansprüche aus einem Unfall heraus an die Versicherung stellt.

 

 

Gruss

 

Andreas

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Ich denke 2 bis 3 Wochen sind eine angemessene Zeit.

 

Du hast hier schon nach 10 Tagen nachgefragt warum die Versicherung nicht antwortet. Neben der Möglichkeit das die Post des RA erst einen Tag später herausgegangen ist und dem Wochenende dazwischen ist dieser Zeitraum recht knapp bemessen.

 

Eine erneute Fristsetzung durch den RA ist schon einmal gut.

 

Edit: Eventuell war auch der ein oder andere Sachbearbeiter noch im Osterurlaub.

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Ich denke 2 bis 3 Wochen sind eine angemessene Zeit.

 

Du hast hier schon nach 10 Tagen nachgefragt warum die Versicherung nicht antwortet. Neben der Möglichkeit das die Post des RA erst einen Tag später herausgegangen ist und dem Wochenende dazwischen ist dieser Zeitraum recht knapp bemessen.

 

Eine erneute Fristsetzung durch den RA ist schon einmal gut.

 

Edit: Eventuell war auch der ein oder andere Sachbearbeiter noch im Osterurlaub.

 

Ok, ich lass mich dann mal überraschen.... :vogelzeig:

 

 

 

Gruss

 

Andreas

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Hallo, um mal wieder zurück zum thema zu kommen:

 

Habe gestern das Gutachten bekommen. ICh schreibe mal die dinge die ich für wichtig halte hier rein:

 

Reperatur Kosten ohne MwSt: 1.504,77

Reperatur Kosten mit MwSt: 1.790,68

 

Wiederbeschaffuns Wert : 1.900,00

 

Restwert ohne MwSt : 731,09

Restwert mit MwSt : 870,00 ---> Für den Betrag hat ein Unternehmen mein Motorrad ersteigert und würde es abkaufen.

 

 

Heute kam ein Scheck über 726,64€.

 

Wenn ich jetzt den Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausrechne komme ich auf einen anderen (höheren) Betrag. Die Dame hat mir irgendwas mit 15% Aufschlag erzählt und dass es dann ein wirt. Totalschaden wäre....so richtig hab ich da nicht durchgeblickt.

 

Meine Frage:

 

1.) Warum bekomme ich weniger Geld als WBW minus RW? Hat das etwas mit den Mehrwertsteuern zu tun?

 

2.) Ist der Restwert nun der Betrag, den ein anderer Käufer füt mein Motorrad bezahlen würde oder ist der Restwert ein vom Gutachter ermittelter Wert?

 

3.) Was würdet ihr mir raten? Wie soll ich vorgehen. Ich habe das Gefühl der Gutachter arbeitet mit der Versicherung zusammen und hat halt nun wieder den für die günstigsten Betrag rausgeschrieben. Steht mir mehr zu?

 

 

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet :-)

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Ich denke du wolltest das Krad behalten?

 

Eine Reparatur ist möglich, da die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.

 

Wie die Versicherung auf 726,64 kommt kann nur sie dir sagen.

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Öhm,

 

Ja klar will ich die maschine behalten, wie kommst darauf dass ich sie verkaufen will? Hab ich mich irgendwo undeutlich ausgedrückt?

 

Wenn ich das alles reparieren lassen würde, würden die mir also alles zahlen ich würde aer kein penni sehn. Da ich es aber schwachsinnig finde jez zB nen neuen auspuff an ne 10 jahre alte maschine zumachen, lass ich nur das nötigste reparieren und steck mir den rest halt ein, ist ja mein gutes recht :(

 

hab mir grad nochmal die beiträge durchgelesen da schreibst du

 

Du bist nicht verpflichtet das Krad zu verkaufen. Allerdings wird dann der RW dennoch berücksichtigt was bei einen wahnwitzigen Angebot (überteuerter Preis für das verunfallte Krad) der Versicherung natürlich nach hinten los gehen kann.

Das Angebot bezgl. des Kaufes durch die Versicherung muß eindeutig sein, also sie muß einen Käufer vorweisen oder den Gutachterpreis akzeptieren.

 

ja den käufer hat sie mir vorgelegt und der bietet eben diese 870€. Ich verstehe aber nicht warum ich jetzt nicht einfach den WBW minus den RW bekomme sondern weniger? Und einen Restwert Preis den der Gutachter gemacht hat gibts auch nicht

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ja den käufer hat sie mir vorgelegt und der bietet eben diese 870€. Ich verstehe aber nicht warum ich jetzt nicht einfach den WBW minus den RW bekomme sondern weniger? Und einen Restwert Preis den der Gutachter gemacht hat gibts auch nicht

In diesem Fall ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden. Es wäre erst ein wirtschaftlicher Totalschaden wenn die Reparaturkosten 15% über den Wiederbeschaffungskosten liegen würden.

 

Es wird jetzt von den Reparaturkosten gerechnet.

 

MfG.

 

hartmut

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Bin gerade etwas durcheinder, :(

 

Verlange von der Versicherung den Reparaturpreis ohne die MwSt.

 

So wie ich es seher rechnet die Versicherung folgendermaßen

 

Wiederbeschaffungswert wäre 1900€

 

Reparatur 1500€

 

Ein Händler würde 730 zahlen.

 

Und jetzt die Rechnung der Versicherung 1900 -730 macht 1170 Miese für die Versicherung statt 1500 Miese bei der Reparatur.

 

Also, ich würde einen Anwalt nehmen der sich mal mit der Versicherung unterhält, falls die Versicherung nicht bereit ist dir die Reparaturkosten von 1500€ zu bezahlen.

 

MfG.

 

hartmut

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Bin gerade etwas durcheinder

 

kein problem ist ja schon spät :)

 

also ich denk mal die würden die reparaturkosten übernehmen wenn ich wirklich die maschine voll reparieren lassen würde (lackieren etc) aber das erachte ich nicht als so sinnvoll bei dem alter.

 

oder meinst du ich kann die reparaturkosten einfach so verlangen ohne sie reparieren zu lassen? dann müsste ich hier aber einiges falsch verstanden haben.

 

und wo ist der sinn in der von dir beschriebenen rechnung der versicherung? wenn sie mir 1170 geben fahren sie doch besser als wenn sie 1500 für die reparatur zahlen müssen :(

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und wo ist der sinn in der von dir beschriebenen rechnung der versicherung? wenn sie mir 1170 geben fahren sie doch besser als wenn sie 1500 für die reparatur zahlen müssen :(

Für die Versicherung liegt ja gerade hier der Sinn darin weniger zubezahlen. Statt 1500 zahlen sie einiges weniger.

Warte mal ab, vielleicht sagt Gast225 noch etwas dazu, ob Du die Maschine überhaupt verkaufen musst, bzw. so die Rechnung akzeptieren musst.

 

Welche Versicherung ist das überhaupt.

 

MfG.

 

hartmut

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also ganz ehrlich ich blick langsam nichmehr durch :(

 

Für die Versicherung liegt ja gerade hier der Sinn darin weniger zubezahlen. Statt 1500 zahlen sie einiges weniger.

 

die 1170 bekomm ich ja nicht!!! die wollen mir ja nur 726€ zahlen!

 

die versicherung heisst dbv winterthur

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hab mir grad nochmal die beiträge durchgelesen da schreibst du

 

Du bist nicht verpflichtet das Krad zu verkaufen. Allerdings wird dann der RW dennoch berücksichtigt was bei einen wahnwitzigen Angebot (überteuerter Preis für das verunfallte Krad) der Versicherung natürlich nach hinten los gehen kann.

Das Angebot bezgl. des Kaufes durch die Versicherung muß eindeutig sein, also sie muß einen Käufer vorweisen oder den Gutachterpreis akzeptieren.

 

ja den käufer hat sie mir vorgelegt und der bietet eben diese 870€. Ich verstehe aber nicht warum ich jetzt nicht einfach den WBW minus den RW bekomme sondern weniger? Und einen Restwert Preis den der Gutachter gemacht hat gibts auch nicht

Der zweite Satz bezieht sich NICHT auf den ersten Satz Edit: Habe mir die Sache noch einmal durchgelesen und gesehen das ich damals und heute Quatsch geschrieben habe :( . Weiter nach der Antwort an hartmut

 

ja den käufer hat sie mir vorgelegt und der bietet eben diese 870€. Ich verstehe aber nicht warum ich jetzt nicht einfach den WBW minus den RW bekomme sondern weniger? Und einen Restwert Preis den der Gutachter gemacht hat gibts auch nicht

In diesem Fall ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden. Es wäre erst ein wirtschaftlicher Totalschaden wenn die Reparaturkosten 15% über den Wiederbeschaffungskosten liegen würden.

 

Es wird jetzt von den Reparaturkosten gerechnet.

 

MfG.

 

hartmut

Es sind 30 Prozent über dem WBW.

 

---------------------

Da du die Maschine behalten willst kannst du folgendermaßen vorgehen.

 

Möglichkeit 1

Die forderst die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer von der Versicherung. Diese muß voll zahlen, da der Restwert hier keine Rolle spielt. Die Reparaturkosten setzen ja den Ursprungszustand wieder her und dafür ist eben auch die "Restmaschine" (Restwert) erforderlich.

 

Möglichkeit 2

Du läßt die Maschine reparieren und läßt die Rechnung durch die Versicherung begleichen.

 

Natürlich ist für die Versicherung eine Abrechnung WBW (netto)-RW (brutto) billiger, aber meiner Meinung nach aus mehreren Gründen nicht zulässig. Einmal sind für die WBW immer die USt zu entrichten und zweitens weiß ich nicht wie sie überhaupt auf eine solche sinnfremde Rechnung gekommen sind.

 

Bei der Forderung an die Versicherung solltest du aber bedenken den Wert des Schecks abzuziehen. Und denke an die weiteren Kosten (Sachen, Helm etc.). Du kannst ja im Zweifel schon einmal leicht anmerken für den Fall der Nichtzahlung bis X einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.

Edited by Gast225
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hey leute,

 

Hi,

 

falls es euch noch interessiert:

ich bin beim anwalt gewesen, welcher mir - kurz zusammengefasst - sagte, dass wir noch ca 800€ rausholen könnten. Zusätzlich zu den 700€ die ich schon als scheck habe [Der gesamt Betrag entspräche ja dann in etwas den Reperaturkosten ohne Mwst wie Gast gesagt hat). er meitne aber auch, voraussetzung ist, dass ich mein bike noch mindestens 6 monate behalte (was ich sowieso vorhabe). Außerdem kann es auch sein, dass es noch ein halbes Jahr dauert bis ich das restliche geld bekomme, je nachdem wie kooperativ die versicherung ist.

Ansonsten meinte er, hat die versicherung im großen und ganzen korrekt abgerechnet.

Einen von mir beliebigen Gutachter hätten sie jedoch zahlen müssen. Mir sagte die Versicherung ja, sie zahlt meinen nicht, da dieser zu teuer wäre.

Als ausgleich dafür, dass ich die maschine nicht nutzen konnte (bald schon ein monat!!!!) bekomm ich aber lediglich eine entschädigung von 32€ für zwei tage meinte er! ALso nur die Tage, an denen die maschine in der werkstatt stand. So ein schwachsinn, denn fahren durfte ich aus verkehrssicherheits gründen nicht.

 

nochmals vielen dank an euch für die nachhilfe!

 

mfg

itsme

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Außerdem kann es auch sein, dass es noch ein halbes Jahr dauert bis ich das restliche geld bekomme, je nachdem wie kooperativ die versicherung ist.

Na dann würde ich denen aber die Hölle heiß machen wenn ich ein Jahr auf mein geld warten soll.

 

Als ausgleich dafür, dass ich die maschine nicht nutzen konnte (bald schon ein monat!!!!) bekomm ich aber lediglich eine entschädigung von 32€ für zwei tage meinte er! ALso nur die Tage, an denen die maschine in der werkstatt stand. So ein schwachsinn, denn fahren durfte ich aus verkehrssicherheits gründen nicht.

 

nochmals vielen dank an euch für die nachhilfe!

 

mfg

itsme

ja es gibt nur die im Gutachten veranschlagten Tage für die Reparatur bezahlt. Du hättest eben das Fahrzeug erst einmal auf deine Kosten reparieren lassen müssen.

Sollte dies aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen sein so hättest du dir einen Kredit nehmen müssen oder wenn dieser abgelehnt worden wäre dies der Versicherung mitteilen und um Vorleistung bitten müssen.

 

Erst wenn daraufhin die Versicherung nicht gezahlt hätte, könnten mehr Tage in Anrechnung gebracht werden.

 

Versicherungssachen sind recht komplex. :rolleyes:

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Hi Gast,

 

Na dann würde ich denen aber die Hölle heiß machen wenn ich ein Jahr auf mein geld warten soll.
Ich glaube das wird nicht gehn, denn ich muss denen ja quasi "beweisen" dass ich mein bike noch 6 monate fahre, damit ich das geld bekomme.

 

Du hättest eben das Fahrzeug erst einmal auf deine Kosten reparieren lassen müssen.

 

Das Problem war: Ich hatte den Werkstattmensch gefragt ob ich das machen soll (als ich noch keinen anwalt als beratung hatte) und dieser meinte, er habe schon gutachter erlebt die wirklich nur das abgerechnet haben, was sie im Moment der Begutachtung tatsächlich an Schaden gesehn haben. Wenn da was wie gemacht war, haben sie es nicht aufgeschrieben....aber im nachhinein weiss ich auch nicht ob ich das nochmal so machen würde, denn wenn ich die rechnung dann der versicherung schicke sollte das ja eigentlich klappen.

 

Versicherungssachen sind recht komplex.

 

das kann ich nur unterstreichen!

 

habt ihr beiden (gast und hartmut) eigentlich ne ausbildung als Versicherungskaufmann o.Ä? :rolleyes:

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