Guest mrsmiawallace Posted March 22, 2007 Report Share Posted March 22, 2007 Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben bekommen, in dem mir folgende Ordnungwidrigkeit vorgeworfen wird: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat". Also, wie ich schon rausgefunden hab, ein einfacher Rotlichtverstoß unter einer Sekunde, mit meinem eigenen PKW. Jedoch kann ich mich nicht erinnern, geblitzt worden zu sein und will daher um Zusendung des Fotos bitten. Meine Frage ist jetzt, wie ich das am Besten formuliere, da ich den Verstoß weder zugeben nocht völlig abstreiten möchte, sondern erstmal das Beweisfoto sehen möchte. Entstehen mir durch eine solche Stellungnahme ggf. Nachteile? Danke für eure Hilfe Quote Link to post Share on other sites
supermirtan 0 Posted March 22, 2007 Report Share Posted March 22, 2007 Jedoch kann ich mich nicht erinnern, geblitzt worden zu sein und will daher um Zusendung des Fotos bitten. Meine Frage ist jetzt, wie ich das am Besten formuliere, da ich den Verstoß weder zugeben nocht völlig abstreiten möchte, sondern erstmal das Beweisfoto sehen möchte. Entstehen mir durch eine solche Stellungnahme ggf. Nachteile? Danke für eure Hilfe Naja einfach ein kurzes Schreiben an die Bußgeldstelle aufsetzen, in dem steht, dass man sich nicht mehr daran erinnern kann wer da gefahren ist und um Zusensung eines Bildes bitten. Man will ja als guter Bürger bei der Aufklärung mithelfen oder etwa nicht??? Naja ich denek es entstehen keine NAchteile, da die Bussgeldstelle ja eh schon davon ausgeht, dass du gefahren bist... Lg Supermirtan Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 22, 2007 Report Share Posted March 22, 2007 evtl. wurdest du auch von einem beobachtet wie du über Rot gefahren bist und daher die Anzeige des Rotlichtverstoßes! Wenn der dich dann bei einer Gegenüberstellung erkennen kann hast du schlecjte Karten. unter einer sek. ist immerhin ohne Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Guest mrsmiawallace Posted March 22, 2007 Report Share Posted March 22, 2007 also erstmal danke für eure Antworten. Als Beweismittel wurde hier eine automatische Rotlichtkamera benannt, also muss es definitiv irgendwie geblitzt haben. Dann werd ich es mal mit einem Schreiben in der Art versuchen, dachte nur vielleicht weiß jemand eine rechtlich unbedenkliche Formulierung, aber eigentlich kann man da ja wirklich nichts falsch machen, da sie ja wie gesagt sowieso denken, ich sei es gewesen. Greetz Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 22, 2007 Report Share Posted March 22, 2007 eine rechtlich unbedenkliche Formulierung, eine Rechtsberatung jedweder Form darf hier nicht durchgeführt werden ... Quote Link to post Share on other sites
Guest mrsmiawallace Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 eine rechtlich unbedenkliche Formulierung, eine Rechtsberatung jedweder Form darf hier nicht durchgeführt werden ... wieso das nicht? Ich hab doch nicht vor, etwas Rechtwidriges zu tun, sondern möchte nur die Tatsache, dass ich es weder zugebe nocht leugne, korrekt formulieren und so, dass mir dadurch nicht insofernl Nachteile entstehen, als dass Fristen verstreichen oder es halt doch so interpretiert wird, dass ich zugebe, leugne, oä. Was an der ganzen Sache jetzt eine Rechtsberatung ausschließt, leuchtet mir echt nicht ein. Vielleicht kannst du das ja noch mal erörtern? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Ein Blick in die Boardregeln verrät uns: Hinweis:Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 eine rechtlich unbedenkliche Formulierung, eine Rechtsberatung jedweder Form darf hier nicht durchgeführt werden ...wieso das nicht? das hat Raubritter schon gepostet Was an der ganzen Sache jetzt eine Rechtsberatung ausschließt, leuchtet mir echt nicht ein. Vielleicht kannst du das ja noch mal erörtern? Was willst Du denn ? Du willst eine Beratung, wie Du Deinen Einspruch in einem konkreten Fall rechtlich unangreifbar formulierst. Was ist daran keine Rechtsberatung ? Quote Link to post Share on other sites
bigfoot 0 Posted March 26, 2007 Report Share Posted March 26, 2007 Ich lese nirgendwo etwas von einem Einspruch, er möchte doch nur das Foto sehen. Und wenn das Rechtsberatungsverbot konsequent durchgezogen werden würde, könnte man das Forum hier an sich auch schon fast dicht machen. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted March 27, 2007 Report Share Posted March 27, 2007 Hier im Forum geht es nie um reale Fälle, es werden lediglich die Möglichkeiten diskutiert, die auftreten würden, wenn dieser Fall real wäre! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
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