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Angeblich Bei Rot über Blitzerampel


Guest mrsmiawallace

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Guest mrsmiawallace

Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben bekommen, in dem mir folgende Ordnungwidrigkeit vorgeworfen wird: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat". Also, wie ich schon rausgefunden hab, ein einfacher Rotlichtverstoß unter einer Sekunde, mit meinem eigenen PKW.

 

Jedoch kann ich mich nicht erinnern, geblitzt worden zu sein und will daher um Zusendung des Fotos bitten.

 

Meine Frage ist jetzt, wie ich das am Besten formuliere, da ich den Verstoß weder zugeben nocht völlig abstreiten möchte, sondern erstmal das Beweisfoto sehen möchte. Entstehen mir durch eine solche Stellungnahme ggf. Nachteile?

 

Danke für eure Hilfe

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Jedoch kann ich mich nicht erinnern, geblitzt worden zu sein und will daher um Zusendung des Fotos bitten.

 

Meine Frage ist jetzt, wie ich das am Besten formuliere, da ich den Verstoß weder zugeben nocht völlig abstreiten möchte, sondern erstmal das Beweisfoto sehen möchte. Entstehen mir durch eine solche Stellungnahme ggf. Nachteile?

 

Danke für eure Hilfe

 

Naja einfach ein kurzes Schreiben an die Bußgeldstelle aufsetzen, in dem steht, dass man sich nicht mehr daran erinnern kann wer da gefahren ist und um Zusensung eines Bildes bitten. Man will ja als guter Bürger bei der Aufklärung mithelfen oder etwa nicht???

 

Naja ich denek es entstehen keine NAchteile, da die Bussgeldstelle ja eh schon davon ausgeht, dass du gefahren bist...

 

 

Lg Supermirtan

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Guest mrsmiawallace

also erstmal danke für eure Antworten.

 

Als Beweismittel wurde hier eine automatische Rotlichtkamera benannt, also muss es definitiv irgendwie geblitzt haben.

 

Dann werd ich es mal mit einem Schreiben in der Art versuchen, dachte nur vielleicht weiß jemand eine rechtlich unbedenkliche Formulierung, aber eigentlich kann man da ja wirklich nichts falsch machen, da sie ja wie gesagt sowieso denken, ich sei es gewesen.

 

Greetz

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Guest mrsmiawallace
eine rechtlich unbedenkliche Formulierung,

 

eine Rechtsberatung jedweder Form darf hier nicht durchgeführt werden ...

 

 

wieso das nicht? Ich hab doch nicht vor, etwas Rechtwidriges zu tun, sondern möchte nur die Tatsache, dass ich es weder zugebe nocht leugne, korrekt formulieren und so, dass mir dadurch nicht insofernl Nachteile entstehen, als dass Fristen verstreichen oder es halt doch so interpretiert wird, dass ich zugebe, leugne, oä. Was an der ganzen Sache jetzt eine Rechtsberatung ausschließt, leuchtet mir echt nicht ein. Vielleicht kannst du das ja noch mal erörtern?

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Ein Blick in die Boardregeln verrät uns:

Hinweis:

Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!

 

:kopfschuettel:

 

Gruss

 

Raubritter

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Guest Simineon
eine rechtlich unbedenkliche Formulierung,

 

eine Rechtsberatung jedweder Form darf hier nicht durchgeführt werden ...

wieso das nicht?

das hat Raubritter schon gepostet

 

Was an der ganzen Sache jetzt eine Rechtsberatung ausschließt, leuchtet mir echt nicht ein. Vielleicht kannst du das ja noch mal erörtern?

 

Was willst Du denn ?

 

Du willst eine Beratung, wie Du Deinen Einspruch in einem konkreten Fall rechtlich unangreifbar formulierst.

 

Was ist daran keine Rechtsberatung ?

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