Guest Stefan Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Chance auf Verjährung durch Umzug? Hallo! Mich hats vor fast genau zwei Wochen an einer Blitzkreuzung im Nachbarlandkreis erwischt. Heute kam ein Schrieb "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit". Darin wird mir vorgeworfen, "als Führer und Halter des PKW soundso folgende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben".Dann wirds diffus:Der Vorwurf lautet zwar auf Missachtung einer Rotlichtanlage, es steht aber nicht drin, ob ich mehr als eine Sekunde drüber war.Statt dessen: "verletzte Vorschriften: §37 Abs. , §49 StVO, $24 StVG, 132, BKat". Als Beweis haben sie natürlich das Foto. Außerdem werde unter Androhung von Strafe aufgefordert, meine Personalien zu bestätigen. Jetzt zur Frage: Ich werde innerhalb der nächsten zwei, drei Wochen meinen Wohnsitz wechseln. Zur Tatzeit war ich (und bin noch) auf meine alte Adresse (Elternhaus) gemeldet, werde das denen auch so bestätigen, weitere Angaben mache ich nicht. Eine Woche später werde ich offiziell im Nachbarlandkreis (nicht der, wo es geblitzt hat) gemeldet sein, also auch ein anderes Kennzeichen haben.Habe ich Aussicht, dass die Herren in Grün da ein wenig ins Hintertreffen geraten könnten und ich auf die Verjährungsfrist hoffen kann?Wie lässt sich das ganze Verfahren in meinem Fall am besten hinauszögern, ohne echten Ärger zu riskieren?Oder alternativ: Wäre es eigentlich denkbar, dass mein Vater das Vergehen zugibt und so die Punkte auf sich nimmt, oder schauen die sich das Foto an und sagen: "Der sieht aber noch verdammt frisch aus für seine 55" und kommen vorbeigefahren? Danke für Eure Tipps Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Wäre es eigentlich denkbar, dass mein Vater das Vergehen zugibt und so die Punkte auf sich nimmt, oder schauen die sich das Foto an und sagen: "Der sieht aber noch verdammt frisch aus für seine 55" und kommen vorbeigefahren?Beides möglich - kommt auf Eifer und Aufmerksamkeit des Sachbearbeiters an. Klar kann so ein Umzug Verwirrung bei den Cops stiften. Das kannst Du u.U. in die Verjährungstaktik einbauen - suche im alten Forum mal nach der sog. Alberto-Methode. Vielleicht macht sich ja demnächst auch einer die Mühe, das ganze hier bei den FAQ's zu erklären... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Hast du noch Probezeit?132 BKat sollte unter 1 Sek sein, also 50 Euro und 1 Punkt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Stefan Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Nein, Probezeit habe ich keine mehr. Ich bin mir auch recht sicher, dass ich unter einer Sekunde war (hab kein Rotlicht gesehen). Ansonsten haut Deine Einschätzung nicht ganz hin: Bei unter einer Sekunde setzt es drei Punkte und 50 Euro. Weniger geht nicht. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 sorry. 3 Punkte! Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted February 4, 2003 Report Share Posted February 4, 2003 Also meines wissens wirkt sich der Umzug ueberhaupt nicht auf die Verjaehrung aus. Entscheidend ist, dass innerhalb der Verjaehrungsfrist gegen den Fahrer als Taeter ermittelt wird, und nicht, ob er das innerhalb dieser Frist auch erhalten hat. Wird am letzten Tag der Frist ein entsprechender Bescheid abgeschickt (oder auch nur das Versenden angeordnet), dann wird in diesem Moment die Verjaehrung unterbrochen. Es dauert halt laenger, bis die neue Adresse ermittelt ist und der Bescheid zugestellt werden kann, das ist aber nicht das Entscheidende! Entscheidend ist einzig und allein der Zeitpunkt, zu dem die Behoerde gegen den tatsaechlichen Fahrer aktiv wird. Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted February 4, 2003 Report Share Posted February 4, 2003 Entscheidend ist, dass innerhalb der Verjaehrungsfrist gegen den Fahrer als Taeter ermittelt wird.Klar - ich dachte da mehr an den Fall, dass der Fahrer wegzieht (also zum Ermittlungbeginn) - nicht mehr beim Halter wohnt.Dann kommt die Behörde nicht auf die Idee, dass ein gemeldeter Mitbewohner (oft: Sohnemann, Lebenspartner) zu verdächtigen ist - weil es ja keinen (jedenfalls nicht den richtigen) mehr gibt.Aber im vorliegenen Fall wohl in der Tat sinnlos, da die Cops ja schon auf seinen Namen (Halter=Fahrer) gekommen sind. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_christian Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 Verjährung regelt §26(2) Straßenverkehrsgesetz:"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach §24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."d.h. nicht die Verfolgung (Anhörungsbogen usw...) hemmt die Verjährung, sondern der Bußgeldbescheid bzw. die Klage. Entscheidend ist also das Datum auf dem Bußgeldbescheid! Auch wenn er nicht rechtmäßig ist, denn die Behörden kennen inzwischen auch die Verzögerungstaktik... Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 Du hast den richtigen Text - jedoch falsch interpretiert. Die Verjährung geht 3 Monate - solange nichts an den Fahrer gegangen ist. Geht jedoch ein BuGeBe gegen irgendjemanden - so dauert es 6 Monate, bis die Tat für diese Person verjährt ist. Quote Link to post Share on other sites
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