Guest Luis959 Posted February 20, 2003 Report Share Posted February 20, 2003 Ich wollte gestern meine Tochter von der Nachilfe abholen. Nun habe ich keinen Parkplatz gefunden und habe mich auf einen Behindertenparkplatz gestellt und bin im Fahrzeug sitzen geblieben.Nach kurzer Zeit kam ein Knöllchenschreiber und forderte mich auf wegzufahren, da ich mich ansonsten strafbar machen würde. Ich dachte immer man darf auf einem Behindertenparkplatz halten nur nicht parken. Wie ist denn da die Rechtslage? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted February 20, 2003 Report Share Posted February 20, 2003 § 12 Abs 2 StVO: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt" Und parken darfst du ja auf dem Behindertenparkplatz nicht, sofern du keinen entsprechenden Ausweis hast. Quote Link to post Share on other sites
Guest Luis959 Posted February 20, 2003 Report Share Posted February 20, 2003 Heisst das nun, dass ich im Wagen hätte sitzen bleiben können oder hatte der Knöllchenmann doch Recht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast Posted February 20, 2003 Report Share Posted February 20, 2003 Sorry, daß ich so direkt bin. Du hast doch einen Führerschein, oder ??? Quote Link to post Share on other sites
Holger 0 Posted February 20, 2003 Report Share Posted February 20, 2003 Mal ganz jenseits aller Paragraphen aber doch zur Sache: Jemanden zu nötigen, auf sich aufmerksam zu machen (mit Lichthupe, Hupe, Handzeichen oder gar erst nach Aussteigen durch Ansprechen) um inhaltlich die Botschaft rüberzubringen: "Hallo, ich bin schwerbehindert. Könnten Sie bitte wegfahren, damit ich von meinem Recht Gebrauch machen kann, auf diesem besonders gekennzeichneten Parkplatz für Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte zu parken?" ist - bei allem Verständnis für die Situation - nicht nett. Nett dagegen finden es Kinder (meistens), mit ihrem Vater, der seinen Wagen etwas ausserhalb oder in einem Parkhhaus geparkt hat, einen kleinen Spaziergang an der frischen Luft zu machen (insbesondere nach anstrengeneden Schulstunden). Was hättest Du gemacht, wenn ganz kurz vor dem Ende der Schulstunde ein Berechtigter gekommen wäre und Dich "vertrieben" hätte? Du wärst wahrscheinlich hektisch um die Blöcke gekurvt auf die Sache nach einem Parkplatz, während Deine Tochter zunehmend besorgt (vielleicht sogar alleine auf dem Bürgersteig) auf Dich gewartet hätte? Damit kein falscher Eindruck entsteht: früher hätte ich es vielleicht genauso gemacht; aber seit ich mit meiner gehbehinderten Frau zusammen bin, bin ich da etwas sensibel. Quote Link to post Share on other sites
Guest Luis959 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Absolut korrekt, aber: 1. Es waren daneben noch drei weiter Parkplätze (für Gehbehinderte) frei2. Ich brachte meine Tochter von dort zum Sport und 3. ich wollte mehr die rechtliche als die moralische Frage erörtert haben. Ich möchte hier folgendes klarstellen: Ich parke nie - wirklich nie - auf einem Behindertenparkplatz! PS: auch in meiner Familie gab es Schwerbehinderte, aber ich habe bereits vorher nicht auf solchen Parklpätzen gehalten. Quote Link to post Share on other sites
Holger 0 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 @ Luis959 zu 3: Das verfasste und ausgeübte Recht ist immer auch eine Art "Social-Engeneering", deshalb habe ich mir die Freiheit genommen, eher zwischenmenschlich als juristisch zu Deinem Thema Stellung zu nehmen. Die Rechtslage ist ja von meinen Vorgängern schon kurz&knackig klargestellt worden. zu 1 und 2: das läßt die Situation für mich ganz anders aussehen; dann hätte ich mich auch recht ruhigen Gewissens auf den Parkplatz gestellt und der Dinge und meiner Tochter geharrt (aber auch darauf geachtet, dass immer mindestens einer der 3 Plätze freibleibt und kein "Knöllchenschreiber" kommt). zur Erheiterung: es gibt da einen Cartoon (ich glaube von Perscheid, kann ihn leider nicht mehr finden), auf dem eine Politesse denjenigen, der auf einem Behindertenparkplatz parkt mit den Worten verwarnt: "Junger Mann, das gilt nur für körperlich behinderte!" Quote Link to post Share on other sites
Guest Luis959 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Da bin ich ja froh, dass ich nicht so ein Schwein bin *g* Ich bedanke mich bei allen hier und wünsche ein stressfreies Wochenende Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Rein rechtlich gesehen, wurde es oben schon beschrieben: Wer länger als drei Minuten hält, parkt. Also hatte der Knöllchenschreiber Recht. Bei uns im Ort wärst Du nicht einmal angesprochen worden, sondern hättest sofort ein Knöllchen bekommen. So viel zum Thema Kommunikation. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Hallo, er hat doch gar nicht geschrieben, dass er bereits länger als drei Minuten da stand!Also ist bei einem Behindertenparkplatz auch das Halten für alle erlaubt oder nicht? Also bei der Beschilderung "P mit Parkschein" darf ich auf jeden Fall drei Minuten halten oder Entladen ohne einen Parkschein zu ziehen! Ich habe vor kurzem eine Weile auf einem solchen Platz gestanden und habe dann eine Politesse erblickt und auf die Uhr geschaut und sitzen geblieben. (Der neben mir machte das dann genauso, nur stand der leider auf einem "P nur für Motorräder" Er Knöllchen, ich nicht.) Quote Link to post Share on other sites
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