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Wohngebiet; Rechts-vor-links; Zufahrt Zu Garagen


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Hallo allerseits,

 

ich hatte heute morgen ein etwas unliebsames Ereignis.

(Nichts passiert außer ein paar *&%$%*-Worte).

Es ging um die Regelung rechts-vor-links bzw. wann

ein einmündender Weg als 'Hauszufahrt' (also kein rechts-vor-links) oder reguläre

Straße gilt.

Folgende Situation:

 

post-4477-1150197837_thumb.jpg

 

Das Wohngebiet wird durch eine U-förmige Straße eingeschlossen. Siehe Bild

Innerhalb des U's liegen die Wohnhäuser. Da gibt es u.A. auch Wohnblocks

mit einzelnen eigenen Garagenflächen innerhalb des Blocks. Im Zuge der Baumaßnahmen

sind diese Flächen aber verbunden worden, so daß man nun auch innerhalb des U's

quasi durch die Parkplätze durchfahren kann (Graue Straße). Zugleich sind das natürlich auch

die Zufahrten zu den Privathäusern.

Es gibt keine Schilder 'Anlieger frei' oder so.

Die Zufahrten sind in (fast) allen Fällen wie Garageneinfahrten ausgelegt, d.h. abgesenkter

Bürgersteig und gepflasterte Wege (kein Asphalt) und keine echten Bürgersteige !

Wenn man also nicht weiss, das man da durchfahren kann, wird auch keiner auf die

Idee kommen, da abzukürzen.

Ist 'eh alles :unsure:

 

In der besagten Situation an der Rundung des 'U's fährt man quasi geradeaus, wenn

man zu den Parkflächen möchte, während die eigentliche Straße einen Knick macht.

 

Ich war auf dem Weg zur Arbeit und muß an dieser Stelle der Straße folgend eine Linkskurve

fahren, während mein Gegenverkehr - der zu der Parkfläche möchte, quasi geradeaus fährt.

Im 'normalen' Verkehr (also insbesondere ohne Schild) hätte ich als 'Linksabbieger' warten müssen.

Hier ist es aber doch so, dass der Gegenverkehr auf die Parkfläche 'abbiegt' und deshalb warten müßte.

 

Naja, keine wollte nachgeben, deshalb kam es auf öffentlicher Straße zur Aussprache :huh:

Sein Argument :

Diese sei eine reguläre Straße (man kann durchfahren und es gibt eine offizielles Straßenschild mit

einem anderen Straßennamen) und eben keine Zufahrt. Es gäbe auch keine Schild 'Spielstraße' oder

Sackgasse.

Ergo gälten diese 'Zufahrten' als reguläre Straße und damit ganz normal rechts-vor-links. Ende !

Also insbesondere auch da, wo die 'Zufahrten' gerade auf die Straße treffen (Im Bild links unten).

Ich halte alle Straßen innerhalb des 'U's für Zufahrten.

Interessant ist noch die Situation rechts oben im Bild. Hier ist ein kurzes Stück zwar gepflstert,

geht aber dann unmittelbar in den asphaltierten Bereich über. Hier wäre dann wohl m.M. rechts-vor-links

zu beachten.

Das ganze ist natürlich räumlich sehr viel größer angelegt, es gibt vielmehr Wege innerhalb des Gebietes. Wobei einige tatsächlich mit Mittelpfosten ausgestttet sind, damit man eben nicht überall kreuz und quer

durchfahren kann.

Gedacht ist wohl, das alles innerhalb Spielstraße ist, aber die Schilder fehlen.

 

Deshalb jetzt die Frage:

Was unterscheidet den nun eine 'Straße' von einer 'Zufahrt'. Der Bodenbelag, der Bürgersteig,

der eigenständige Straßenname ... ?

 

Gruß,

AnReRa

 

 

 

P.S.: Normalerweise spiel ich da einfach 'Der-Klügere-gibt-nach', aber heute

war ich irgendwie schlecht drauf ...

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Die Zufahrten sind in (fast) allen Fällen wie Garageneinfahrten ausgelegt, d.h. abgesenkter

Bürgersteig und gepflasterte Wege (kein Asphalt) und keine echten Bürgersteige !

Wer über einen abgesenkten Bordstein in den Verkehr einfahren will, ist wartepflichtig – gleichgültig, ob er aus einer Grundstückseinfahrt oder einer normalen Straße kommt – sofern keine Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln.

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Nein, du hattest in jedem Fall Vorfahrt. Rechts-vor-Links-Regel :unsure: Fahranweisung lautet: Wer von rechts keinen hat, darf fahren!

Der andere war auf jeden Fall wartepflichtig, entweder er müsste links abbiegen in ein Grundstück oder er musste warten, weil rechts-vor-links gilt und du aus seiner Sicht von rechts kamst.

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@dagegen

Der andere war auf jeden Fall wartepflichtig, entweder er müsste links abbiegen in ein Grundstück oder er musste warten, weil rechts-vor-links gilt und du aus seiner Sicht von rechts kamst.

Oh man bin ich blöd .... zumindest in der Situation war es ganz klar.

(Irgendwie sollte ich wohl heute nicht mehr fahren..)

 

@Radium

In der StVo steht ja nur:

§10 Einfahren und Anfahren

 

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Da steht ja nun nichts von einer Vorfahrtregelung. Außerdem ist 'abgesenkter Bürgersteig' wohl nicht

besonders eindeutig. Insbesondere die Situation wo zwar der Bodenbelag wechselt aber kein

abgesenkter Bordstein vorhanden ist. Ich vergaß zu Erwähnen, dass es an der Stelle (im Bild rechts oben)

sowieso keinen Bürgersteig gibt. Lediglich die Umfriedung des Grundstücks (Randsteine) ist unterbrochen.

Auf der anderen Seite der Einfahrt gibt es auch nur die Randsteine des Grundstücks. Ist das

jetzt ein 'abgesenkter' oder 'unterbrochener' (nicht vorhandener) Bürgersteig ?

 

Gruß,

AnreRe

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