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Kaum Rot, Aber Nur 1 Polizist


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Guest Lobos

hallo,

 

hab ne ampel mitgenommen, die gerade rot geworden ist. als ich in der kurve in spiegel geguckt hab ist mir aufgefallen, das gerade ein polizist an die ampel rangefahren kam, stand also nicht schon, hat mich nur aus der entfernung von hinten gesehen. so weit so gut.... er hält mich an und so weiter und ich sehe, dass er alleine unterwegs ist. hab gehört, dass polizisten immer zu zweit sein müssen und alleine keine anzeigen schreiben dürfen oder so ähnlich.

jetzt hab ich aber den bescheid bekommen, dass ich zahlen soll....meine frage wäre:

 

ist es möglich (und vor allem sinnvoll) einspruch einzulegen? wenn ja, wie mach ich dass und was muss ich beachten? besteht eine gute wahrscheinlichkeit um das bußgeld rumzukommen?

 

danke schonmal für eure antworten

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Da hast Du wohl eindeutig etwas falsches gehoert...... Da Deine Fahrereigenschaft fest gestellt wurde und der Polizist als recht glaubwuerdiger Zeuge angesehen werden duerfte, scheint ein Einspruch doch wenig erfolgsversprechend zu sein. Allenfalls wenn der Zeuge auf einen Rotlichtverstoss >1 Sek. besteht, waere ein Einspruch sinnvoll...... ;)

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Guest Simineon

jau, dieses Märchen geistert seit Urzeiten in deutschen Köpfen herum.

 

Man muss nicht zu zweit sein, um eine Anzeige zu schreiben, ich habe schon von Polizisten gehört, die können ganz alleine schreiben ;)

 

Im Ernst: Gegen einen Rotlichtverstoss grösser 1 sec. würde ich an Deiner Stelle Einspruch einlegen, gegen kleiner 1 sec wirst Du wenig Chancen haben.

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hey komisch, da gehen mir die Lichter auf, ich dachte bis jetzt auch so.

 

Vor allem: Einer erzählte mir mal, dass EIN Plozist inter ihm gefahren ist (leicht zu schnell war er) und als der in anhielt und ihm das vorwarf, sagte der Fahrer ihm nur: Können Sie das beweisen? Haben sie Zeugen? UNd der Polizist sei wohl dann verstummt und hat ihn fahren lassen.

 

Andere Frage: Wenn zwei normale ;):) ein Rotlichtverstoß gesehen haben, müssen die das gemessen haben, oder reicht Augenmaß? Also ich haeb Strafe von 50€ +verwaltungskostet. Das ist ja < 1 Sek über rot. Uund die Polizisten stehen nur als Zeugen, keine weiteren Geräte oder so.

 

Ich meine, ich werde schon zahlen und Punkte kassieren, wollte nur wissen, ob das so rechtlich ist.

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Guest Simineon

siehe FAQ:

 

post-14-1143976967.gif

 

bei einem Verstoss über 1sec hättest Du Fahrverbot ;) das wäre auch der Grund weswegen ich Einspruch erheben würde.

Bei <1sec "nur" Geld und Punkte

 

Des Fahrverbotes wegen würde ich auch bei zwei Zeugen ohne exakte Messung immer Einspruch einlegen, denn Schätzen kann keiner, ob ich 0,8s oder 1,1s Rotphase hatte ... (ok, bei 3 sec ist das was anderes)

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Jawoll, die habe ich noch gesehen. HAbe acuh meien Eintrag dementsprechend korrigiert.

 

OK, also war das definitiv unter 1 Sek.

 

Aber wenn die das sagen, reicht das, oder müssen die Fotos oder Stoppuhr haben?

 

Also ich hatte mich mit etwas abgelenkt und hatte nur kurz hochgeschaut und hatte gelbgesehen udn gas gegeben. Rot habe nich nicht gesehen, kann aber gut sein, dass die dann just auf Rotz gesprungen ist.

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Guest Simineon

altes Thema:

 

wenn jedes Verbrechen, jede Ordnungswidrigkeit nur mit einem Bildbeweis oder einem anderen technischen Beweis nachgewiesen werden müsste, dann hätte wir relativ bald einen totalen Überwachungsstaat.

 

Nein, es genügt, wenn ein Polizist/ Bürger/ Mensch sieht, dass es rot ist und Du drüber fährst. (und Dich anzeigt)

 

Du hast die Gelegenheit, gegen den BGB natürlich Einspruch einzulegen, im Endeffekt wird man sich dann vor Gericht treffen.

Vor Gericht gibt es eine ganz besondere Unterscheidung zwischen Angeklagtem und Zeugen:

Der Angeklagte darf lügen, dass sich die Balken biegen, der Zeuge muss die Wahrheit sagen. Die Wahrheitspflicht des Zeugen wird durch empfindliche Strafen sichergestellt (3 Monate Haft - 5 Jahre Haft).

 

Nun, wer riskiert für eine Falschaussage (von der er persönlich überhaupt nichts hat) drei Monate (oder 90 Tagessätze) in Haft zu gehen ?

 

Also wird ein Richter eher dem Zeugen glauben.

Damit wird auch das Märchen "dann steht Aussage gegen Aussage" widerlegt, den mir als Richter ist die Aussage eines Zeugen (Wahrheitspflicht) wertvoller, als die Aussage des Angeklagten (Lügen erlaubt)

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Vor allem: Einer erzählte mir mal, dass EIN Plozist inter ihm gefahren ist (leicht zu schnell war er) und als der in anhielt und ihm das vorwarf, sagte der Fahrer ihm nur: Können Sie das beweisen? Haben sie Zeugen? UNd der Polizist sei wohl dann verstummt und hat ihn fahren lassen.

 

In dem Fall hätten auch zwei ;):) nichts ausrichten können ausser Papiere überprüfen usw. Es sei denn es war ein Videowagen und hat es gefilmt, aber der Tacho vom Streifenwagen ist garnix wert. Strafe dürfen sie keine kassieren und Anzeige macht keinen Sinn.

 

mfg roschue

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Guest Simineon

Vor allem: Einer erzählte mir mal, dass EIN Plozist inter ihm gefahren ist (leicht zu schnell war er) und als der in anhielt und ihm das vorwarf, sagte der Fahrer ihm nur: Können Sie das beweisen? Haben sie Zeugen? UNd der Polizist sei wohl dann verstummt und hat ihn fahren lassen.

 

In dem Fall hätten auch zwei ;):) nichts ausrichten können ausser Papiere überprüfen usw. Es sei denn es war ein Videowagen und hat es gefilmt, aber der Tacho vom Streifenwagen ist garnix wert. Strafe dürfen sie keine kassieren und Anzeige macht keinen Sinn.

 

mfg roschue

 

ich empfehle Dir die FAQ zu lesen

post-14-1143977121.gif

 

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist durchaus legitim und bei unjustiertem Tacho wird lediglich eine höhere Toleranz gewertet.

 

Also:

Strafe wird Dich sehr wohl erwarten und Anzeige ist absolut sinnvoll

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Der Zeugenbeweis ist eben eine reine Frage der Glaubwürdigkeit und der Gesamtumstände. Aus 200 Meter Entfernung kann auch ein ;) wohl nicht mehr zuverlässig behaupten, die Ampel war beim Passieren schon auf rot. Aber dazu gibt die Schilderung zu wenig her.

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Guest Lobos

das war so: als ich an der ampel stand war nur ein wagen hinter mir, vom streifenwagen keine sicht. erst als ich in die kurve gefahren bin, hab ich gesehen, dass der polizist gerade an die kreuzung herankam, sprich: sich an das hinter mir stehende auto herankam...d.h. er stand nicht schon die ganze zeit da (was ich gesehen hätte). wäre auch kaum losgefahren, wenn ich sehen würde, dass da einer ist.

 

ausserdem habe ich, als er meinen führerschein zurückgab nichts unterschrieben und er hat zu mir nichts weiter gesagt als: sie bekommen dann in 4 wochen bescheid

 

ist das normal das dass so abgelaufen ist?

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Guest Simineon
das war so: als ich an der ampel stand war nur ein wagen hinter mir, vom streifenwagen keine sicht. erst als ich in die kurve gefahren bin, hab ich gesehen, dass der polizist gerade an die kreuzung herankam, sprich: sich an das hinter mir stehende auto herankam...d.h. er stand nicht schon die ganze zeit da (was ich gesehen hätte). wäre auch kaum losgefahren, wenn ich sehen würde, dass da einer ist.

 

ausserdem habe ich, als er meinen führerschein zurückgab nichts unterschrieben und er hat zu mir nichts weiter gesagt als: sie bekommen dann in 4 wochen bescheid

 

ist das normal das dass so abgelaufen ist?

 

das heisst, Du hast erst an der Ampel gestanden, dann bist Du bei Rot losgefahren ?

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Guest Lobos
das heisst, Du hast erst an der Ampel gestanden, dann bist Du bei Rot losgefahren ?

 

ne hab ich mich falsch ausgedrückt. war natürlich vorher grün gewesen und die gelb-phase war kürzer als ich dachte.

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