FoxSierra 0 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Liebe Radarforumgemeinde, Ich hab mich gestern etwas gewundert, flattert mir doch ein AB der Stadt Kaufbeuren ins Haus, wo sie mir erzählen, dass ich mit Laser gemessen wurde, und auf Video augezeichnet wurde. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich bei Lasermessung immer sofort angehalten werden müsste.Bei dem Gerät handelt es sich um eine Leivtec VX2, laut den Bildern hier im Forum ist da eine Videokamera oben drauf geschraubt. Wie gross ist eigentlich die Toleranz bei Lasermessung, weil sie schreiben nur "Festgestellte Geschwindigkeit (Abzüglich Toleranz): 59 km/h". Bei dieser Formulierung sollte man eigentlich annehmen, dass von der festgestellten Geschwindigkeit noch die Toleranz abgezogen wird, aber weiter oben steht: "sie haben die zul. Geschw. um 9 km/h überschritten." Ich freu mich schon auf euere AntwortenGruss Florian Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Halo. die Toleranzen findest du hier: Bei den 59 km/h wurde die Toleranz schon abgezogen, du warst also eigentlich 62 km/ schnell. Das kostet Euro 15,- und gut ist. Quote Link to post Share on other sites
Cupradriver225 0 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Is eigentlich ne übliche Formulierung! Dem is nix hinzuzufügen! Quote Link to post Share on other sites
FoxSierra 0 Posted May 7, 2006 Author Report Share Posted May 7, 2006 Und was is mit Videobeweis, bzw. angehalten werden? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Was soll damit sein. Anhalten ist wegen der Videoaufzeichnung nicht notwendig. Das Band wird dann am Rechner ausgewertet. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.