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Ist Es Rechtens, Dass Die Versicherung Den Gutachter Aussucht?


Guest Gast_Heiko

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Guest Gast_Heiko

Hallo,

 

Mir ist letztens einer hinten in meinen alten 90er VW Bus gefahren. Schuldfrage war eindeutig geklärt. Sie hatte Schuld.

 

Daraufhin, weil es ein kleienr Schaden war, bin ich ins VW-Audi Zentrum gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag über 631 Euro erstellen lassen und zu der gegnerischen versicherung (Allianz)gefaxt.

Daraufhin hat mich heute der Versicherungsmensch angerufen und meinte, dass er gerne einen eigenen Sachverständigen schicken möchte, der sich das Auto nochmal anschaut und ein Gutachten erstellt.

 

Auf meine Frage, ob ich nicht einen eigenen Gutachter auswählen könnte, meinte er, dass ich dies immer noch machen könnte, wenn ich mit dem von ihm beauftragten Gutachten nicht einverstanden bin. Die Kosten für den 2ten Gutachter werden dann auch übernommen.

 

Stimmt das alles?

Aber warum sollte die Versicherung auf einmal mit meinem selbst ausgesuchten Gutachter, der vielleichjt ein höheres Gutachten erstellt, einversatnden sein?

 

Vielen dank schonmal

mfg Heiko

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Guest Mr_Biggun

Auf eine Abrechnung auf Basis des Gutachters der Versicherung des Schädigers (watn Satz...) mußt Du Dich nicht einlassen. Die Methode, daß der Versicherer (in dem Fall der eigene) einen Gutachter schickt, kenne ich eigentlich nur bei Kaskoschäden. Aber hier soll ja die Haftpflicht des Gegners zahlen. Ich würde den Kostenvoranschlag der Werkstatt nehmen und die tatsächlich entstandenen Kosten als Schadensersatzanspruch geltend machen. Du bist auch nicht verpflichtet, z.B. eine freie Werkstatt zu beauftragen, weil die billiger wäre.

 

Eine andere Möglichkeit ist die, daß die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges feststellen möchte, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Hier würde ich die Schätzung des Gutachters abwarten und ggf. ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, falls der Wert zu niedrig erscheint (MwSt. wird von den Versicherern gerne mal vergessen...).

 

Wenn sich die gegnerische Versicherung querstellt -> Anwalt nehmen und den Anspruch einklagen.

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Die Versicherung muss nicht nur deinen Gutachter zahlen, sondern auch deinen Rechtsanwalt im Umfang der Regulierung. Will heißen, dass, wenn du den RA beauftragst die sich für dich aus dem Unfall ergebenden Ansprüche durchzusetzen, zahlt die gegnerische Versicherung. Bist du aber der Ansicht (völlig überzogen, ich weiss, aber zur Veranschaulichung), dass dir jetzt ein neuer T5 zusteht und außerdem noch 10.000 € Schmerzensgeld und den RA mit der Durchsetzung genau dieser Forderungen beauftragst, wirst du den Großteil seines Honorars selbst zahlen müssen.

Fazit: beauftrage einen RA mit der Durchsetzung der dir zustehenden Ansprüche und binde dir nicht diesen Stress ans Bein.

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  • 3 weeks later...

normal schickt deine versicherung einen gutachter,der kostet nichts wenn du dir frei einen aussuchst musste den selber zahlen, so war es bei mir. Dein gutachter wird schauen so viel wie möglich für dich rauszuschlagen, der gutachter vom gegner wird natürlich schauen das er so wenig wie möglich rausbekommt ;-)

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Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte freie Gutachterauswahl und muß den von der Versicherung nicht akzeptieren,bezahlen muß ihn die Versicherung.Bei einem Kaskoschaden sieht es anderst aus,da muß man den von der Versicherung nehmen.Einen Eigenen müßte man dann selbst bezahlen.

Oft beauftragen aber auch Versicherungen einfach Gutachter die eh schon in der Region tätig sind.Das die von der Versicherung beauftragten immer im Sinne der Versicherung schätzen kann ich nicht behaupten,bei meinem letzten Kaskoschaden war das Gutachten immer noch fast 200€ höher als die Rechnung und das obwohl noch ein paar kleinere Sachen zu reparieren waren die nicht im Gutachten standen.

Kommt eben auch immer ein wenig auf die Versicherung an.

:cop01: Bin ja auch nicht bei der Arroganz versichert.

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  • 4 weeks later...

Hallo alle zusammen,

 

es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Schaden zu regulieren,

 

1. es muss festgestellt werden, das der Schaden über einem bestimmten Limit liegt, d.h. ca 500 Eur.

dann kann ein Gutachter auf Kosten der Versicherung eingeschaltet werden.

 

Hierbei würde ich vorallem einen freien Gutachter beauftragen, da diese wenn man mit Ihnen redet meißt den Restwert bzw. den Schaden um einige % nach oben schrauben. Die Reparaturkosten werden bei nicht oder Eigenreparatur nur abzüglich der 16% MwSt ausgezahlt.

 

dann ist noch darauf zu achten, dass ein Leiwaagen, auch wenn er nicht in Anspruch genommen wurde in Rechnung gestellt wird.

 

Die Minderung des Fahrzeuges (da ja jetzt Unfallfahrzeug) muss auch von der Versicherung Gezahlt werden.

 

Ein Fahrzeug kann bis zu einem Wert von 125% wieder Repariert werden.

 

2. Möglichkeit:

 

Man übergibt alles der Versicherung, man kriegt Leihwaagen organisiert, Wagen wird abgeholt und repariert.

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  • 3 weeks later...

und wenn ihr nach Gutachten ( eigenen ) abrechnet, dann wollen einige Versicherungen euch einschüchtern, und schlicht und einfach euch betrügen.

 

 

Versicherung beauftragt z.b. den SSH mit der Überprüfung des Gutachten ( bei mir war die Tür total hinüber, - Mercedes A - Klasse - ) schaden 3 500 Euro , Dieser SSH kam zu den Ergebnis, das ich ja mein Auto in die KIA Werkstatt XXXX bringen könne und da würde die Reparatur 300 Euro preiswerter sein. Diese Summe hat dann die Versicherung abgezogen.

 

Mein Anwalt hat erst im guten Versucht diese 300 Euro zu bekommen, aber die Versicherung wollte nicht.

 

Nach Klageerhebung hat die Versicherung sofort gezahlt, denn es gibt ein Urteil, das sogenannte Porsche Urteil, auch im Internet nachzulesen.

 

Gruß

E.V.

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Hallo zusammen,

 

ich hatte auch schon mal so einen Fall:

 

Gegner war schuld und der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt belief sich auf knapp 900 DM (ist schon 'ne Weile her). Die Versicherungstante meinte, sie wolle lieber ein Gutachten dafür (für 900DM!) :unsure: Also hat meine Werkstatt einen Gutachter beauftragt, der den Schaden auf 1500 DM schätzte.

 

Daraufhin meinte die Versicherung,

a) dass sie den Gutachter nicht zahlt, den hätten sie ja gar nicht gebraucht - also bitte, bei einem Schaden von 900 DM :huh:

b) dass sie gnädigerweise den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt bezahlen.

 

Nach Drohen mit einem Anwalt haben sie dann doch den Gutachter bezahlt, allerdings nicht den Schaden, den der Gutachter geschätzt hatte, sondern den, den meine Werkstatt im Kostenvoranschlag angegeben hat - war ja auch weniger. :o

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