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Ist Jetzt Die Pappe Weg ?


Guest rainman

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Guest rainman

Hallo,

ich wurde am Samstag abend geblitzt. Es handelt sich um eine Stationäre Radarfalle.

Hatte diese in der Dunkelheit nicht gesehen.. fahre diese Strecke auch nie.. bis auf gestern eben.

Es ist eine gerade Strecke bergauf

War gerade am runterbremsen... hatte 120 Sachen drauf..und dann hat es geblitzt

In diesem Moment waren es dann noch so 115-118

Auf dieser Strecke ist :D erlaubt.

 

Was kann ich denn nun runterrechnen??

Tachoungenauigkeit (Ich fahre einen GolfIV Turbodiesel mit 130PS.

Tolleranz usw.

 

Kann mir das jemand grob beantworten?? Kann ich noch hoffen??

 

Wer rettet mir meinen Sonntag??

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Wer rettet mir meinen Sonntag??

 

Ich fürchte niemand! :D

 

Weiß nicht genau, wieviel runtergrechnet werden, aber wohl kaum so viel,

das Du um ein Fahrverbot herumkommst. ;)

Jedenfalls wird das superknapp!!

Bei 40km/h zuviel kommste nochmal mit 'nem blauen Auge davon;

mit 41km/h zuviel gehste einen Monat zu Fuß.

Außerorts vorausgesetzt!

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Guest Pferdestehler
die werden noch 3% Meßtoleranz abgezogen ...

Muß heißen "BIS ZU 3%", denn wenn das Meßequipment "falsch" mißt, dient eben jene Toleranz zum Ausgleich des Fehlers. Verlassen kann man sich daher darauf nicht! Kann auch gar nichts abgezogen werden im Extremfall.

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hier kannst du die Blitzer nochmal ansehen. Jetzt solltest du nur aufpassen das du nicht nochmal mit +26 km/h geblitzt wirst innerhalb eines Jahressonst ist dein Führerschein für einen Monat weg.(nach rechtskraft)

Du hast aber auch die Möglichkeit deine Führerscheinsprerre in einen höhres Bußgeld umwandeln zu lassen solltest du im Fahrverbotsbereich geblitzt worden sein. Voraussetzung keine Punkte in Flens und es sollte nicht in Bayern passiert sein.

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funktioniet nicht immer man muß dennen auch klar machen das man auf seinen Führerschein angewiesen ist und das man dadurch seinen Job evtl. verlieren kann, aber das liegt dann immer noch im ermessen der Behörden ob die es machen oder nicht. In der Regel wird dann die Geldbuße verdoppelt. Man sollte sich auch einsichtig zeigen.

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Hallole

 

Muß heißen "BIS ZU 3%", denn wenn das Meßequipment "falsch" mißt, dient eben jene Toleranz zum Ausgleich des Fehlers.

 

... kann ich so nicht ganz stehen lassen: bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3 km/h Toleranz vom Messwert abgezogen. Über 100 km/h werden 3 % des Messwertes abgezogen und zwar immer. Das ist die bei der Eichung festgelegte Verkehrsfehlergrenze!

Bei 101 km/h werden so bereits 4 km/h abgezogen, da immer auf den nächsten vollen km/h-Betrag aufgerundet wird.

 

Sollte sich bei der Eichung eines Gerätes herausstellen, dass es nicht genau misst, bekommt es keinen Eichschein mehr und darf somit nicht mehr eingesetzt werden.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Guest Pferdestehler

Das kann wiederum ich nicht so stehen lassen.

 

Hier wird immer wieder gerne proklamiert, daß scheinbar immer pauschal 3% (oder 3km/h unter 100km/h) abgezogen werden können vom abgelesenen Wert auf dem Tacho.

 

Und das ist schlichtweg falsch!

 

Wer sowas behauptet, hat einfach nicht begriffen, was Toleranzabzug bedeutet!

 

Meßgeräte weisen IMMER Meßfehler auf, die zu Lasten des Fahrzeughalters gehen KÖNNEN.

Beispiel: Fahrzeug fährt 100km/h. Meßgerät mißt 102,43km/h.

Nun wurde vom Hersteller ein maximal möglicher Fehler des Gerätes mit 2,5% definiert, der Gesetzgeber hat pauschal 3% oberhalb 100km/h vorgesehen, die dann auch abgezogen werden müssen.

Alles im grünen Bereich, Meßgerät genau genug geeicht. Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz

 

99,43 km/h bei gefahrenen 100km/h.

 

Und eben NICHT 97km/h. :D;):130:

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Hallole,

 

@pferdestehler

Die Toleranz bezieht sich immer auf dem Messwert - da wirst du mir sicherlich zustimmen.

Der Messwert kann niemals 2,5 % vom tatsächlich gefahrenen Wert abweichen, denn bei der Eichung darf eine Abweichung von max. 1 km/h (bis 150 km/h Geschwindigkeit) bzw. 2 km/h (über 150 km/h Geschwindigkeit) festgestellt werden (vgl. Eichordnung Anlage 18, Abschnitt 11, Ziff. 4.1.1.2) und zwar sowohl Plus alsauch Minus.

 

Bei der festgelegten Toleranz von 3 km/h bzw. 3 % handelt es sich immer um die sog. Verkehrsfehlergrenze (vgl. Eichordnung Anlage 18, Abschnitt 11, Ziff. 4.2). Somit kann sich der Verkehrsteilnehmer sicher sein, dass immer mindestens 2 km/h Toleranz von der tatsächlichen Geschwindigkeit zu seinen Gunsten abgezogen werden.

 

Also in deinem Beispiel bedeutet dies: Fahrzeug fährt 100 km/h (tatsächlich), Messwert beträgt max. 101 km/h. Es werden jetzt 3 % von 101 km/h (3,03 km/h) abgezogen, durch Aufrundung also 4 km/h, d.h.

vorgeworfene Geschwindigkeit 97 km/h (also 3 km/h weniger als tatsächlich gefahren).

 

Klar soweit?

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Guest Pferdestehler

D.h. es handelt sich nach Deiner Aussage um keinen Toleranz-, sondern zu einem großen Teil um einen Kulanzabzug?

 

Kann ich kaum glauben.

 

Sind die Meßwerte über den gesamten automotiven Temperaturbereich so gering (-40..+85°C)? Auch das würde sich mir schlecht erschließen aus Sicht eines Entwicklers, aber vielleicht sind da kleine Öfchen um die Quarze herum gebaut, die Schaltung ganz besonders aufwendig temperaturkompensiert.

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Hallole

 

@pferdestehler,

nein, es ist kein Kulanzabzug sondern vorgeschriebene Toleranz. Und zwar in Höhe des Verkehrsfehlerwertes! Diese ist zwingend zu gewähren (auch wenn das Gerät zu 100 % genau misst). Dies sieht der Gesetzgeber so vor - und das ist ja auch gut so. Dieser Verkehrsfehlerwert findet sich auch bei anderen Geräten wie z.B. Waagen.

 

Zu den Temperaturen folgendes: Es gibt je nach Gerät tatsächlich bestimmte Temperaturen, in denen das Gerät eingesetzt werden darf. Die Eichung bezieht sich dann auf diesen bestimmten Temperaturbereich. Es gibt aber auch Gerätetypen, bei denen die Temperatur im Geräteinneren tatsächlich durch eine "Heizung" gewährleitet wird (z.B. Laserpistole Rigl FG21).

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Die Toleranz ist dazu da, alle möglichen Fehlerquellen abzudecken, z.B. Gerät nicht genau aufgestellt oder Auto fährt schräg oder Beamter drückt falsch den Knopf.

Ich bin letztes Jahr mit dem PolicePilot-System angehalten worden, ich bin ziemlich genau 100@80 gefahren, gemessen wurden aber angeblich 106 !!!! Durch den Toleranzabzug von 10% lag der vorwerfbare Wert aber noch unter meinen tatsächlich gefahrenen 100, so dass man daran nichts aussetzen konnte.

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