Guest Pfirsisch Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Hi zusammen.. ich hab mal eine Frage. Wurde auf einem Radweg abgeschleppt. Dieser befindet sich am Fahrbahnrand, also nicht auf dem Bürgersteig, ist aber nicht durch Schilder gekennzeichnet. Lediglich die Markierung auf der Fahrbahn macht deutlich, dass da ein 5-6 Meter langer Radweg ist. Ok, an dem Tag war alles zugeschneit und zuge-eist. Hab ich auch fotografiert.. weiss jemand, wie da die Gesetzeslage ist? MUSS sowas beschildert sein? Grüße, Bine Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 kannst du die Fotos zur Verdeutlichung hier reinstellen?? Ein 6 Meter langer Radweg, so weit fährt doch keiner mit dem Rad zugeschneite Verkehrsschilder, gelten nicht. Es kann ja keiner von Dir verlangen, jedes Schild abzuwischen. genausowenig ein zugeparktes Geschwindigkeitschild im konkreten Fall: ein Freund von mir ist in Coswig bei Dresden durch eine 30er Strecke gefahren--- Blitz 54km/hAbzug 3km/hDelikt 21 drüber.Damit hatte er seine Probleme, weil es da in die Punkte ging.Demnach wurde eine Ausrede gebastelt:Der Blitztag war ein Sonntag, und somit hat er glaubhaft geschildert, daß am diesem Sonntag ein LKW an besagter Stelle be/entladen hatte.Er hat halt das Ding noch ein bissel ausformuliert, weil er sich noch gewundert habe, warum an einem Sonntag ein LKW beladen wurde ...blabla...Der Richter hats ihm abgekauft und verwies den Meßbeamten, welcher mit an der Verhandlung teilnahm auf seine Pflicht, in REGELMÄßIGEN Abständen ABZUSICHERN, OB ZWEIFELSFREI ZU JEDEM ZEITPUNKT DIE GESCHWINDGIGKEITBESCHRÄNKUNG für jedermann sichtbar ist. Ich muß dazusagen, das der besagte Freund NICHT ORTSFREMD IST!!! DIESES WURDE VON GERICHT AUCH FESTGESTELLT, ABER ER IST TROTZDEM UNGESTRAFT HEIMGEGANGEN. Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Auf der Fahrbahn gibt es Radfahrstreifen (erkennbar an durchgezogener Linie) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie). Radfahrstreifen müssen mit Zeichen 237 (das blaue, runde Schild mit weissem Fahrrad) gekennzeichnet sein. Schutzstreifen nicht. ´ Laut Verwaltungsvorschrift soll bei Schutzstreifen aber "der ruhende Verkehr auf der Fahrbahn durch Zeichen 283 ausgeschlossen " werden. (Zeichen 283 = Halteverbot) Also müsste - soweit ich das richtig interpretiere - entweder an der letzten Einmündung vor der Stelle, wo Du geparkt hast ein Zeichen 237, oder irgendwo vorher ein Zeichen 283 stehen. Quote Link to post Share on other sites
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