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Wurde Zugeparkt, Darf Ich Den Abschleppen Lassen?


Guest mastervoice

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Guest mastervoice

Hallo,

 

hab auf einem "Halb-privatparkplatz" geparkt! Und zwar auf nem Lehrerparkplatz an meiner Schule!

Rundrum sind überall anwohner Parkplätze! An der Einfahrt zu dem Parkplatz steht auch Städtischer Lehrerparktplatz.

Ich hab da jedenfalls geparkt, und dann meinte son Spaßvogel mich zuparken zu müssen!

Darf ich den Abschleppenlassen, ohne das mir die Kosten davon zufallen weil ich auf dem Parkplatz stand?

Das was er getan hat erfüllt doch schon den Tatbestand der Freiheitsberaubung?

 

Schönen Gruß

 

mastervoice

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Es erfüllt nicht den Tatbestand der Freiheitsberaubung, ggf. könnte eine Nötigung vorliegen (wenn er dich vorsätzlich zuparkte, um dich am Wegfahren zu hindern).

Natürlich kannst du ihn abschleppen lassen. Aber du wirst den Abschleppdienst zunächst bezahlen müssen und kannst das Geld dann auf dem zivilrechtlichen Weg bei ihm einklagen.

Hier würde dann im Einzelfall dein zivilrechtlicher Anspruch geprüft.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

hab auf einem "Halb-privatparkplatz" geparkt! Und zwar auf nem Lehrerparkplatz an meiner Schule!

Rundrum sind überall anwohner Parkplätze! An der Einfahrt zu dem Parkplatz steht auch Städtischer Lehrerparktplatz.

Ich hab da jedenfalls geparkt, und dann meinte son Spaßvogel mich zuparken zu müssen!

War es ein Lehrer oder kennst du denjenigen? Dann kläre es persönlich.

 

Ansonsten Pech gehabt. Du bist das Risiko eingegangen - sei froh das derjenige so reagiert hat und nicht deine Reaktion gezeigt hat.

 

Gruß

Pizza

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Hallo,

 

hab auf einem "Halb-privatparkplatz" geparkt! Und zwar auf nem Lehrerparkplatz an meiner Schule!

Was ist denn bitte ein "Halb-privatparkplatz"? Den Begriff habe ich in den Welten meiner Fachliteratur jetzt noch nicht so wirklich gefunden. Ist der Parkplatz nun öffentlich oder privat?

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Wie sieht es denn aus, wenn ich die :kopfschuettel: anrufe und auch tatsächlich jemand kommt ? Lassen die den dann abschleppen ? Komm ich so um die Kosten rum ?

 

Wenn nicht, warum nicht ?

@ FINDOM

 

Dann hat die Behörde ja den Auftrag gegeben, nicht Du selbst. Auftraggeber zahlt. Deshalb soll man doch auch anrufen, das spart ja die Rennerei mit Gericht etc.

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Lassen die den dann abschleppen ?
Dann hat die Behörde ja den Auftrag gegeben, nicht Du selbst. Auftraggeber zahlt.

 

Ist mir schon klar, das die erstmal zahlen, wenn sie ihn abschleppen lassen. Die Frage ist, ob sie ihn abschleppen lassen. :kopfschuettel:

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Ich denke nicht, dass sie abschleppen lassen. Ein Kollege von mir hatte vor kurzem eine ähnliche Situation.

 

Er parkte auf einem großen Platz der an 2 Tagen die Woche als Marktplatz genutzt wird. An dem Abend war direkt neben dem Parkplatz eine Neueröffnung einer Discothek und dementsprechend viel los. Als er zu seinem Auto zurück kam War er von beiden Seiten zugeparkt. Ärgerlich, da er eigentlich zur Arbeit musste. Da auf diesem Platz keine Parklinien eingezeichnet sind konnte die Polizei nicht sagen, welches Auto den jetzt falsch steht, da sie entweder beide gleich falsch oder gleich richtig stehen würden. Die Polizei hat dann beide Wagen in der Disco ausrufen lassen, und 10 Min. gewartet. Natürlich kam niemand. Sie konnten aber auch nicht mehr machen als meinen Kollegen zur Arbeit zu fahren. Er hat sein Auto dann am Ende seines Dienstes abgeholt.

 

Gruß Wuuusa

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Da auf diesem Platz keine Parklinien eingezeichnet sind konnte die Polizei nicht sagen, welches Auto den jetzt falsch steht, da sie entweder beide gleich falsch oder gleich richtig stehen würden.

Eben deshalb wurde nicht abgeschleppt.

 

Mir geht es aber um klare Fälle wie den oben beschriebenen.

 

Naja, warten wir mal auf Bluey und/oder Goose.

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Hallo Mastervoice,

 

Die Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) ist zuständig, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Abgeschlepp wird aber nicht sofort. Erst wird der Fall erfasst, Verwarnung oder OWiG. dann wird abgewägt, welche Kosten hat eine Abschleppmaßnahme im Verhätnis zu einer Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxi sowie die Rückfahrt kostet.

Sollten die Kosten bzw. der Aufwand zu hoch sein, im Verhältnis zu der Abschleppmaßnahme, dann kann abgeschleppt werden.

;)

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