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Geblitzt In Den Niederland, Was Nun?


Guest Tömpi

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Guest Tömpi

Bin vor kanpp 6 Wochen in den Niederlanden an einem Sonntag geblitzt worden. Nun habe ich, oder eher gesagt mein Vater (PKW ist auf meinem Vater als zweit Wagen angemeldet) ein Ordnungsstrafe für Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten -bin angeblich statt 70km/h nun 89km/h gefahren-.

 

Nun was soll ich machen? Einspruch einlegen, wie es im Schreiben erwähnt wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Leider habe ich es nicht so dicke mit dem Geld....

 

Im Schreiben steht drin, dass der Staatsanwalt den Bescheid für nichtig erklärt, wenn:

 

-glaubhaft gemacht wird, dass das KFZ gegen dem Willen von einem anderen benutzt wurde und dass die Benutzung den Umständen nach nicht verhindern werden konnte.

 

-ein amtlich beglaubigten Nachweis vorliegt, aus dem hervorgeht, dass zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung ich nicht der Besitzer oder Halter des PKW war.

 

Wie verhält man sich nun am besten, um an die Geldbuss vorbei zukommen?

 

Danke für euere konstruktiven Tipps jetzt schon im vorraus.

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Ich würde überhaupt nicht zahlen. Dann kommt ein Bußgeldbescheid (i.d.R. durch ein deutsches Inkassobüro) und der ist in der BRD eh nicht vollstreckbar. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen. Das weiß der Inkassodienst (der ja verdienen will) und die Niederländer wissen das auch.

 

Wenn Du im ADAC bist, frag deren Rechtsabteilung, die sagen Dir das Gleiche. Beim nächsten Holland-Besuch würde ich aber mit einem anderen Auto fahren.

 

Ich denke, daß ohnehin nicht viel dabei raus kommen würde, wenn Du Gründe angibst, die der Staatsanwalt anerkennen KANN, um den Bußgeldbescheid für nichtig zu erklären. Es ist eine KANN - Bestimmung, so daß Du auf Gnade und Barmherzigkeit des Staatsanwaltes angewiesen bist. Das zum Einen. Zum anderen müßtest Du das Auto gegen den Willen Deines Vaters genommen haben UND er müßte Dich erfolglos daran gehindert haben, bzw. Du müßtest Dir den Wagenschlüssel gegen seine Willen genommen haben. Das setzt zumindest einen Kampf oder eine massive Auseinandersetzung voraus.....

 

Die Sache mit dem amtlich beglaubigten Nachweis, daß Du nicht Halter warst, kannst Du ja mal *zur Seite* legen, nur meine ich, daß das ein sehr lapidarer Grund für einen Staatsanwalt wäre, den Bescheid zu verwerfen.

 

Also erst mal abwarten - Gesetze gelten immerhin für BEIDE Seiten.

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